Urheberrecht an Texten

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myLord
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Urheberrecht an Texten

Beitrag von myLord »

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Autor hätte vor ca. 30 Jahren mal ein Buch veröffentlicht. Dieses Buch ist eine Art Handbuch rund um ein Thema. Nun möchte ein zweiter Autor ein neues Buch über das gleiche Thema verfassen, die in dem alten Buch beschriebenen Verfahren auf einen neuen Stand bringen sowie das Thema Arbeitsschutz mit dazu nehmen.

In wie weit ist so etwas möglich, ohne sich vorher eine Genehmigung vom Urheber des ersten Buches geben zu lassen? Oder kann der neue Autor einfach in seinen eigenen Worten sein Wissen auf dem Gebiet in Anlehnung an das alte Buch wiedergeben?
FM
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Re: Urheberrecht an Texten

Beitrag von FM »

Natürlich darf man auf den bisherigen Wissensstand aufbauen wenn man ein Thema behandelt. Ohne Erlaubnis darf man aber keine Texte übernehmen (abgesehen vom Zitierrecht, das dann aber entsprechend beachten) und auch keine Bilder.
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