Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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dsler
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Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von dsler »

Hallo,
A erhält am 01.01.2018 eine Rechnung mit einem Zahlung 07.01.2018. Formuliert ist es als "Zahlbar bis zum 01.07.2018 ohne Abzug." Mehr steht dort nicht. Wenn A nun das Geld später überweist, tritt dann Verzug ein oder gilt hier § 286 Abs. 3 BGB?
ktown
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von ktown »

Was jetzt, 01.07 oder 07.01?

Ansonsten
Guckst du
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khmlev
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von khmlev »

Es gilt auch Par. 286 (1) BGB.

Einseitige Zahlungszielvorgaben des Rechnungsaussteller lösen keinen Verzug aus.
Gruß
khmlev
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winterspaziergang

Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben:Es gilt auch Par. 286 (1) BGB.

Einseitige Zahlungszielvorgaben des Rechnungsaussteller lösen keinen Verzug aus.
und was ist dann mit §286 (2) gemeint?
khmlev
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von khmlev »

winterspaziergang hat geschrieben:und was ist dann mit §286 (2) gemeint?
Um beim Ausgangsbeispiel zu bleiben:
Wenn Verkäufer und Käufer vertraglich vereinbart hätten, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig und zahlbar ist, dann würde Verzug nach Ablauf von 14 Tagen ohne Mahnung eintreten.

Einseitige Zahlungszielvorgaben des Rechnungsaussteller auf der Rechnung lösen aber keinen Verzug aus. Hierzu bedarf es einer Mahnung.
Gruß
khmlev
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winterspaziergang

Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:und was ist dann mit §286 (2) gemeint?
Um beim Ausgangsbeispiel zu bleiben:
Wenn Verkäufer und Käufer vertraglich vereinbart hätten, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig und zahlbar ist, dann würde Verzug nach Ablauf von 14 Tagen ohne Mahnung eintreten.

Einseitige Zahlungszielvorgaben des Rechnungsaussteller auf der Rechnung lösen aber keinen Verzug aus. Hierzu bedarf es einer Mahnung.
Und diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen?

Und heißt dies, dass sämtliche Vereinbarungen, die ein Zahlungsziel <30 Tage angeben, ohne, dass dies vorab beiderseitig vereinbart wurde, eine Mahnung voraussetzen, um den Schuldner in Verzug zu setzen und dass wenn z.B. eine einseitige Terminrechnung <30 Tage, mit Gebühr angemahnt wird, diese Gebühr nicht bezahlt werden muss?
ktown
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von ktown »

Folgen sie meinem Link und hier im besonderen dem Urteil des BGH.
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khmlev
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von khmlev »

winterspaziergang hat geschrieben:Und diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen?
Wenn Schriftform vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist: Ja. Ansonsten: Nein.
winterspaziergang hat geschrieben:Und heißt dies, dass sämtliche Vereinbarungen, die ein Zahlungsziel <30 Tage angeben, ohne, dass dies vorab beiderseitig vereinbart wurde, eine Mahnung voraussetzen, ...
Vereinbarungen können niemals einseitig geschlossen werden. Zum Abschluss einer Vereinbarung gehören mindestens zwei Personen.

Es geht hier doch um die einseitige Zahlungszielvorgabe des Rechnungsausstellers in seiner Rechnung oder auf was willst Du hinaus?
Gruß
khmlev
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winterspaziergang

Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:Und heißt dies, dass sämtliche Vereinbarungen, die ein Zahlungsziel <30 Tage angeben, ohne, dass dies vorab beiderseitig vereinbart wurde, eine Mahnung voraussetzen, ...
Vereinbarungen können niemals einseitig geschlossen werden. Zum Abschluss einer Vereinbarung gehören mindestens zwei Personen.
wenn man schreibt, dass etwas beiderseitig vereinbart wurde oder eine Frage stellt, in der diese Formulierung vorkommt, meint man damit nicht, dass es auch einseitige Vereinbarungen geben kann
khmlev hat geschrieben:Es geht hier doch um die einseitige Zahlungszielvorgabe des Rechnungsausstellers in seiner Rechnung oder auf was willst Du hinaus?
steht doch da. Es heißt: Gibt nur der Gläubiger das Zahlungsziel <30 Tage vor, bedarf es einer Mahnung, um in Verzug zu kommen, obwohl es nach §286 (2) doch gerade nicht einer Mahnung bedarf, wenn ein Termin nach dem Kalender genannt wird.
Wenn nun den Gläubiger diesen Termin ohne Absprache setzt und danach mahnt, stehen ihm dann wegen Verzug Kosten zu oder nicht?
khmlev
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Re: Zahlungsziel in einer Rechnung - Verzug?

Beitrag von khmlev »

winterspaziergang hat geschrieben:Wenn nun den Gläubiger diesen Termin ohne Absprache setzt und danach mahnt, stehen ihm dann wegen Verzug Kosten zu oder nicht?
Nein. Denn Verzug tritt dann erst mit der ersten Mahnung ein. Kosten einer Mahnung, die dazu dient den Schuldner in Verzug zu setzen, sind vom Gläubiger zu tragen.
winterspaziergang hat geschrieben:obwohl es nach §286 (2) doch gerade nicht einer Mahnung bedarf, wenn ein Termin nach dem Kalender genannt wird.
Aber der Termin wird vom Rechnungsaussteller einseitig bestimmt und dies ist nicht im Sinne des Gesetzes.

Es gibt gesetzliche (zB §§ 556b Abs. 1, 579 Abs. 2) und vertragliche Leistungszeitbestimmungen kalendermäßiger Natur. Ist die „Bestimmung“ vertraglicher Natur, muss sie durch beide Parteien erfolgt sein („bestimmt“ heißt also „vertraglich bestimmt“).
Gruß
khmlev
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