Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Moderator: FDR-Team
Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Hallo,
angenommen A wird von B angegriffen und wehrt sich. Leider wird dann A beschuldigt, mit der Rauferei angefangen zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen B (dem tatsächlichen Angreifer) wird eingestellt. Unter anderem mit der Begründung, dass Person C den Angriff von B nicht gesehen hat. Das kann C auch gar nicht, weil C die Situation zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts davon mitbekommen hatte. Außerdem wird in der Einstellungsbegründung der Sachverhalt ganz anders dargestellt als von dem Sachbearbeiter der Polizei beschrieben. Daher geht A zu dem Sachbearbeiter. Dieser sagte zu A, dass der Sachverhalt vom Staatsanwalt nicht richtig gelesen wurde und versichert A, dass das Verfahren gegen A auch noch eingestellt werden würde.
Das wurde es aber nicht, A hat einen Strafbefehl mit den gleichen falschen Behauptungen, wie in der Einstellungsbegründung erhalten. Trotz des Widerspruchs und der Bitte, bei den Sachbearbeiter noch einmal zu befragen, bekommt A einen Termin zu einer Hauptverhandlung.
Aufgrund einer Phobie ist A nicht verhandlungsfähig. Ein Attest eines Psychologen über die Phobie wurde bisher ignoriert. Müsste so ein Attest anerkannt werden?
Der Sachbearbeiter ist nicht bereit, den Sachverhalt richtig darzustellen.
Was kann A machen, damit der Sachverhalt vor der Verhandlung geprüft wird?
Welche Möglichkeiten hat A, dem Gericht eine Verhandlungsunfähigkeit nachzuweisen?
Vielen Dank für eine Antwort.
angenommen A wird von B angegriffen und wehrt sich. Leider wird dann A beschuldigt, mit der Rauferei angefangen zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen B (dem tatsächlichen Angreifer) wird eingestellt. Unter anderem mit der Begründung, dass Person C den Angriff von B nicht gesehen hat. Das kann C auch gar nicht, weil C die Situation zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts davon mitbekommen hatte. Außerdem wird in der Einstellungsbegründung der Sachverhalt ganz anders dargestellt als von dem Sachbearbeiter der Polizei beschrieben. Daher geht A zu dem Sachbearbeiter. Dieser sagte zu A, dass der Sachverhalt vom Staatsanwalt nicht richtig gelesen wurde und versichert A, dass das Verfahren gegen A auch noch eingestellt werden würde.
Das wurde es aber nicht, A hat einen Strafbefehl mit den gleichen falschen Behauptungen, wie in der Einstellungsbegründung erhalten. Trotz des Widerspruchs und der Bitte, bei den Sachbearbeiter noch einmal zu befragen, bekommt A einen Termin zu einer Hauptverhandlung.
Aufgrund einer Phobie ist A nicht verhandlungsfähig. Ein Attest eines Psychologen über die Phobie wurde bisher ignoriert. Müsste so ein Attest anerkannt werden?
Der Sachbearbeiter ist nicht bereit, den Sachverhalt richtig darzustellen.
Was kann A machen, damit der Sachverhalt vor der Verhandlung geprüft wird?
Welche Möglichkeiten hat A, dem Gericht eine Verhandlungsunfähigkeit nachzuweisen?
Vielen Dank für eine Antwort.
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Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Ein Attest über eine psychische Beeinträchtigung reicht nicht aus. Das Attest müsste schon eine dauerhafte, lebenslange Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen (und selbst dann würde das Gericht A durch einen eigenen Gutachter untersuchen lassen) damit A um sein Erscheinen in der Hauptverhandlung herumkommt.Aufgrund einer Phobie ist A nicht verhandlungsfähig. Ein Attest eines Psychologen über die Phobie wurde bisher ignoriert. Müsste so ein Attest anerkannt werden?
Grüße, Susanne
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Nicht "trotzdem" sondern nur weil Einspruch eingelegt wurde findet eine Hauptverhandlung statt. Beschrieben ist das hier:ugly duck hat geschrieben:Trotz des Widerspruchs und der Bitte, bei den Sachbearbeiter noch einmal zu befragen, bekommt A einen Termin zu einer Hauptverhandlung.
http://www.anwalt.org/strafbefehlsverfa ... trafbefehl
Für die Verhandlungsunfähigkeit gelten sehr hohe Maßstäbe. Eine Bescheinigung eines Psychologen wird nicht ausreichen, es muss schon mindestens ein Arzt sein. Hier wird das Gericht vermutlich einen Facharzt für Psychiatrie verlangen. Da A im Vorfeld offenbar ausführlich die Sachlage mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei diskutiert hat, wird es nicht einfach sein festzustellen, dass er dazu vor Gericht nicht in der Lage ist.
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Vielen Dank für die Antworten
Wer könnte ein Attest ausstellen, das anerkannt wird?
Außerdem steht dort auch, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurücknehmen kann.
Gibt es keine Möglichkeit, die Polizei dazu zu bringen, die Missverständnisse aufzuklären und ggf. auch weitere Ermittlungen aufzunehmen - ggf. noch einmal C zu befragen und weitere Zeugen ausfindig zu machen?
Es würde A reichen, wenn die Verhandlung so lange, aufgeschoben wird, bis eine Verhandlungsfähigkeit gegeben ist. A will auch, dass die Sache aufgeklärt wird, aber nicht in einem Gerichtsverfahren.SusanneBerlin hat geschrieben: Das Attest müsste schon eine dauerhafte, lebenslange Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen
Wer könnte ein Attest ausstellen, das anerkannt wird?
Eigentlich bezog sich das trotz auf die Begründung.Nicht "trotzdem" sondern nur weil Einspruch eingelegt wurde findet eine Hauptverhandlung statt.
das klingt nicht gut. Dort steht, dass der Strafbefehl als Eröffungsbeschluss gilt. Kann das Gericht diesen Beschluss nicht widerrufen?Beschrieben ist das hier:
http://www.anwalt.org/strafbefehlsverfa ... trafbefehl
Außerdem steht dort auch, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurücknehmen kann.
Gibt es keine Möglichkeit, die Polizei dazu zu bringen, die Missverständnisse aufzuklären und ggf. auch weitere Ermittlungen aufzunehmen - ggf. noch einmal C zu befragen und weitere Zeugen ausfindig zu machen?
Meines wissen, darf ein normaler Facharzt für Psychiatrie keine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Oder liege ich da falsch? An welche Stelle müsste man sich wenden, wenn man so eine Bescheinigung in den nächsten Wochen (besser Tage) benötigt?Hier wird das Gericht vermutlich einen Facharzt für Psychiatrie verlangen.
Das ist für A etwas völlig anderes. Bei dem Sachbearbeiter hat A vor allem eine Anzeige erstattet, dabei musste er von A nichts befürchten. Dabei ist A auch nicht auf B getroffen. Eine Phobie ist auch nicht immer rational. Aber gehen wir mal davon aus, dass diese Feststellung möglich ist.Da A im Vorfeld offenbar ausführlich die Sachlage mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei diskutiert hat, wird es nicht einfach sein festzustellen, dass er dazu vor Gericht nicht in der Lage ist.
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Das mag ja für A was völlig anderes sein, aber es wäre spannend zu erfahren, welche "Phobie" dem Facharzt da vorgetragen wird. Eine "Phobie" ist wohl nie rational, sonst wäre es keine Phobie, sondern man hätte berechtigt Angst.ugly duck hat geschrieben: Das ist für A etwas völlig anderes. Bei dem Sachbearbeiter hat A vor allem eine Anzeige erstattet, dabei musste er von A nichts befürchten. Dabei ist A auch nicht auf B getroffen. Eine Phobie ist auch nicht immer rational. Aber gehen wir mal davon aus, dass diese Feststellung möglich ist.
kann auch nicht einfach sein- andernfalls hätte man bald einen sprunghaften Anstieg von "Verhandlungsphobien"Da A im Vorfeld offenbar ausführlich die Sachlage mit dem Sachbearbeiter bei der Polizei diskutiert hat, wird es nicht einfach sein festzustellen, dass er dazu vor Gericht nicht in der Lage ist.
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Wie wäre es mit F40.1 - soziale Angststörung?
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ic ... 40-f48.htm
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ic ... 40-f48.htm
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Die Frage war und wird zur Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit wohl auch nicht sein, welche Angststörungen es gibt und wo man sie nachschlagen kann.Name4711 hat geschrieben:Wie wäre es mit F40.1 - soziale Angststörung?
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ic ... 40-f48.htm
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Naja, eine bis zum Eintritt Verfolgungsverjährung dürfte auch reichen ...Das Attest müsste schon eine dauerhafte, lebenslange Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen
Der "Gerichtsarzt" (ein vom Gericht beauftragter Facharzt). Grundsätzlich kann das Gericht auch ein Attest des behandelnden Facharztes anerkennen, wenn es das will und das Attest entsprechend eindeutig ist.Wer könnte ein Attest ausstellen, das anerkannt wird?
Könnte sie ... wird sie im Regelfall aber nicht tun. Warum auch?Außerdem steht dort auch, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurücknehmen kann.
Es ist dem Angeklagten im Strafbefehlseinspruchsverfahren ja unbenommen, sich durch einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung vertreten zu lassen und Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen zu stellen
C kann in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen werden.Gibt es keine Möglichkeit, die Polizei dazu zu bringen, die Missverständnisse aufzuklären und ggf. auch weitere Ermittlungen aufzunehmen - ggf. noch einmal C zu befragen
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
Vielen Dank für die Antwort.
Auch wenn C bestätigt, dass sie nichts gesehen hat, ist das noch kein Beweis für die Unschuld von A.
Daher wäre es wichtig, dass weitere Zeugen (z. B. durch die Polizei) ermittelt werden, die A nicht kennt und daher auch nicht laden lassen kann. Wie kann A das erreichen?
Weiß jemand, ob ein Richter, den Vorwurf anhand der Akte genau prüft, bevor er einen Strafbefehl erlässt?
Kann das Gericht das Attest und den Antrag einfach ingorieren? Wenn ja, kann A etwas unternehmen?J.A. hat geschrieben: Der "Gerichtsarzt" (ein vom Gericht beauftragter Facharzt). Grundsätzlich kann das Gericht auch ein Attest des behandelnden Facharztes anerkennen, wenn es das will und das Attest entsprechend eindeutig ist.
Z. B. wenn sich aus den Akten ergibt, dass A unschuldig ist, wäre die Klage eine strafbare Verfolgung von Unschuldigen. Der Staatsanwalt dürfte auch kein Interesse daran haben, dass sich vor Gericht herausstellt, dass der Sachverhalt völlig anders war, wie in der Klage angegeben.J.A. hat geschrieben:Könnte sie ... wird sie im Regelfall aber nicht tun. Warum auch?Außerdem steht dort auch, dass die Staatsanwaltschaft die Klage zurücknehmen kann.
Was macht ein Anwalt schon? Dem kann es völlig egal sein, ob A verurteilt wird oder nicht. Daher will A sein Schicksal nicht in die Hände eines Anwalts legen.Es ist dem Angeklagten im Strafbefehlseinspruchsverfahren ja unbenommen, sich durch einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung vertreten zu lassen und Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen zu stellen
Natürlich. Aber da C die Freundin von B ist, muss A berüchten, dass C für B aussagt. Daher sollte der der Sachverhalt erst in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden. Wie soll man eine wirksame Verteidigungsstragie entwickeln, wenn man nicht weiß, was C dazu aussagt.C kann in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen werden.
Auch wenn C bestätigt, dass sie nichts gesehen hat, ist das noch kein Beweis für die Unschuld von A.
Daher wäre es wichtig, dass weitere Zeugen (z. B. durch die Polizei) ermittelt werden, die A nicht kennt und daher auch nicht laden lassen kann. Wie kann A das erreichen?
Weiß jemand, ob ein Richter, den Vorwurf anhand der Akte genau prüft, bevor er einen Strafbefehl erlässt?
Re: Staatsanwalt interpretiert Beschuldigungen falsch
So einfach wird es nicht sein; schließlich hat der Richter die Vernehmung auch gelesen und war der gleichen Ansicht wie der Staatsanwalt - sonst hätte er den Strafbefehl nicht unterschrieben.ugly duck hat geschrieben:Z. B. wenn sich aus den Akten ergibt, dass A unschuldig ist, wäre die Klage eine strafbare Verfolgung von Unschuldigen. Der Staatsanwalt dürfte auch kein Interesse daran haben, dass sich vor Gericht herausstellt, dass der Sachverhalt völlig anders war, wie in der Klage angegeben.
Der Anwalt hat die Pflicht, die Interessen seines Mandaten nach bestem Wissen & Gewissen zu vertreten - und wird sicherlich nicht mit einer "ist mir alles egal" Einstllung in die Verhandlung gehen.ugly duck hat geschrieben:Was macht ein Anwalt schon? Dem kann es völlig egal sein, ob A verurteilt wird oder nicht. Daher will A sein Schicksal nicht in die Hände eines Anwalts legen.
Wenn die Aussage von C relevant ist, dann wird C auch im Ermittlungsverfahren vernommen - und kann auch da entsprechend aussagen.ugly duck hat geschrieben:Natürlich. Aber da C die Freundin von B ist, muss A berüchten, dass C für B aussagt. Daher sollte der der Sachverhalt erst in einem Ermittlungsverfahren geklärt werden. Wie soll man eine wirksame Verteidigungsstragie entwickeln, wenn man nicht weiß, was C dazu aussagt.
Kann niemand beurteilen, da der Sachverhalt nicht genau bekannt ist.ugly duck hat geschrieben:Auch wenn C bestätigt, dass sie nichts gesehen hat, ist das noch kein Beweis für die Unschuld von A.
Gibt es diese Zeugen denn? Sind sie überhaupt ermittelbar?ugly duck hat geschrieben:Daher wäre es wichtig, dass weitere Zeugen (z. B. durch die Polizei) ermittelt werden, die A nicht kennt und daher auch nicht laden lassen kann. Wie kann A das erreichen?
Das macht der definitiv bevor er den Strafbefehl erlässt.ugly duck hat geschrieben:Weiß jemand, ob ein Richter, den Vorwurf anhand der Akte genau prüft, bevor er einen Strafbefehl erlässt?
§ 408 StPO Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag
(2) Erachtet der Richter den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, so lehnt er den Erlaß eines Strafbefehls ab. ...
Spätestens wenn der Strafbefehl schon raus ist, dann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem man sich an einen Profi (=Rechtsanwalt) wenden sollte. Schon allein deswegen, weil der die Spielregeln (=StPO) wesentlich besser kennt wie ein blutiger Anfänger.
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