Steuerberater richtigkeit

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MarkusToe
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Steuerberater richtigkeit

Beitrag von MarkusToe »

Hallo Gemeinde

Steuerberater A sagt: wenn Steuerpflichtiger B das oder das macht hat das diese oder jene steuerliche Auswirkung

Wenn jetzt B den Vorschlägen des SB folgt und die steuerliche Auswirkung nicht wie vorhergesagt kommt, in wie weit haftet ein SB für seine Aussagen?
*Mariechen*
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von *Mariechen* »

Alles sehr kryptisch...
Woran liegt es denn, dass die Folge nicht eingetreten ist?
Finanzamt?
Steuerberater?
Was für ein Schaden ist denn entstanden?

Wenn der StB wirklich einen Schaden verursacht hat, dann haftet er dafür. Dafür hat er eine Haftpflichtversicherung.
 
Schöne Grüße, Marie(chen) :)
 
 
ExDevil67
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von ExDevil67 »

Die Kernfragen dürfte was genau hat der Steuerberater gesagt und worum geht es? Das das Finanzamt diesen oder jenen Sachverhalt exakt so anerkennt oder das man diese oder jene Bestimmung so auslegen kann und man das mal versuchen soll.
Ging es um eine Frage die vom BFH abschließend entschieden ist oder eine noch neue Regelung die noch so und so ausgelegt werden kann?
MarkusToe
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von MarkusToe »

Es geht um die Absetzbarkeit eines IAB in Zusammenhang mit der 5telregelung bei Abfindungen.

Lt. Steuerberater wäre das möglich und würde die Steuerlast signifikant drücken
*Mariechen*
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von *Mariechen* »

Wo ist das Problem?
Ist das Finanzamt anderer Ansicht?
Lass Dir doch bitte nicht alles so aus der Nase ziehen.
 
Schöne Grüße, Marie(chen) :)
 
 
MarkusToe
Topicstarter
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von MarkusToe »

ich habe genau diese Frage dem FA gestellt - denen auch die Kopie der vorgeschlagenen Vorgehensweise weitergeleitet und um Stellungnahme gebeten.

Antwort: da erst in Planung geben wir keine Aussage, erst machen, dann sagen wir Ihnen ob das so geht oder nicht
bavarian tax collector
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Re: Steuerberater richtigkeit

Beitrag von bavarian tax collector »

Das FA entscheidet auch nur über bereits verwirklichte Tatbestände und auch das nur im Rahmen der Besteuerung, also wenn die Erklärung abgegeben wird!

Man kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (§1 StAuskV) eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft über noch nicht vollendete jedoch ernst geplante Sachverhalte beantragen, §89 Abs.2 AO.

Im übrigen haftet ein StB nur dann, wenn durch seine Falschberatung eine höhere Steuer fällig wird! Er haftet nicht bereits, wenn er eine niedrigere Steuer "versprochen" hat, die Rechtsfolge aber richtigerweise nicht eingetreten ist.

taxpert
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Motto:
"Yeah, I'm the taxman
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