Deputy hat geschrieben:Ach freemont ... wenn ich jetzt frage was genau daran falsch sein soll kommt wieder nur inhaltsloses Geschwurbel und wahrscheinlich der Verweis auf ein Urteil, das mit der Sache nur in Ihrer Fantasie zu tun hat.
Das ist kein Polizeistaat. Sie sollten als Poizist, dessen berühmen Sie sich ja, Niemanden davon abhalten sein Recht zu suchen und seine Interessen wahrzunehmen.
BeamtStG, § 61 I BBG bzw. die entsprechende Landesnorm" verstehen" Sie als konsequenter Verfechter des Polizeistaates vermutich nicht:
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. ...
Sie werden sich eben irgendwann ein Disziplinarverfahren einfangen, wenn Sie hier destruktive Rechtsberatung betreiben und konsequent den Fragestellern ihr gutes Recht absprechen. Egal wie haarsträubend die Polizeipraxis ist, Sie rechtfertigen hier rabulistisch in bester Trollmanier jegliches polizeiliche Fehlverhalten. Ganz egal wie rechts- und verfassungswidrig es sein mag.
Ihr Leugnen hilft nicht, das kann Jeder hier in etlichen threads nachlesen und den Beweis führen. Die Forensoftware bietet die Funktion.
Mir schwant Übles, die laufende Einstellungswelle wird das Niveau weiter nachhaltig und unerträglich absenken. Schlimme Zeiten, man muss den Anfängen wehren.