ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufwand

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immerso
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ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufwand

Beitrag von immerso »

Hallo,

angenommen, für die Einkommensteuererklärung für 2015 liegt bereits seit einem Jahr ein Bescheid vor.
Der Steuerpflichtige bemerkt aber erst während der Erklärung für 2016, dass er vergessen hat, 2015 das bezogene Übergangsgeld anzugeben (unterbrach Krankengeldbezug wg. Reha-Aufenthalt während Krankschreibung), zugleich aber auch die VBL-Beiträge als Vorsorgeaufwand.
Wäre beides korrekt angegeben worden, wäre die zu zahlende Steuer nur um wenige Euro höher ausgefallen.

Kann letzteres auch noch berücksichtigt werden, oder nur, was zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geht?
Nützt es überhaupt, den Sachbearbeiter im Finanzamt deswegen zu kontaktieren, oder kann genausogut eine evtl. stattfindende Außenprüfung in den nächsten Jahren abgewartet werden?

Vielen Dank im voraus.
SusanneBerlin
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Re: ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufw

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
oder kann genausogut eine evtl. stattfindende Außenprüfung in den nächsten Jahren abgewartet werden?
Arbeitnehmer ohne weitere (selbständige) Einkünfte werden nicht durch Außenprüfung überprüft.

Was natürlich nicht heißt, dass das vergessene Übergangsgeld nicht doch irgendwie aufkommt.
Grüße, Susanne
bavarian tax collector
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Re: ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufw

Beitrag von bavarian tax collector »

immerso hat geschrieben:Wäre beides korrekt angegeben worden, wäre die zu zahlende Steuer nur um wenige Euro höher ausgefallen.
§153 Abs.1 AO hat geschrieben:Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,
1.dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder
2. ...,
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.
immerso hat geschrieben:Kann letzteres auch noch berücksichtigt werden, oder nur, was zu Ungunsten des Steuerpflichtigen geht?
Ja, auch das wird dann berücksichtigt.
§177 Abs.1 AO hat geschrieben: Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind
taxpert
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whvceltic
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Re: ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufw

Beitrag von whvceltic »

wobei das Übergangsgeld doch eigentlich elektronisch bereits an das Finanzamt gemeldet sein dürfte und selbst bei fehlendem Eintrag in der Steuererklärung wahrscheinlich bereits "von Amts wegen" berücksichtigt sein dürfte?

ich weiß, manche rutschen "durchs Loch", aber ggfs. mal den Bescheid prüfen, ob das nicht doch schon berücksichtigt wurde?
margarete
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Re: ESt-Erklärung 2015: Einkünfte vergessen und Vorsorgeaufw

Beitrag von margarete »

oder die steuerliche Zurechnung wird erst 2016 erfasst, weil die Auszahlung später - nach 10.1.2016 war?
Ich würde: mal beim FA anrufen.
M.
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