Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanlage

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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momo13
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Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanlage

Beitrag von momo13 »

Guten Tag,
wir haben vor 7 Monaten eine Alarmanlage eingebaut bekommen. Diese hat die Verkäuferfirma wie auch der Hersteller bis heute nicht geschafft, dass diese funktioniert. Mehrere Male wurde versucht, die Fehler zu beheben, leider ohne Erfolg. Nun haben wir die Mitteilung bekommen, dass die Alarmanlage nicht funktionieren wird bei uns und zurückgebaut werden muss. Dazu soll es nun eine Besprechung zwischen mir, Verkäuferfirma und Herstellerfirma geben, um die Details zu klären. Die Firmen sind dann draussen, aber ich muss nochmal vorn beginnen mit der Suche nach einem neuen Lieferanten.

Dazu stellen sich mir folgende Fragen:

- An Fenstern/Wänden (innen und aussen) wurden Löcher gebohrt um die Alarmanlagenteile zu befestigen. Diese müssen nun abgebaut werden, zurück bleiben Löcher in Wänden/Fenstern/Türen etc. Wir haben neu gebaut. Muss ich die "Löcher" akzeptieren oder kann ich verlangen, dass die ganzen Fenster getauscht werden? Muss der "Ursprungszustand" wieder hergestellt werden? Also neue Tapete oder Löcher flicken? An Aussenwänden: Neu verputzen oder "nur" Löcher flicken? An den Aussenwänden sind sicher pro Seite 8-10 Löcher vorhanden, die sind zwar nicht riesig, aber man erkennt die Löcher trotzdem.

- Ich habe 7 Monate lang Emails geschrieben, Fristen gesetzt, Handwerker hier gehabt etc. Sprich ich hatte viele Stunden Aufwand wegen dieser nicht funktionierenden Anlage. Mir wurde vor dem Kauf zugesagt, dass diese problemlos funktionieren wird, was aber nicht der Fall war. Kann ich für meine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen? Kann ich verlangen, dass allfällig höhere Kosten durch einen neuen Lieferanten als Entschädigung übernommen werden?

Kann mir jemand weiterhelfen, wie hier die Rechtslage ist?

Vielen Dank schon im Voraus für alle Antworten.

Viele Grüße
Momo13
Baden-57
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von Baden-57 »

Gegenfrage: wurde die Alarmanlage in einem Privathaus als Privatperson installiert oder ist man selber "Geschäftsmann/Frau" und die Anlage wurde als "Unternehmen" erworben?
momo13
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von momo13 »

Die Alarmanlage wurde in einem Privathaushalt, in einem Privathaus von einer Fachfirma installiert.
winterspaziergang

Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von winterspaziergang »

momo13 hat geschrieben: - An Fenstern/Wänden (innen und aussen) wurden Löcher gebohrt um die Alarmanlagenteile zu befestigen. Diese müssen nun abgebaut werden, zurück bleiben Löcher in Wänden/Fenstern/Türen etc. Wir haben neu gebaut. Muss ich die "Löcher" akzeptieren oder kann ich verlangen, dass die ganzen Fenster getauscht werden?
muss man Fenster und Türen anbohren, um die Anlage zu befestigen? wenn man eine Alarmanlage einbauen möchte, werden diese Bohrungen doch noch benötigt oder zumindest die ein oder andere noch folgen
Muss der "Ursprungszustand" wieder hergestellt werden? Also neue Tapete oder Löcher flicken? An Aussenwänden: Neu verputzen oder "nur" Löcher flicken? An den Aussenwänden sind sicher pro Seite 8-10 Löcher vorhanden, die sind zwar nicht riesig, aber man erkennt die Löcher trotzdem.
s.o. Ein Anspruch auf neuen Putz, damit man eventuell an gleicher Stelle neue Löcher bohren kann, kann man sich schwer vorstellen
momo13
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von momo13 »

Das ist ja ein bisschen das Problem. Wir haben Sensoren an Fenstern, die mit 3 Schrauben am Fensterrahmen und mit 2 Schrauben am Rahmen in der Wand befestigt sind. Bei einer "neuen" Alarmanlage sehen diese Sensoren anderst aus (kleiner, nur mit 2 Löchern etc.) und sind somit weiter zu sehen. Ausserdem kostet mich eine andere Alarmanlage deutlich mehr Geld und ich muss nochmal von vorneherein beginnen. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass bei uns auch keine andere Alarmanlage funktionieren wird (hätte der Hersteller gesagt) und konnte mir keinerlei Lösungen anbieten. Ich musste nun komplett mit der Suche nach neuen Lieferanten beginnen. Hier stellt sich eben dann auch die Frage ob sich meine Aufwendungen entschädigen lassen? Das sind viele Stunden...

Aussen am Haus wird man den Putz auch sehen, da auch hier die Befestigungen nicht passen. Wir haben nun ein Gespräch mit Verkäufer und Hersteller, wo sie uns etwas "anbieten" werden. Was ich aber genau "verlangen" kann, da kenn ich mich mit der Rechtslage zuwenig aus.

Da unser Haus neu gebaut wurde, ärgert es nun schon, wenn wir dann in den Fenstern 5 ungenutzt gebohrte Löcher haben, und teilweise auch in den Wänden und auch an den Aussenwänden...
winterspaziergang

Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von winterspaziergang »

momo13 hat geschrieben:...Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass bei uns auch keine andere Alarmanlage funktionieren wird (hätte der Hersteller gesagt) und konnte mir keinerlei Lösungen anbieten. .
Funktioniert das erworbene Gerät nicht oder es ist für die Fenster vor Ort nicht geeignet?
SusanneBerlin
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich würde mir ganz genau erklären lassen, warum die Alarmanlage dieses Herstellers in diesem Haus nicht funktioniert. Um nicht bei Beauftragung eines anderen Unternehmens dieselbe Misere zu erleben.
Grüße, Susanne
webmaster76
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von webmaster76 »

momo13 hat geschrieben:Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, dass bei uns auch keine andere Alarmanlage funktionieren wird (hätte der Hersteller gesagt) und konnte mir keinerlei Lösungen anbieten. Ich musste nun komplett mit der Suche nach neuen Lieferanten beginnen. Hier stellt sich eben dann auch die Frage ob sich meine Aufwendungen entschädigen lassen? Das sind viele Stunden..
Was bedeutet "keine andere Alarmanlage"? Keine andere von diesem Hersteller oder generell keine Alarmanlage?

Kann da SusanneBerlin nur voll zustimmen, ich würde mir von diesem Anbieter erstmal genau erklären lassen, warum die Alarmanlage nicht funktionieren kann. Das würde ich mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen!

Danach wäre zu prüfen, ob hier ein Nacherfüllungsanspruch besteht. Der Verkäufer müsste dann schauen, wie er eine "taugliche" Alarmanlage beischafft und installiert, die den zugesagten Eigenschaften aus dem Vertrag entspricht. Ob das nur von einem anderen Hersteller zu höheren Preisen realisierbar ist, wäre am Ende sein Problem.

Einigen sich beide Seiten auf einen beiderseitigen Rücktritt vom Vertrag, sollte der Kunde sich vom Anbieter bestätigen lassen, dass er in dem Fall alles so wiederherstellt, wie es vorher war.
Zafilutsche
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Re: Rückbau/Kostenerst. bei nicht funktionierender Alarmanla

Beitrag von Zafilutsche »

webmaster76 hat geschrieben:Der Verkäufer müsste dann schauen, wie er eine "taugliche" Alarmanlage beischafft und installiert, die den zugesagten Eigenschaften aus dem Vertrag entspricht.
Was ist eine "taugliche" Alarmanlage? In wieweit ist die Ausführende Installationsfirma auch an den Planungen über Auswahl, die Anschaffung und Einrichtung des verwendeten Systems beteiligt?
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