Hol- oder Bringschuld?
Moderator: FDR-Team
Hol- oder Bringschuld?
Hallo,
Nehmen wir mal an, A verkauft irgendetwas an B.
Zum Heimtransport der Ware gibt A ihm eine Palette.
A möchte die Palette nun doch zurück, ist jedoch verzogen und wohnt rund 300 km von B entfernt.
Wäre dies eine Holschuld, oder muss der B die Palette zum A bringen bzw. auf eigene Kosten liefern lassen?
(Es wurde vertraglich nichts vereinbart.)
Um Antwort wäre ich sehr dankbar.
Nehmen wir mal an, A verkauft irgendetwas an B.
Zum Heimtransport der Ware gibt A ihm eine Palette.
A möchte die Palette nun doch zurück, ist jedoch verzogen und wohnt rund 300 km von B entfernt.
Wäre dies eine Holschuld, oder muss der B die Palette zum A bringen bzw. auf eigene Kosten liefern lassen?
(Es wurde vertraglich nichts vereinbart.)
Um Antwort wäre ich sehr dankbar.
Re: Hol- oder Bringschuld?
Ich würde vermuten, B muss an ursprüngliche Adresse von A liefern. Wenn A jetzt auf den Osterinseln wohnt, ist das allein sein Ding.
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Re: Hol- oder Bringschuld?
Ich schieb es mal hier ins Verbraucherrecht und stelle noch die Frage ob A Gewerbetreibender ist oder nicht?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hol- oder Bringschuld?
Was kostet eigentlich eine gebrauchte Euro-Palette?Harry5 hat geschrieben:...
Wäre dies eine Holschuld, oder muss der B die Palette zum A bringen bzw. auf eigene Kosten liefern lassen?
...
Lohnt sich das?
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Re: Hol- oder Bringschuld?
Eine neue wird in der Bucht mit 219 € gehandelt, eine gebrauchte 2. Wahl mit knapp 10 €.freemont hat geschrieben:Was kostet eigentlich eine gebrauchte Euro-Palette?Harry5 hat geschrieben:...
Wäre dies eine Holschuld, oder muss der B die Palette zum A bringen bzw. auf eigene Kosten liefern lassen?
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Lohnt sich das?
Häufig wird ein Pfand von 40 € erhoben, welches nach Rückgabe erstattet wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Hol- oder Bringschuld?
B muss hier garnichts, A kann die Palette gerne auf eigene Kosten abholen lassen, so B sie denn noch hat bzw. herausgeben möchte. Davon, dass B die Palette nur leihweise bekommen hat ist hier nichts zu lesen und eine Rücksendepflicht wurde ebenfalls nichts vereinbart.
Re: Hol- oder Bringschuld?
Sollte es sich bei A um eine Gewerbetreibenden handeln, dann greift
§4 Abs.1 Satz 1 VerpackV hat geschrieben:Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Hol- oder Bringschuld?
Darum geht es aber nicht, weil in dem Fall A der Hersteller/Vertreiber wäre, der seine Palette vom Kunden zurückfordert. Die VerpackV ist da raus. Und mit Palettentausch im Frachtgeschäft haben wir es ebensowenig zu tun.
Ausserdem ist schon anhand der Schilderung recht eindeutig, dass wir es hier mit Privatpersonen zu tun haben.
Ausserdem ist schon anhand der Schilderung recht eindeutig, dass wir es hier mit Privatpersonen zu tun haben.
Re: Hol- oder Bringschuld?
Danke für Ihre Einschätzungen. Ja, es sind beides Privatpersonen. Es gab keinen Kaufvertrag. Dem Verkäufer ist erst nach Kauf eingefallen, dass er die Palette doch gerne zurückhaben wolle, da er sie für einen Transport brauche; sie sei ja sein Eigentum.
B hat die Palette eingelagert und wird A jetzt anbieten, er könne die Palette entweder direkt bei B zu Hause abholen oder gegen Benzin- oder Versandkostenübernahme an seinen Wunschort geliefert bekommen. Gut so?
B hat die Palette eingelagert und wird A jetzt anbieten, er könne die Palette entweder direkt bei B zu Hause abholen oder gegen Benzin- oder Versandkostenübernahme an seinen Wunschort geliefert bekommen. Gut so?
Re: Hol- oder Bringschuld?
Sorry, aber diese Preise stimme vorne und hinten nicht.Ronny1958 hat geschrieben: Eine neue wird in der Bucht mit 219 € gehandelt, eine gebrauchte 2. Wahl mit knapp 10 €.
Häufig wird ein Pfand von 40 € erhoben, welches nach Rückgabe erstattet wird.
Eine neue EP bekommt man für um die 15€ - in selbiger Höhe liegt auch das übliche Pfand...
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Re: Hol- oder Bringschuld?
Wenn der A dem B zur Ware eine Palette dazugibt und nicht sagt, dass er die Palette wiederhaben möchte, dann würde ich davon ausgehen, dass die Palette eine kostenlose Zugabe ist, ein Geschenk.Harry5 hat geschrieben:Hallo,
Nehmen wir mal an, A verkauft irgendetwas an B.
Zum Heimtransport der Ware gibt A ihm eine Palette.
A möchte die Palette nun doch zurück, ist jedoch verzogen und wohnt rund 300 km von B entfernt.
Wäre dies eine Holschuld, oder muss der B die Palette zum A bringen bzw. auf eigene Kosten liefern lassen?
(Es wurde vertraglich nichts vereinbart.)
Um Antwort wäre ich sehr dankbar.
Zivilrechtlich gilt: wer etwas haben möchte, muss den Beweis erbringen, dass er einen Anspruch auf die Sache hat. A will die Palette; den Beweis erbringen, dass die Palette nur eine Leihgabe war, kann er mangels vertraglicher Vereinbarung nicht.
A könnte den B kontaktieren und fragen, ob B die Palette benötigt oder ob A sich die Palette abholen darf. Eine Verpflichtung des B, die Palette dem A zu liefern, sehe ich nicht.
Grüße, Susanne
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