Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

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onkelchen1972
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Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von onkelchen1972 »

Hallöchen

Hatte bis jetzt immer selbst meine Lohnsteuererklärung gemacht, mussten bis jetzt auch immer nur paar zahlen rein, nun stehe ich aber das erste Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft und jetzt sieht es ein wenig anders aus.

Kurz und Knapp erstmal, lebe seit etwas über 2 Jahren mit meiner Freundin in einer Wohnung das erste Jahr hat sie Hartz4 bekommen wegen dieser 12 Monatsregel. im Jaht 2009 hatte sie teils Hartz4 bekommen mein einkommen wurde mit berechnet.

In Jahr 2010 hat sie kein hartz4 mehr bekommen da Bedarfsgemeinschaft und mein Einkommen zu groß ist. Bescheid von Amt liegt vor kein Geld

jetzt habe ich gelesen das ich meine Freundin bzw meine Ausgaben Steuerlich absetzen kann.
Leider höre ich da widersprüchliche aussagen die einen sagen ja die anderen sagen nein.

Ich lese das man bis zu 7.680€ absetzen kann.
Hierzu nun meine Fragen

1. Ist es richtig das ich die Hälfte der Miete/Nebenkosten + Regelsatz 316 Euro/Monat absetzen kann. Ich Zahle u.a für sie auch die Krankenkassenbeiträge von ca 140 Euro Monat wie sieht es damit aus.

2. Muss ich dies Nachweisen, wenn ja wie mache ich das lass ich mir den Betrag Pauschal von Freundin bescheinigen oder Monat für Monat je eine Bescheinigung?

3. Wo trage ich dies ein? bei Außergewöhnliche Belastungen lese ich, aber werde aus den Zeilen ( Steuererklärung ) nicht schlau wo ich da was eintragen muss.

4. Sie Arbeitet seit 4 Monaten in ein Mini Job 400 Euro Basis hat hier in den 4 Monaten ca 1100 Euro ( Monatlich unter 400 Euro ) bekommen muss ich diese von den Freibetrag abziehn?

4. Eventuell sinnvoll ein Steuerberater auf zu suchen?


Besten dank für eure Hilfe.
Opa
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von Opa »

Ein StB o. LStHV (meist preiswerter) kann sinnvoll sein, wenn man selbst keine ausreichenden Kenntnisse hat.

Sie können "Unterstützung bedürftiger Personen" (Anlage Unterhalt) geltend machen, aber nur für den Zeitraum, wo die Freundin kein Hartz IV bekommen hat. Der Höchstsatz der hier angesetzt werden kann, sind 640,-/Monat (2009). Diese Kosten sind nicht nachzuweisen. Eventuelle eigene EK und Bezüge der unterstützte Person (bspw. 400,- Job) müssen allerdings mit angegeben werden und mindern die Unterstützungszahlung.
onkelchen1972
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von onkelchen1972 »

Opa hat geschrieben:Ein StB o. LStHV (meist preiswerter) kann sinnvoll sein, wenn man selbst keine ausreichenden Kenntnisse hat.

Sie können "Unterstützung bedürftiger Personen" (Anlage Unterhalt) geltend machen, aber nur für den Zeitraum, wo die Freundin kein Hartz IV bekommen hat. Der Höchstsatz der hier angesetzt werden kann, sind 640,-/Monat (2009). Diese Kosten sind nicht nachzuweisen. Eventuelle eigene EK und Bezüge der unterstützte Person (bspw. 400,- Job) müssen allerdings mit angegeben werden und mindern die Unterstützungszahlung.
besten dank, habe mir die Anlage Unterhalt grade ausn Inet gezogen da ist es alles schon besser zu ersehen wo was hin kommt :-)
werde mir das mal durch lesen denke aber das bekomme ich hin.

Eine frage habe ich aber noch in der Anlage Unterhalt steht Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person.
Sie hat kein Vermögen, bzw denke mal nicht das ich hier Haushalt mit Einrechnen muss oder, also wenn sie jetzt 100Cds hat halt übliches zeugs das muss ich ja nicht mit angeben oder?
Opa
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von Opa »

Nein, es geht darum, ob die unterst. Person mehr als ca. 15.000,- Vermögen in bar o. Sachwerten hat, wobei Haushalts- o. pers. Gegenstände außen vor bleiben.
onkelchen1972
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von onkelchen1972 »

Opa hat geschrieben:Nein, es geht darum, ob die unterst. Person mehr als ca. 15.000,- Vermögen in bar o. Sachwerten hat, wobei Haushalts- o. pers. Gegenstände außen vor bleiben.
Gut
mal noch eine Frage, der entscheidene satz ist ja denke ich aus §33
Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden.

Jetzt ist es aber so, das aufgrund von ein hin und her in jahr 2009, zwar ein Antrag von ALG2 für das jahr 2010 gemacht wurde, das Amt aber ständig neue Documente haben wolte wir den schlussstrich gemacht haben und dem Amt keine Documente mehr gegeben haben da ich sowieso wusste das aufgrund meines Einkommens sie kein geld mehr bekommt.
darauf haben wir Anfang 2010 von Amt eine Ablehnung von ALG2 bekommen aufgrund fehlender Documente.

wiegesagt aufgrund meines Einkommens, deutlich über 1500 netto hätte sie sowieso kein ALG2 mehr bekommen.

kann das jetzt zum nachteil werden?, das das finanzamt eventuell sagt sie haben ja keine leistung bekommen weil sie nicht alle Documente eingereicht haben.

oder ist der ALG2 antrag egal.

muss ich überhaupt beim Finanzamt unterlagen vorlegen wenn ich nur die real kosten ca 6500 euro (Hälfte Miete incl nebenkosten + 319*12 ) euro absetze + die 1636 euro für die Krankekassenbeiträge.
So wie ich das lese muss ich KK ein Nachweis vorlegen aber die anderen kosten glaub ich nicht bzw muss die person eine schriftliche versicherung machen, ist das richtig so ?

noch mal besten dank für die hilfe.
whvceltic
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von whvceltic »

Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird im Regelfall der Unterhalt auch ohne Vorlage eines Kürzungs- oder Ablehnungsbescheids anerkannt.

vgl BMF Schreiben vom 28.3.2003
Opa
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von Opa »

So ist es.


muss ich überhaupt beim Finanzamt unterlagen vorlegen
Der Höchstsatz der hier angesetzt werden kann, sind 640,-/Monat (2009). Diese Kosten sind nicht nachzuweisen.
onkelchen1972
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von onkelchen1972 »

Möchte einmal bedanken für eure mithilfe.
habe heute den bescheid bekommen und es wurden 8004 euro anerkannt.
Hatte 8650 angegeben da aber keine unterlagen, werden sie die 8004 genommen haben.


da es selbst bei den Finanzämtern und Steuerberater noch halbwissen gibt, zeigt ein Kollege von mir bei 2 anfragen bei Finanzamt und letzte woche beim Steuerberater von beiden wurde gesagt nein man könne die person nicht absetzen.

wie man also sieht es geht doch.

möchte da garnicht drüber nachdenken wieviel kohle Bedarfsgemeinschaften jahr für jahr aus den fenster werfen aufgrund von halbwissen.


So habe aber auch noch eine frage an euch, bei mir gings ja recht leicht hatte nur ein paar zahlen.

aber wie ist es bei einer person

A lebt mit B zusammen, B bekommt keine Hilfe aufgrund einkommen von A.
B hat ein Kind von A, sind nicht verheiratet

A hat ein eigenes haus zahlt dafür aber noch monatlich die raten.

Bei mir war es einfach ich habe einfach 50 % der Miete und nebenkosten gerechnet aber wie rechnet man das in fall von A der ein Haus besitzt?

kann A jetzt nur die KK und Lebensunterhalt gelten machen oder auch Miete + Nebenkosten ?
wenn ja wie rechnet man das

könnt ihr mir da vieleicht noch mal helfen?
hambre
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von hambre »

habe heute den bescheid bekommen und es wurden 8004 euro anerkannt.
Die 8.004€ sind der Höchstbetrag und die werden ohne Vorlage von Belegen anerkannt, wenn der Unterhaltsempfänger im gleichen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, so wie in Deinem Fall. Du kannst also auch in Zukunft einfach die 8.004€ ohne Berechnung und ohne Belege geltend machen. Es muss aber ggf. nachgewiesen werden, dass der Unterhaltsempfänger kein eigenes Einkommen hatte.

Dass sowohl ein Steuerberater als auch das Finanzamt nicht wissen, dass man in so einem Fall den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann, kann ich mir nicht vorstellen. Bei entsprechender Ausbildung gehört das zum einfachen Grundwissen. Was machen die denn bei schwierigen Fällen?
onkelchen1972
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von onkelchen1972 »

hambre hat geschrieben: Dass sowohl ein Steuerberater als auch das Finanzamt nicht wissen, dass man in so einem Fall den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann, kann ich mir nicht vorstellen. Bei entsprechender Ausbildung gehört das zum einfachen Grundwissen. Was machen die denn bei schwierigen Fällen?
Beim Finanzamt sagt er, hätte er 2 Mitarbeiter gefragt, beide sagten nein das geht nicht.
zu meiner verwunderung letzte woche war er beim steuerberater, und er sagte das gleiche das würd nicht gehn.

habe die daten von elster program ihn mal gegeben und eine erklärung wie er was eintragen muss, damit soll er mal zu sein steuerberater gehn.

nur bin ich mir nicht sicher wie es bei ihn geht weil er hat ja ein haus, und wie das berechnet wird, mit seiner freundin und miete.
hambre
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Re: Bedarfsgemeinschaft Steuerlich Absetzbar? wie?

Beitrag von hambre »

nur bin ich mir nicht sicher wie es bei ihn geht weil er hat ja ein haus, und wie das berechnet wird, mit seiner freundin und miete.
Da muss gar nicht berechnet werden. Wenn beide im gleichen Haushalt leben, dann werden die 8.004€ ohne Nachweis und Berechnung anerkannt.

Voraussetzung ist, dass der Freundin wegen seinem Einkommen keine Sozialleistungen (z.B. ALG II) zustehen. Wenn die Freundin aus anderen Gründen nichts bekommt, dann kann er möglicherweise tatsächlich nichts absetzen.
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