Herstellergarantie

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Heltamosch
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Herstellergarantie

Beitrag von Heltamosch »

Hallo,
wie ist die Rechtslage bei folgendem fiktiven Sachverhalt.
An einem Notebook tritt nach 22 Monaten ein Defekt innerhalb der Garantiezeit (24 Monate + 1 Jahr) auf. Der Käufer meldet das Notebook, wie vom Hersteller vorgesehen, über die Homepage zur Reparatur an und erhält eine Reparaturnummer und ein ein Versandetikett zur kostenfreien Rücksendung an den Hersteller.
Das Notebokk wird im Rahmen der Garantie kostenfrei "repariert" und auch dem Nutzer zurückgeschickt. Leider ist es kaputter als zuvor. Nach Rücksprache mit dem Hersteller schickt der Kunde das Notebook wieder kostenfrei an den Hersteller zurück.
Nach Überprüfung bietet der Hersteller dem Kunden, nun auf Kulanz, einen kostenlosen Austausch des Notebooks gegen ein gleichwertiges und sogar neues Gerät an, wobei die Restgarantie auf das neue Notebook übertragen werden soll.
Der Käufer ist hiermit auch einverstanden.
Nach Erhalt des Ersatz-Notebooks stellt der Käufer fest, dass dieses "neue" Notebook ebenfalls defekt ist und sende es, wieder nach Rücksprache mit der Hersteller, wieder kostenfrei an diesen zurück.
Der Hersteller verspricht einen erneuten Austausch.
Offensichtlich hat der Hersteller nun aber ein Problem mit der Ersatzlieferung und vertröstet den Kunden über Wochen immer wieder, da angeblich kein gleichwertiges Gerät verfügbar ist.
Zum Sachverhalt soll noch hinzugefügt werden, dass es sich nicht um einen in Deutschland ansässigen Hersteller handelt und die Reparatur im osteuropäischen Ausland erfolgt.
Wie lange muss ein Käufer warten und dem Hersteller für den Austausch Zeit geben. Hat ein Kunde die Möglichkeit, auch wenn er dem Austausch zugestimmt hat, wieder Verlangen, dass er sein altes Gerät repariert zurückbekommt?
Wie ist hier die Rechtslage?
ktown
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Re: Herstellergarantie

Beitrag von ktown »

Da wir uns hier im Garantiemodus befinden, kann, meines Erachtens, nur die Herausgabe des alten Notebooks verlangt werden. Mehr nicht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Heltamosch
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Re: Herstellergarantie

Beitrag von Heltamosch »

Hallo,

vielen Dank für die präzise Antwort. Richtig, es handelt sich um die Garantie. Der Wert des Gerätes beträgt 1.500, €

Der Hersteller hat das Gerät aber, weil offensichtlich nicht mehr sinnvoll, nicht repariert, sondern ein neues Austauschgerät angeboten.

Kann der Kunde die Herausgabe eines "reparierten" Gerätes verlangen?

Wie sieht aber die Rechtslage aus, wenn eine Herausgabe erfolgen sollte aber das Gerät defekt ist.

MfG
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