Fitnesstudio Vertrag über 3 Jahre

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Newbie2007
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Re: Fitnesstudio Vertrag über 3 Jahre

Beitrag von Newbie2007 »

webelch hat geschrieben:Das Vorgen war mir so auch bekannt
webelch hat geschrieben:Dafür dürfte doch schon der handschriftliche Eintrag der Laufzeit reichen wenn ich nicht irre.
Stimmt aber nicht so ganz. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Klausel vom Betreiber immer wieder verwendet wird oder ob sie individuell vereinbart wurde, nicht in welcher Form (gedruckt, maschinenschriftlich, handschriftlich) sie vorliegt. Hier hat ein handschriftlicher Eintrag in einem ansonsten vorgedruckten Formular zwar eine gewisse Indizwirkung, diese kann aber von Kunden widerlegt werden.

Im vorliegenden Sachverhalt hat allerdings der Kunde die 36 Monate wohl selbst eingetragen, da wird es schwierig.
watislos
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Re: Fitnesstudio Vertrag über 3 Jahre

Beitrag von watislos »

Also der Vertrag ist gültig. Komme da nicht raus.

Aber ich will ja auch Sport machen und morgen ist mein erstes Training.
Außerdem gibt es Zuschuss von meiner BKK sodass ich mtl. ca. 25 Zuschuss bekomme.

Also alles ok und danke an alle hier!!!
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