Hallo §§Gurus,
vermutlich wäre die Frage auch in "Stilblüten" gut aufgehoben.
Aus einem Werbeflyer: "Pulled Pork oder Turkey"
Wenn mich mein Sprachgefühl nicht im Stich lässt ist "Turkey" nicht gleich "turkey". Wenn schon, dann doch bitte "... pork or turkey"
Ich vermute der TB kann als nicht erfüllt betrachtet werden, denn Dummheit ist wohl keine ehrabschneidende Absicht.
TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
Moderator: FDR-Team
TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
Vielen Dank im Voraus für freundliche, hilfreiche Antworten.
§nix
Ein Mensch wollt' immer recht behalten: So kam's vom Haar- zum Schädelspalten. Eugen Roth
§nix
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Re: TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
Dein Sprachgefühl lässt Dich im Stich. In Überschriften wird in englischer Sprache alles groß geschrieben außer Artikeln, Präpositionen und nebenordnenden Konjunktionen.Wenn mich mein Sprachgefühl nicht im Stich lässt ist "Turkey" nicht gleich "turkey".
Der Text ist daher korrekt geschrieben und daher weder eine Stilblüte noch eine Beleidigung.
Re: TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
Und selbst wenn ... Pulled Pork oder Türkei ... wo sollte da die Beleidigung eines Landes drin sein ?
Re: TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
Eben. Außerdem ist es nicht strafbar ein Land zu beleidigen.Celestro hat geschrieben:Und selbst wenn ... Pulled Pork oder Türkei ... wo sollte da die Beleidigung eines Landes drin sein ?
Re: TB der Beleidigung erfüllt oder nur schlechter Sitl
korrekt, zudem hat Turkey, so geschrieben, noch weitere Bedeutungen, die man genauso berücksichtigen müsste, wenn man nicht in der Lage ist, den offensichtlichen Kontext zu erfassenhambre hat geschrieben:Dein Sprachgefühl lässt Dich im Stich. In Überschriften wird in englischer Sprache alles groß geschrieben außer Artikeln, Präpositionen und nebenordnenden Konjunktionen.§nix hat geschrieben:Wenn mich mein Sprachgefühl nicht im Stich lässt ist "Turkey" nicht gleich "turkey".
Der Text ist daher korrekt geschrieben und daher weder eine Stilblüte noch eine Beleidigung.
und bestimmt auch nicht, ob ein Tatbestand vorliegt§nix hat geschrieben:Dummheit ist wohl keine ehrabschneidende Absicht.
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