Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Moderator: FDR-Team
Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Hallo Leute,
nehmen wir mal folgenden Fall an. Auf einer Autobahn befindet sich eine Baustelle. Bei der Einfahrt in die Baustelle gibt es zwei Spuren, die sich aufteilen. Die rechte Spur geht auf die Standspur, die Linke spur geht quasi auf die Linke spur des Gegenverkehrs und wird für Fahrzeuge mit unter 2m Breite begrenzt. Noch einmal zur Klarstellung:
Gegenverkehr mit zwei Spuren. Dann Leitplanke aus Betonelementen. Dann linke Spur, dann wieder eine Leitplanke aus Betonelementen. Dann die Baustelle und dann die rechte Spur wieder mit Betonelementen begrenzt. Die Baustelle ist insgesamt 10km lang. Es gibt in der Baustelle keine Nothaltebuchten oder ähnliches. Nur diesen "Schlauch" aus Betonleitplanken. Die Geschwindigkeit ist auf 80km/h begrenzt.
Nehmen wir nun an, dass bei der Einfahrt in die Baustelle die rechte Spur voll mit LKWs ist. A entscheidet sich deshalb für die linke Spur. Kurz nach der Einfahrt bemerkt A ein Blaulicht und Martinshorn hinter sich => Polizei. Nach StVO hat A der Polizei freie Bahn zu schaffen. Die einzige Möglichkeit wäre es in der Baustelle nach vorne zu fahren. A gibt also Gas. Fährt 100. Die Polizei holt A auf und fährt in einem Abstand von 1-2 Metern hinter ihm. A gibt etwas mehr Gas. 120, 140, 160... Immer noch die gleiche Situation. Die Polizei klebt förmlich an seinem Auto, immer noch mit 1-2 Metern Abstand...
Da A es nicht mehr für vertretbar hält, in der Baustelle mehr als 160 zu fahren, behält er die Geschwindigkeit. Und so geht es über die ganze Zeit. A fährt voraus, die Polizei direkt hinterher. Und das bleibt so bis zum Ende der Baustelle. Dort gibt die Polizei noch etwas Gas und fährt davon.
Die Frage wäre, ob die Polizei das hätte tun dürfen. Durch das zu dichte auffahren hat die Polizei A dazu genötigt nicht mit 120 in der Baustelle zu fahren, was evtl. noch OK wäre, sondern 160, was eindeutig zu viel ist. Und sowohl durch die Nötigung als auch durch das zu dichte Auffahren hat sie A in Gefahr gebracht. Was wäre, wenn A plötzlich hätte etwas bremsen müssen? Nach StVO wäre ja ein Abstand von 80 Metern vorgeschrieben, es waren aber nur 1-2 Meter.
nehmen wir mal folgenden Fall an. Auf einer Autobahn befindet sich eine Baustelle. Bei der Einfahrt in die Baustelle gibt es zwei Spuren, die sich aufteilen. Die rechte Spur geht auf die Standspur, die Linke spur geht quasi auf die Linke spur des Gegenverkehrs und wird für Fahrzeuge mit unter 2m Breite begrenzt. Noch einmal zur Klarstellung:
Gegenverkehr mit zwei Spuren. Dann Leitplanke aus Betonelementen. Dann linke Spur, dann wieder eine Leitplanke aus Betonelementen. Dann die Baustelle und dann die rechte Spur wieder mit Betonelementen begrenzt. Die Baustelle ist insgesamt 10km lang. Es gibt in der Baustelle keine Nothaltebuchten oder ähnliches. Nur diesen "Schlauch" aus Betonleitplanken. Die Geschwindigkeit ist auf 80km/h begrenzt.
Nehmen wir nun an, dass bei der Einfahrt in die Baustelle die rechte Spur voll mit LKWs ist. A entscheidet sich deshalb für die linke Spur. Kurz nach der Einfahrt bemerkt A ein Blaulicht und Martinshorn hinter sich => Polizei. Nach StVO hat A der Polizei freie Bahn zu schaffen. Die einzige Möglichkeit wäre es in der Baustelle nach vorne zu fahren. A gibt also Gas. Fährt 100. Die Polizei holt A auf und fährt in einem Abstand von 1-2 Metern hinter ihm. A gibt etwas mehr Gas. 120, 140, 160... Immer noch die gleiche Situation. Die Polizei klebt förmlich an seinem Auto, immer noch mit 1-2 Metern Abstand...
Da A es nicht mehr für vertretbar hält, in der Baustelle mehr als 160 zu fahren, behält er die Geschwindigkeit. Und so geht es über die ganze Zeit. A fährt voraus, die Polizei direkt hinterher. Und das bleibt so bis zum Ende der Baustelle. Dort gibt die Polizei noch etwas Gas und fährt davon.
Die Frage wäre, ob die Polizei das hätte tun dürfen. Durch das zu dichte auffahren hat die Polizei A dazu genötigt nicht mit 120 in der Baustelle zu fahren, was evtl. noch OK wäre, sondern 160, was eindeutig zu viel ist. Und sowohl durch die Nötigung als auch durch das zu dichte Auffahren hat sie A in Gefahr gebracht. Was wäre, wenn A plötzlich hätte etwas bremsen müssen? Nach StVO wäre ja ein Abstand von 80 Metern vorgeschrieben, es waren aber nur 1-2 Meter.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Haben Sie zwischendurch auf Autopilot geschaltet, um die 1-2 m mit dem Zollstock nachzumessen? Ich befürchte ja eher, dass bezüglich des Abstandes so ein bisschen die Phantasie mit Ihnen durchgegangen ist...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Ich glaube für die eigentliche Fragestellung ist es belanglos, ob es tatsächlich 5m bei 160km/h waren oder gefühlte 1-2m.
Bei dem geschilderten Sachverhalt dürfte eher bei den Beamten was durchgegangen sein.
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Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
stellt sich wohl die Frage, warum es A nicht möglich sein sollte, der Polizei durch einfädeln zwischen die LKW Platz zu machen.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Weil es laut SachverhaltCelestro hat geschrieben:stellt sich wohl die Frage, warum es A nicht möglich sein sollte, der Polizei durch einfädeln zwischen die LKW Platz zu machen.
es keinen anderen Ausweg als nach vorne gab.myLord hat geschrieben:Gegenverkehr mit zwei Spuren. Dann Leitplanke aus Betonelementen. Dann linke Spur, dann wieder eine Leitplanke aus Betonelementen. Dann die Baustelle und dann die rechte Spur wieder mit Betonelementen begrenzt. Die Baustelle ist insgesamt 10km lang. Es gibt in der Baustelle keine Nothaltebuchten oder ähnliches. Nur diesen "Schlauch" aus Betonleitplanken.
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
@Celestro:
Relativ einfach, bitte Textausschnitt nochmal lesen...
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Wenn man nicht gerade zufällig mit einem Leopard II unterwegs ist, ist es nahezu unmöglich die Betonelemente zu durchbrechen um sich zwischen den rechts fahrenden LKW einzuordnen...myLord hat geschrieben: Gegenverkehr mit zwei Spuren. Dann Leitplanke aus Betonelementen. Dann linke Spur, dann wieder eine Leitplanke aus Betonelementen. Dann die Baustelle und dann die rechte Spur wieder mit Betonelementen begrenzt. Die Baustelle ist insgesamt 10km lang. Es gibt in der Baustelle keine Nothaltebuchten oder ähnliches. Nur diesen "Schlauch" aus Betonleitplanken.
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Ich habe verstanden, dass die vom TE und dem Einsatzfahrzeug befahrene Fahrbahn einspurig ohne Ausweichmöglichkeit auf einer Länge v 10km gewesen sein soll. Mit Begrenzung auf Fahzeugbreite von zwei Metern
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Ich halte die vom TE beschriebene Situation für prekär, weil durch die Überschreitung der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Unfallrisiko deutlich steigt und zudem nicht zugelassen ist. Bußgelder/Fahrverbot droht!
Das Problem (Steigerung des Unfallrisikos) eröffnen die im Einsatz befindlichen Beamten durch offenbar extrem dichten Auffahrens zum vorausfahrendem Fahrzeugs.
However, der vorausfahrende kann sich nicht in Luft auflösen noch hat dieser Platz um den Einsatzwagen vorbei zu lassen.
Also kann es eigentlich nicht so verkehrt sein, wenn der Autofahrer die maximal zugelassene Geschwindigkeit ausnutzt um schnellstmöglich die nächstmögliche Stelle zum Platzmachen erreichen zu können. Wenn's erst in 10 km ist, dann ist das wohl so.
Mein Augenmerk würde aber dabei in Richtung mögliche "Unfallstelle", "Geisterfahrer" oder "verlorene Ladung" gehen.
Daher wäre das mit der Geschwindigkeitswahl noch so eine Sache die von der Streckenführung/Tageszeit/Witterung abhängig wäre.
Das Problem (Steigerung des Unfallrisikos) eröffnen die im Einsatz befindlichen Beamten durch offenbar extrem dichten Auffahrens zum vorausfahrendem Fahrzeugs.
However, der vorausfahrende kann sich nicht in Luft auflösen noch hat dieser Platz um den Einsatzwagen vorbei zu lassen.
Also kann es eigentlich nicht so verkehrt sein, wenn der Autofahrer die maximal zugelassene Geschwindigkeit ausnutzt um schnellstmöglich die nächstmögliche Stelle zum Platzmachen erreichen zu können. Wenn's erst in 10 km ist, dann ist das wohl so.
Mein Augenmerk würde aber dabei in Richtung mögliche "Unfallstelle", "Geisterfahrer" oder "verlorene Ladung" gehen.
Daher wäre das mit der Geschwindigkeitswahl noch so eine Sache die von der Streckenführung/Tageszeit/Witterung abhängig wäre.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
In so einer Situation darf der Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit überschreiten und in vertretbarem Umfang ist das auch zumutbar. 160km/h in einer 80km/h Zone geht aber deutlich über das Zumutbare hinaus. Ich würde in so einer Situation 100-120km/h für angemessen halten. Ein Bußgeld muss man dafür nicht befürchten.Also kann es eigentlich nicht so verkehrt sein, wenn der Autofahrer die maximal zugelassene Geschwindigkeit ausnutzt um schnellstmöglich die nächstmögliche Stelle zum Platzmachen erreichen zu können.
Insgesamt ist das aber eine sehr theoretische Betrachtung. Denn dass man bei der Geschwindigkeit über eine Strecke von 10km nicht auf ein langsamer fahrendes Fahrzeug aufläuft, halte ich doch für sehr unwahrschenlich. Spätestens dann hat man selbst das Problem, dass die Geschwindigkeit vom vorausfahrenden Fahrzeug bestimmt wird.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Wie war die erlaubte Geschwindigkeit?
80?
Ich denke nicht, dass ich dort dann schnellwr gefahren wär.
Interessant ob durch freie Bahn schaffen müssen eine Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit gedeckt ist und bis zu welcher Übertretung das gedeckt sein mag.
Ich denke, wenn es geblitzt hätte, wärdt du Fußgänger.
Wenn es zu einem Unfall,gekommen wäre, hättest du eine erhebliche Mitschuld.
80?
Ich denke nicht, dass ich dort dann schnellwr gefahren wär.
Interessant ob durch freie Bahn schaffen müssen eine Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit gedeckt ist und bis zu welcher Übertretung das gedeckt sein mag.
Ich denke, wenn es geblitzt hätte, wärdt du Fußgänger.
Wenn es zu einem Unfall,gekommen wäre, hättest du eine erhebliche Mitschuld.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Kann denn jemand sagen, welche Breite solche Spuren normalerweise aufweisen? Ich kann mir schon vorstellen, dass da ein Vorbeifahren möglich wäre und der Einsatzwagen genau das wollte. Mit dichtem Auffahren und Nötigung erreicht man sein Ziel natürlich kaum.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Haben Streifenwagen der Autobahnpolizei nicht einen Lautsprecher, um in solchen Fällen Anweisungen zu erteilen?
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
In Baustellenbereichen sind die linken Spuren im Regelfall nur für Fahrzeuge bis 2 Meter Breite mit Glück auch mal 2,20 oder 2,30 Meter freigegeben. In Kombi mit Betonleitplanken links und rechts dürfte damit ein überholen unmöglich sein.gmmg hat geschrieben:Kann denn jemand sagen, welche Breite solche Spuren normalerweise aufweisen? Ich kann mir schon vorstellen, dass da ein Vorbeifahren möglich wäre und der Einsatzwagen genau das wollte.
Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Interessanter wäre die tatsächliche Breite der Fahrbahn, die ja einen gehörigen Sicherheitsabstand an den Rändern beinhaltet.
Schaue ich mir bspw. folgende beiden Foto an, dann wäre dort wohl ausreichend Platz um vorbei zu fahren. Um das zu ermöglichen, muss der Vorausfahrende natürlich seine Geschwindigkeit stark verringern bzw. anhalten.
http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/1. ... 780026.jpg
https://cdn1.stuttgarter-nachrichten.de ... alized.jpg
Schaue ich mir bspw. folgende beiden Foto an, dann wäre dort wohl ausreichend Platz um vorbei zu fahren. Um das zu ermöglichen, muss der Vorausfahrende natürlich seine Geschwindigkeit stark verringern bzw. anhalten.
http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/1. ... 780026.jpg
https://cdn1.stuttgarter-nachrichten.de ... alized.jpg
Zuletzt geändert von gmmg am 22.01.18, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nötigung durch Polizei mit Blaulicht
Man braucht zu einer Betonplanke keinen Sicherheitsabstand von 1,5m wie bei einem Radfahrer, den die Betonplanke bewegt sich nicht und wackelt nicht wie ein Radfahrer.
Der Plarz zwischen den Betonplanken ist nicht breiter als 3m eher 2,5m, man kann auf einer einspurigen Strecke die beidseitig von Betonplanken eingefasst ist, nicht überholen!
Der Plarz zwischen den Betonplanken ist nicht breiter als 3m eher 2,5m, man kann auf einer einspurigen Strecke die beidseitig von Betonplanken eingefasst ist, nicht überholen!
Grüße, Susanne
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