Gegnerischer Anwalt ohne Vollmacht

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Gerwin
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Gegnerischer Anwalt ohne Vollmacht

Beitrag von Gerwin »

Hallo!

Bin mir nicht sicher, ob das das richtige Unterforum ist, ggf. bitte verschieben.

Folgender Fall: A hat B eine Wohnung vermietet und nachdem mehrere Monatsmieten nicht bezahlt wurden gekündigt. Sachlage ist recht eindeutig, weshalb A keinen Anwalt genommen hat. B weigert sich über ihren Anwalt den offenen Betrag zu begleichen. Es gab mehrere Schreiben zwischen A und dem Anwalt von B, in denen u.a. eine Vollmacht von B gefordert wurde. Diese wurde nicht vorgelegt und dem Mahnbescheid wurde ohne Begründung vom Anwalt der Beklagten widersprochen.
A reichte Klage ein und das AG setzte einen frühen ersten Termin an.
Dort erschien weder der Anwalt noch die Beklagte (diese wohnt inzwischen ca. 200 km entfernt und der Anwalt ist von dort).
Der Anwalt hat eine Anwältin vor Ort für den frühen ersten Termin beauftragt und dieser eine Vollmacht erteilt. 10 Minuten vor Beginn hat er ein Attest gefaxt. Laut diesem ist die Beklagte aufgrund eines Sturzes nicht in der Lage zu erscheinen.
Bei dem frühen ersten Termin - bei dem sich die Anwältin und der Richter auffallend gut verstanden - haben diese dann noch über eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Beklagten und ob diese prozessfähig sei philosophiert. Was den Kläger sehr wunderte, da die Beklagte kurz zuvor eine Immobilie übertragen hat, was von deren Anwalt = Notar beurkundet wurde. Die Rüge bzgl. der fehlenden Vollmacht des Anwalts wurde "zur Kenntnis genommen", da der Richter die Meinung vertrat, wenn ein Anwalt behauptet er habe eine Vollmacht, dann geht er davon aus, dass er auch eine hat.

3 Wochen später kam das Attest aus dem hervor ging, dass die Beklagte dement und nicht prozessfähig sei.
Auf die erneute Rüge des Klägers bzgl. der fehlenden Vollmacht des Anwalts der Beklagten wurde von diesem ein Fristaufschub beantragt, weil eine notarielle Bevollmächtigung durch die Beklagte aus gesundheitlichen Gründen (hat sich den Arm gebrochen) noch nicht möglich sei. Nach Ablauf der gewährten Nachfrist kam eine Kopie der Vorsorgevollmacht, die die Beklagte ihrem Sohn kurz vor dem Prozess unterschrieben hat.

Daraus folgt, dass sämtliche Schreiben an den Kläger, den Widerspruch auf den Mahnbescheid, das Nichterscheinen beim frühen ersten Termin sowie die Vollmachtserteilung an eine weitere Anwältin ohne eigene Vollmacht durch den Anwalt erfolgte.
Ferner hat der Anwalt als Notar die Übertragung einer Immobilie von der Beklagten auf deren Sohn beurkundet, eine Vorsorgevollmacht von der Beklagten die 3 Monate später erstellt wurde vorgelegt und ein Attest, in dem der Beklagten Demenz bescheinigt wird.

a) Kann durch die inzwischen offensichtlich fehlende Vollmacht nachträglich ein Versäumnisurteil bzgl. des frühen ersten Termins - da war ja defacto somit keine rechtsgültige Vertretung anwesend - erwirkt werden?
(Genaugenommen ist ja schon der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ohne Vollmacht erfolgt)
b) Kann der Kläger den Anwalt für dieses Vorgehen irgend wie belangen?
c) Müsste die Immobilienübertragung wegen der Demenz nicht rückabgewickelt werden?
d) Ist die Vorsorgevollmacht des Sohnes wegen der Demenzerkrankung nichtig?
d) wie würdet ihr an Stelle des Klägers weiter vorgehen?

Vielen Dank.
Chavah
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Re: Gegnerischer Anwalt ohne Vollmacht

Beitrag von Chavah »

Ich frag mich in so Fällen erst einmal ganz praktisch, wie denn der Anwalt an irgendwelche Infos über das Verfahren gekommen sein soll, wenn nicht durch Mandatierung?

Chavah
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