freemont hat geschrieben:Aber am allerbesten ist immer eine friedliche Lösung, vielleicht kann man sich ja auf eine vernünftige Lösung veständigen, mit der beide Seiten leben können.
Gerade dazu braucht es aber einen vollen Köcher an argumentativen 'Pfeilen'.Der klügste Krieger ist der, der niemals kämpfen muß. (Sunzi (um 500 v. Chr.),chinesischer General und Militärstratege, »Die Kunst des Krieges«)
Mahnkosten, ggfls Verzugszinsen als Solche werden hier ja nicht moniert. Die Höhe von 18 € ist m. K. n. rechtlich aber nicht als Rücklaufkosten (zumindest nicht ohne Einzelnachweis) durchzusetzen. Schon gar nicht, wenn die Einzugsermächtigung erloschen ist.freemont hat geschrieben:Ob eine nicht autorisierte Abbuchung ein Verstoss gegen die Sorgfaltspfichten aus dem FS-Vertrag ist, der als "wichtiger Grund" zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist eine ganz andere Wertungs-Frage.
Das muss man selber für sich entscheiden, der einfache FS-Vertrag läuft unter "Mietvertrag", da gilt:Man kann die Lastschrift ja ganz einfach zurückholen, ohne Kosten. Auch sonstige Nachteile entstehen nicht. Für eine Lastschrift ohne Abbuchungsermächtigung kann der Zahlungsempfänger keine Gebühren fordern. Auf dem Gebühren-Schaden bleibt er sitzen.Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Er kann aber Mahnkosten und Verzugszinsen geltend machen, wenn der Zahler in Zahlungsverzug mit dem Monats-Beitrag geraten ist. Das beschränkt sich aber letztendlich auf die Portokosten für den Mahnbrief, wenn darauf die Zahlung erfolgt. Die Zinsen in Cent-Bruchteilen für einen Tag auszurechnen lohnt gar nicht. So scheint das ja hier gewesen zu sein.
Im vorliegenden Fall wurde das Studio Anfang Mai informiert "Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung erlischt nach Einzug des Mitgliedsbeitrages für Juli 2017, da das betreffende Konto zum Monatsende Juli gekündigt wurde."ExDevil67 hat geschrieben: ...Wenn ich aber meinem Vertragspartner mitteile "ich habe ab 01.01.18 folgendes neues Konto", ....
Ein aufmerksamer kaufm. Angest. hätte dies umgehend in der Soft vermerkt.
EINEN Fehler hätte Person A auch noch durchgewinkt. Wir sind alle nur Menschen.
Die neue - auf Mitgliedsbeitrag beschränkte - Ermächtigung trotz zusätzlichem Hinweis im Begleitschreiben trotzdem zu missbrauchen, der Zweite.
Dann trotz Rückruf und Korrektur der Zahlung trotzdem weiter abzubuchen betrachtet sie schon als deutlich mehr als 'Fehler'.
Eher als massiven Vertrauensverlust auf Basis m. A. n. rechtlicher Verstöße.
Sorry, winterspaziergang. Für das Kürzel OT liegen mir zwei gebräuchliche Übersetzungsmöglichkeiten vor: 'Off Topic' und 'Ohne Text'. Welche war von dir gemeint?winterspaziergang hat geschrieben:Der Zusatzwar kein Vertippen.OT