Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

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Paul22869
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Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von Paul22869 »

Moin,

meine Mutter hat mir vor 10 Jahren ihr Haus durch einen Uberlassungsvertrag "vermacht" (ich weiß nicht wie der richtige Aussdruck ist). Durch den Notarvertrag wurde ich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. In diesem Vertrag wurde aber einen lebenslanges Wohnrecht vereinbart und im GB eingetragen. Zudem musste ich auch alle Kredite des Hauses übernehmen und Ihr ab dem 10 Jahr mtl einen Betrag von 400 Euro zahlen. Zudem wurde eingetragen, dass ich das Haus nicht verkaufen darf, solange sie dort wohnt.
Jetzt ist sie leider nach 9 Jahren und 11 Monaten (seit Überlassugnsvertrag) gestorben und wir überlegen, ob wir verkaufen können.

Frage: Gilt hier auch die normale 10 Jahresfirst, so dass wir ohne zu versteuern verkaufen können oder beginnen die 10 Jahre erst jetzt zu laufen, weil wir vorher zwar Eigentümer waren, aber gar nicht wg der vertraglichen Bedinung verkaufen konnten.

Wie ist die Rechtslage?

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Paul
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Re: Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von bavarian tax collector »

Ohne näher zu prüfen, ob der "Überlassungsvertrag" nun eine unentgeltliche, teilentgeltliche oder vollentgelltliche Übertragung darstellt (bei 9 Jahren und 11 Monaten ziemlich egal) nur so viel: maßgeblich ist immer das Datum des zu Grunde liegenden rechtsgeschäftlichen Vertrages, egal ob man ab da tatsächlich verkaufen könnte oder nicht!

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Paul22869
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Re: Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von Paul22869 »

Moin,
kann man solche Fragen auch schriftlich dem FA stellen und bekommt dann eine verbindliche Aussage?
hambre
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Re: Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von hambre »

kann man solche Fragen auch schriftlich dem FA stellen und bekommt dann eine verbindliche Aussage?
Man kann fragen, jedoch ist das Finanzamt nicht verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen. Wenn überhaupt, dann bekommt man eine unverbindliche Auskunft. Für eine verbindliche Auskunft verlangt das Finanzamt Gebühren.

Im übrigen handelt es sich um einen einfachen und klaren Sachverhalt und als kleiner Tipp: Schaue Dir Namen des ersten Antwortgebers an.
Du brauchst also keine erneute Auskunft vom Finanzamt :wink:

Dieser Antwort schließe ich mich übrigens an. Warte also noch einen Monat mit dem Verkauf, denn dann ist die Spekulationsfrist abgelaufen.
Paul22869
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Re: Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von Paul22869 »

...ich bin mir jetzt nicht sicher, ob bavarian die Abwandlung von bayerischer oder barbarischer ist..... :engel:
bavarian tax collector
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Re: Beginn 10 Jahresfrist bei Grundstücksverkauf

Beitrag von bavarian tax collector »

Das kommt immer drauf an! Die einen sagen so, die anderen (meine "Kunden") säen so!

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