Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Moderator: FDR-Team

Roger78
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 09.06.16, 20:31

Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Roger78 »

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben des Landesgerichts durch meinen ehemaligen Anwalt erhalten. Dort wird ein mündlicher Verhandlungstermin bereits in der kommenden Woche festgelegt. Mir ist klar, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht, ich hatte bisher aber leider noch keinem neuen Anwalt den Fall übertragen, nachdem mein Anwalt aus der Erstinstanz sein Mandat niedergelegt hat, da ich jetzt zum zweiten Mal in meinem Leben extrem schlechte Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht habe und ich mich einfach unsicher bei der Auswahl eines neuen Anwaltes fühle und dies daher vor mich hergeschoben habe.

Natürlich möchte ich nicht, dass ein Versäumnisurteil gegen mich ergeht und ein Urteil gegen mich rechtskräftig wird
1. Daher würde mich interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn ich kurzfristig jemanden finde, der das Mandat zumindest übernimmt? Kann der Termin dann verschoben werden?
2. Außerdem würde mich die Rechtslage interessieren, falls ich kurzfristig nicht in der Lage sein sollte, einen Anwalt zu finden, der die Angelegenheit übernimmt?
3. Darüber hinaus bin ich mir unschlüssig, ob ein eventuelles Versäumnisurteil einem rechtskräftigen Urteil entspricht, oder ob dies dann noch aus der Welt zu schaffen ist?

Ich würde mich über entsprechende Aufklärung sehr freuen. Da dies mein erster Beitrag ist, habe ich natürlich nach bestem Wissen versucht, mich an die Forenregeln zu halten und hoffe, dass diese Fragestellungen in Ordnung sind. Vielen Dank im Voraus.
webelch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 10632
Registriert: 04.06.10, 14:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von webelch »

Ist dem Gericht die Mandatsniederlegung nicht bekannt? Oder warum erhält der (ehemalige) Anwalt jetzt noch Schreiben?
Roger78
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 09.06.16, 20:31

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Roger78 »

Laut Schreiben des alten Anwalts scheint das Gericht die Mandatsniederlegung wohl vergessen/übersehen zu haben. In der Ladung ist der bisherige Anwalt auch noch als Vertretungsberechtigter aufgeführt. Zumindest eine Kopie seiner an das Gericht (AG oder LG, ich bin mir nicht sicher) gesendeten Mandatsniederlegung hatte mir der alte Anwalt irgendwann zukommen lassen.
Milo
FDR-Moderator
Beiträge: 2220
Registriert: 13.12.04, 12:44
Wohnort: Ulm
Kontaktdaten:

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Milo »

Der BGH hat entschieden, dass nach § 172 ZPO Zustellungen an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten einer Partei zu bewirken sind und diese Empfangszuständigkeit in Anwaltsprozessen nicht bereits mit der Niederlegung des Mandats, sondern erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts (§ 87 Abs. 1 ZPO) endet. (BGH, Beschluss vom 25.01.2011, Az. VIII ZR 27/10). Wenn also der Anwalt auch nur kurz in der 2. Instanz aktiv war, hängt er drin, bis ein neuer Anwalt kommt. Aber nur für die Zustellung und Weiterleitung.

1.) Möglich, aber schwierig. Man soll ja durch solche Maßnahmen nicht den Prozess verschleppen können. Das dürfte davon abhängen, wie lange der Mandant die Anwaltssuche vor sich her geschoben hat.

2.) Kommt wieder darauf an, wie kurzfristig der alte Anwalt das Mandat gekündigt hat. Sollte es zu kurzfristig gewesen sein, um Ersatz zu finden, wäre die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Dann kann der Anwalt wählen, die nötigen Prozesshandlungen noch vorzunehmen oder sich schadensersatzpflichtig zu machen.

3.) Gegen das erste Versäumnisurteil kann Einspruch eingelegt werden. Nachteil ist, dass es vorläufig und im Regelfall ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. Kann sogar sein, dass der neue Anwalt ein Versäumnisurteil absichtlich ergehen lässt, da die Zeit für den Sachvortrag nicht mehr ausreicht und er lieber gegen ein VU mit allen Argumenten vorgeht, als gegen die derzeitige Klage mit teilweise präkludierten Argumenten.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nordlicht14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 599
Registriert: 19.01.14, 03:39

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Nordlicht14 »

Bedenken muss man aber, dass die Taktik der Flucht in die Säumnis gefährlich ist, und dass dieser Einspruch gegen ein Versäumnisurteil in der Regrl verworfen und nicht anerkannt wird, weil und wenn die Niederlegung des ersten Anwalt einige Zeit her war und der Mandant genug Zeit hatte, einen neuen zu suchen. Hatte er etwa drei oder vier Wochen dafür ausreichend Zeit, wird eher verworfen.

Dann bleibt nur die Berufung gegen das Urteil, die dann gelingen muss.
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7220
Registriert: 18.02.06, 21:37
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Holzschuher »

Hallo,
gefährlich ist, und dass dieser Einspruch gegen ein Versäumnisurteil in der Regrl verworfen und nicht anerkannt wird, weil und wenn die Niederlegung des ersten Anwalt einige Zeit her war und der Mandant genug Zeit hatte, einen neuen zu suchen. Hatte er etwa drei oder vier Wochen dafür ausreichend Zeit, wird eher verworfen.
Das kann ich - es sei denn ich mißverstehe da was - so nicht nachvollziehen. Wenn fristgerecht Einspruch gegen VU erhoben wurde, dann wird das Verfahren ganz normal fortgeführt, als ob nichts gewesen wäre. Dort wird auch nicht erörtert, wie lange jemand gebraucht hat, um einen Anwalt zu suchen und wird deswegen schon gar nicht der Einsruch verworfen!?

Gefahren der Flucht in die Säumnis sind - wie schon richtig von Milo dargestellt - etwaige Kosten durch das VU und eine etwaige Präklusion.
Gruß
Peter H.
Roger78
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 09.06.16, 20:31

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Roger78 »

Hallo,

vielen Dank erst mal für die Informationen, die mir hier gegeben wurden. Ich hatte mich noch nicht zurückgemeldet, da der eigentlich Termin nahte und ich somit in dieser Sache beschäftigt war.

Einen Anwalt hatte ich noch rechtzeitig gefunden und das Gericht hat beim gestrigen Termin sogar sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es am Verkündungstermin vorhat, meiner Klage stattzugeben.

Vielen Dank bis hierhin. Ganz grundsätzlich und unabhängig von diesem konkreten Fall würde mich ja noch interessieren, wie man einen fähigen und seriösen Anwalt findet? Ich hatte in der Vergangenheit leider schon die Erfahrung, dass ein Anwalt auf Maximierung seiner Einnahmen (durch Gebühren) bei gleichzeitiger Minimierung seiner dafür notwendigen Arbeitszeit hinarbeitet, auch wenn diese Vorgehensweise im Prinzip entgegen den Interessen des Mandanten steht. Hier scheint mir ein Fehler im System zu liegen, dass für einen Berufsstand im Prinzip noch eine mittelalterliche (im Wortsinn: tatsächlich aus dem Mittelalter entstammende) Zünfteordnung vorsieht, was in solchen Fällen aus meiner Sicht sehr sehr ärgerlich ist.
Biggi0001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 566
Registriert: 02.11.12, 21:26
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Termin am LG festgesetzt, aber noch ohne Anwalt

Beitrag von Biggi0001 »

Es bieten sich die diversen Anwaltssuchmaschinen an oder mal in den diversen Juraforen stöbern, da finden sich auch oft Anwaltsbewertungen von Mandanten, die vielleicht hilfreich sein könnten. Letztendlich ist aber auch ein Anwalt kein Sozialhelfer, natürlich möchte der - wie jeder andere auch - möglichst viel Geld bei möglichst geringem Einsatz verdienen. Logisch eigentlich.

Man kann also im Grunde nur auf die Meinung anderer vertrauen <wobei das auch immer relativ ist. Hat der Anwalt erreicht, was der Mandant will, ist es ein toller Anwalt. Hat der Anwalt nur erreicht, was möglich ist, ist er möglicherweise kein so toller Anwalt... Zumindest in den Augen des Mandanten der sich mehr erwartet hat.>... Im Grunde ist's also try and error.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen