versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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anton1111
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versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von anton1111 »

Guten tag ,ich wohne in Österreich und möchte wissen, ob sie mir den unterschied zwischen

'versuchter erwerb von kriegsmaterial'
und
'unbefugter besitz von krigsmaterial'

erklären können?


MFG
Gammaflyer
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von Gammaflyer »

Versuchter Erwerb bedeutet, dass man entsprechendes Material kaufen wollte, das aber aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert hat (z.B. weil man vorher erwischt wurde) und es deshalb beim Versuch geblieben ist.

Unbefugter Besitz heißt, dass man im Besitz entsprechenden Material war (ob jetzt gekauft, gefunden, geschenkt bekommen etc. ist egal), obwohl man dazu nicht berechtigt war.
anton1111
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von anton1111 »

Und welches von beiden stellt eine Straftat dar? oder sind beide gleich schwer anzusehen?
Gammaflyer
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von Gammaflyer »

Ich nehme an, es geht um österreichisches Recht. Ob sich da wer auskennt, mal sehen...
Ich habe den Thread mal ins Strafrecht mitgenommen...
Kormoran
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von Kormoran »

Ohne jede Ahnung und nur aufgrund der auf die Schnelle zu findenden Informationen:

"Unbefugter Besitz von Kriegsmaterial" dürfte klar bestraft werden:
https://www.jusline.at/18._Kriegsmaterial_WaffG.html
https://www.jusline.at/50._Gerichtlich_ ... WaffG.html#

Zum Versuch habe ich im österreichischen Strafgesetzbuch den § 15 gefunden, der sich vom deutschen § 23 u.a. dahingehend zu unterscheiden scheint, dass er beim Versuch nicht zwischen Vergehen und Verbrechen trennt:
https://www.jusline.at/index.php?cpid=b ... 15&mvpa=14

Zum Vergleich der deutsche:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__23.html

Dementsprechend könnte in Österreich also auch "der Versuch des Erwerbs" strafbar sein.
J.A.
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von J.A. »

Es scheint, dass es in Österreich auch keine besondere Strafmilderungsmöglichkeit beim Versuch gibt (im Gegensatz zu Deutschland)
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Cicero
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von Cicero »

Offensichtlich ist in Österreich bei allen Vorsatzdelikten auch der Versuch strafbar... interssant....
Michael A. Schaffrath
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Re: versuchter erwerb besitz von kriegsmaterial

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Cicero hat geschrieben:Offensichtlich ist in Österreich bei allen Vorsatzdelikten auch der Versuch strafbar... interssant....
Wobei die Unterschiede in der Praxis ziemliche Exoten sein dürften. "Versuchte Beleidigung" (also das Abschicken eines beleidigenden Briefes, der dann nicht zugestellt werden kann oder ungeöffnet weggeworfen wird) wäre so ein Fall.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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