Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeutung?

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habibi809
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Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeutung?

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

wenn auf dem Schreiben eines Anwalts steht wie z. B.
"vertraulich"
"persönlich"
"keine Vorlage bei Gericht"
oder ähnliches - welche Rechtswirkung ist damit angestrebt?

Beispielfall:
A und B streiten über eine Forderung und sind beide anwaltlich vertreten.

a)
Anwalt des A schreibt Anwalt des B an: Mein Mandant A würde an Deinen Mandanten B abschließend 1000€ zur Erledigung der Angelegenheit zahlen, das Angebot gilt eine Woche.

Anwalt des B schreibt -sofort- Anwalt des A an:
Überschrift: "Vertraulich - Persönlich - keine Vorlage bei Gericht"
Mein Mandant B wäre damit einverstanden, sofern die Kosten wie üblich gegeneinander aufgehoben werden.

Was bedeutet die Überschrift bzw. die Vermerke vertraulich etc.?
Habe das jetzt schon gelegentlich so gesehen, und bin jedes Mal irritiert.
Aus meiner Sicht bedeuten diese Vermerke, dass das ganze noch nicht spruchreif ist bzw. diese Person sich noch nicht festlegen wollte - aber warum das ganze dann doch schriftlich?

b)
Ich gehe jetzt einfach mal weiter:
Anwalt des B fragt nach 4 Wochen nach, wo die 1000€ bleiben. Er besteht auf die Zahlung der 1000€, weil aus seiner Sicht ein rechtsverbindlicher Vergleich zustande kam. B will A gegebenenfalls auf die 1000€ verklagen - aber wohl kaum mit dem Schreiben "keine Vorlage bei Gericht"? Oder doch?

ODER andere Alternative:
A überweist gleich die 1000€ an B. B antwortet, danke für das Teil-Anerkenntnis. Über den Rest muss ich nun Klage einreichen - auf dem Schreiben stand ja, z. B. "Vertraulich" etc.


Wie seht ihr das ganze? Was bedeuten diese Vermerke bzw. was will der Absender damit zum Ausdruck bringen?
Name4711
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Name4711 »

Mh...

Ich denke mal das heißt, wenn man sich um 5000,-€ streitet, dass der Gegner ca.2000,€ bezahlt -
1000,-€ an die Partei, 1000,-€ an seinen Anwalt.

Der Gläubiger bezahlt seinem Anwalt 1000,-€ und erhält 1000,-€ - geht also mit 0,-€ aus der Nummer raus :mrgreen:
locarno

Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von locarno »

Es wird ein Erlassvertrag angestrebt. Man vereinbart unter auflösenden Bedingungen teilweise Schuldbefreiung. Unter den genannten Bedingungen wollen sich die Gläubiger an die Vereinbarung binden und dafür eine vorerst eine außergerichtliche Lösung anstreben.

P.S: das Thema gehört keinesfalls in den Bereich Anwaltshaftung. Hier wird jemand ganz anderes in die (modifizierte) Haftung genommen, nämlich der Schuldner selbst.
Name4711
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Name4711 »

@locarno

...deshalb heißt das hier ja auch Anwaltsrecht...

...und interessant ist schon der Ansatz der Frage, wie dieses "neben dem Protokoll" bzw. nicht zur "Vorlage bei Gericht" rechtlich zu sehen ist - wenn der Mandant es denn in die Finger bekommt. :mrgreen:

Das hier beschriebene ist ja unkritisch, da es nichts enthält, was ein Gericht interessieren könnte - das muss aber nicht so sein:

Was ist, wenn "vertraulich" ein Schuldeingeständnis "unter Kollegen" erfolgt?

Verwendet es Anwalt A nicht, verrät er seinen Mandanten, verwendet er es drückt er seinem Kollegen ggf. einen Haftpflichtfall...

Das wäre spannend..
locarno

Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von locarno »

@Name4711

ehrlich gesagt verstehe ich die "Rückfrage" nicht. Aus dem Begriff Erlassvertrag wird doch ersichtlich, dass es sich um einen Vertrag handelt. Selbstverständlich wäre auch hier eine Vertragsstörung denkbar.Es handelt sich also schlicht um ein Schuldverhältnis nach § 397 BGB. Daher kann ich kaum erkennen, das ein solche Vereinbarung "unkritisch" wäre und sinngemäß "kein Gericht interessieren könnte", immerhin gibt es hier Verpflichtete, namentlich den Schuldner und seine Gläubiger. Der Anwalt ist hier "lediglich" Mediator und keine Vertragspartei. ich sehe ihn hier auch nicht in der Haftung, von einem Fehlverhalten des RA ist hier doch gar nicht die Rede. Von der Anwaltsrechtlichen Seite erkenne ich hier nichts.
Name4711
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Name4711 »

Hallo?

Wie kommt man denn zu solch seltsamen Beiträgen???

Natürlich geht es hier nicht um eine Haftungsfrage - der TE möchte wissen, was es mit den Vermerken "Vertraulich" ,"nicht zur Vorlage bei Gericht" usw. auf sich hat.

Der "Erlassvertrag" ist dabei völlig uninteressant.
locarno

Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von locarno »

@Name4711

Ich habe nicht vor, mich hier zu rechtfertigen, obwohl ich die Rechtswirkung der "Anmerkungen", danach war hier gefragt, in ihrem Kontext skizziert habe.
Wer es wissen will, der weiss es jetzt. Deine Postings, @Name4711 passen genau zu der in diesem Forum herrschenden Diskussionskultur. Es ist halt uninteressant,
was man jeweils als irrelevant ansieht.
Name4711
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Name4711 »

Ich bin nur noch erstaunt. Wie kann man so gezielt am Thema vorbei argumentieren.

Wer jemals - ohne einen Anwalt - einen Vertrag geschlossen hat, deren Willenserklärung ausdrücklich "nicht für die Vorlage bei Gericht" bestimt war, möge sich hier melden.

Auch möge sich melden, wer erkennt wo bisher auf diese Formulierungen eingegangen wurde.
habibi809
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

erst mal möchte ich mich entschuldigen, da das ganze von meiner Seite wohl etwas mißverständlich formuliert wurde.

Es geht mir hier eigentlich um die Formulierungen bzw. deren Bedeutung - und ob jemand weiß, was diese (rechtlich gesehen) bedeuten soll.
Ich hätte das ganze natürlich unter z. B. Erbrecht, Vertragsrecht oder ähnlichem einstellen können - mir geht es hier aber um die Formulierungen bzw. deren Bedeutung, daher hab ich es einfach ins Anwaltsrecht eingestellt, weil ich es (gelegentlich) auf Anwaltsschreiben gesehen habe und ich den Sinn nicht verstehe.

Auch wenn es unter Privatleuten wäre: Ich finde es erstaunlich, erst mal den Gegenüber mit "vertraulich etc." anzuschreiben - später will der Absender trotz seines selbst gesetzten Vermerkes "Vertraulich etc." ein öffentliches Gerichtsverfahren ggf. durchdrücken???

Daher hab ich den Beispielfall eingestellt, um andere Meinungen zu hören - vielleicht überseh ich ja was oder so.

Für die zahlreichen Meinungen zu meinem Beispielfall schon jetzt vielen Dank!
Jim Panse
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Jim Panse »

Über die Formulierung wird eine ausschließlich außergerichtliche Vergleichsbereitschaft signalisiert. In der Regel werden darüber Inhalt und Rahmenbedingungen skizziert und zwischen den Anwälten endverhandelt. Mit dem Schreiben hat dann der gegnerische Anwalt eine Grundlage, die Angelegenheit mit seinem Mandanten zu erörtern. Der finale Vergleich - soweit beiderseits Einigkeit besteht - hat dann keinen Vertraulichkeitsvermerk mehr.

Kommt keine Einigung zustande und der Gerichtsweg wird beschritten bzw. fortgesetzt, soll aus dem vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuch keine Bindungswirkung für den eigenen Sach- bzw. Rechtsvortrag oder eine grundsätzliche Einigungsbereitschaft erwachsen.

In der Ausgangsvariante a) ist der Vergleichsinhalt noch nicht endgültig. Anwalt A muss nun mit Mandant A klären, ob Mandat A sein Vergleichsangebot aufrecht erhält, wenn auch die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Falls ja, dann wird Anwalt A Anwalt B den Vergleich bestätigen. Falls nein, dann gibt es einen weiteren außergerichtlichen Vorschlag von Mandant A über Anwalt A oder es geht gerichtlich mit den oben genannten Ausführungen weiter.

Fall b) wird nicht vorkommen. Auf beiden Seiten sitzen Profis, die die Spielregeln kennen.

Gruß
JP
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Name4711
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Name4711 »

Jim Panse hat geschrieben: Fall b) wird nicht vorkommen. Auf beiden Seiten sitzen Profis, die die Spielregeln kennen.

Gruß
JP
Naja, aber das ist glaube ich der Kern der Frage: Welche Spielregel?

Der Vermerk "nicht für die Vorlage bei Gericht" hindert ja nicht die Vorlage bei Gericht.
Und das Gericht wird nicht umhin kommen den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, wenn es der Partei nützt.
Und der gegnerische Anwalt - sofern der Mandant Kenntnis von den Schreiben hat (wie offensichtlich der TE) wird sich dann weiger es dem gericht vorzulegen??? Mit welcher Begründung?
Jim Panse
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Re: Vermerk "keine Vorlage bei Gericht" oder andere - Bedeut

Beitrag von Jim Panse »

"persönlich / vertraulich" oder Ähnliches verhindert natürlich nicht die Vorlage bei Gericht. Das wissen sowohl der Absender- als auch der Empfängeranwalt und schreiben entsprechend. Die gerichtsverwertbare Metainformation beschränkt sich also in der Regel auf den Umstand, dass ein Mandant zunächst vergleichsbereit war, nun aber nicht mehr. Das kann sich ein Richter auch ohne Kenntnis der Schreiben denken, denn sonst wäre das Verfahren ja nicht vor Gericht. Die jeweiligen Mandanten bekommen die Schreiben natürlich zu sehen, denn um deren Sache geht es ja.

Gruß
JP
in dubio pro leo!
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