Zu geringer Abstand

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Mieter_NRW
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Zu geringer Abstand

Beitrag von Mieter_NRW »

Hallo.

Folgender Fiktiver Fall.

Fahrer A fährt auf der Autobahn mit 107 Km/h. Der Abstand zum Vordermann beträgt 19 Meter laut Brief der Bußgeldstelle.

Besitzer des Fahrzeuges ist in dieser Zeit im Urlaub. Das Auto steht dem Vater des Besitzers zur Verfügung. Dieser hat das Auto öfter mal an Nachbarn verliehen. Jedoch ist der Vater des Besitzers mittlerweile im Langzeit-Renten-Urlaub und kann sich nicht errinern, wem er das Auto ausgeliehen hat. Die Person auf dem Foto (Fahrer A) kann durch den Besitzer des PKW´s nicht ermittelt werden.

Wie ist die Rechtslage?
hws
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von hws »

Mieter_NRW hat geschrieben:...Wie ist die Rechtslage?
Der Halter wird zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert! :twisted:

Solche Tricks: "ich war es nicht und es ist wegen Langzeiturlaub auch nicht mehr vor Verjährung feststellbar" ist zwar ne nette Ausrede, aber ... :roll:

hws
Kormoran
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Kormoran »

Damit betrug dann der Abstand weniger als 4/10 des halben (vorgeschriebenen) Tachowertes. Das dürften ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung wohl 100 € und 2 Punkte werden, plus Gebühren und Auslagen.

Wenn der Fahrer trotz Foto nicht durch den Halter und nicht durch den weiterverleihenden Vater festzustellen ist, weil das Fahrzeug einer unkontrollierbaren Anzahl von Personen zur Verfügung steht, muss der Halter möglicherweise mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen, um genau diesem Umstand abzuhelfen.
Mieter_NRW hat geschrieben:kann sich nicht errinern, wem er das Auto ausgeliehen hat.
zieht hier m.E. nicht. Er braucht sich daran ja nicht zu erinnern, es genügt, wenn er den Fahrer wiedererkennt.
Mieter_NRW
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Mieter_NRW »

Der Vater des Besitzers ist >80 Jahre alt und halt nicht da. Der Besitzer erkennt den Fahrer nicht.

Eine Diskussion zum Thema "der Verantwortung entziehen" will und werde ich hier nicht führen. Ich mag diese "du bist Schuld und willst dich nur der Verantwortung entziehen" Metalität einfach nicht. :|

Edit:
Kormoran hat geschrieben:zieht hier m.E. nicht. Er braucht sich daran ja nicht zu erinnern, es genügt, wenn er den Fahrer wiedererkennt.
Und wie, wenn der gute, über 80 Jährige Mann >5000 Km weit weg ist?
Zuletzt geändert von Mieter_NRW am 07.11.13, 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Flowjob
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Flowjob »

Die musst auch nicht mögen, keine Sorge.

Fakt ist einfach, egal ob man den Fahrer nicht erkennen kann oder will, wenn es blöd läuft gibt es eben die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Da darf dann jeder selbst entscheiden, ob er es selbst war und lieber die Auflage erfüllt anstatt zu zahlen oder ob er alles daran setzt, dass derjenige, der weiss wer der Fahrer war, sich doch noch erinnert.
Mieter_NRW
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Mieter_NRW »

Okey Fahrtenbuch. Wäre dieser eine Verstoß denn Grund genug für ein Fahrtenbuch? Besitzer wird in Zukunft niemanden mehr sein Auto fahren lassen. Soll laut Brief übrigens eine "Ordnungswidrigkeit" sein, falls es was hilft.
Zuletzt geändert von Mieter_NRW am 07.11.13, 18:26, insgesamt 1-mal geändert.
Elektrikör
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

SOVIELE Nachbarn wird´s ja nicht geben, oder?

Schon mal einfach gefragt?


Was würde denn passieren, wenn man der Bußgeldstelle mitteilt, daß der Fahrer ein wohl Nachbar war, den man aber nicht (er)kennt?
Kommt dann die Polizei und klingelt die Nachbarn durch?


MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Kormoran
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Kormoran »

Mieter_NRW hat geschrieben:Und wie, wenn der gute, über 80 Jährige Mann >5000 Km weit weg ist?
Woher soll ich das wissen? Sie haben eingangs - und darauf habe ich mich bezogen - geschrieben, er könne sich nicht mehr erinnern.

Dass er nicht da ist und jetzt sogar so weit weg ist, dass er praktisch gar nicht mehr erreichbar sein soll, haben Sie nachgeschoben, als das aufgrund der Antworten praktisch wurde.
Flowjob
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Flowjob »

Wäre dieser eine Verstoß denn Grund genug für ein Fahrtenbuch?
Ja, § 31a StVZO
Mieter_NRW
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Mieter_NRW »

Es ist davon auszugehen (aus unserer Sicht) das der Fahrer ein Freund/Bekannter eines Nachbarn ist.

Keiner von uns erkennt jemand bestimmtes auf dem Foto.

Besitzer wird der Stelle erklären was Sache ist und gut oder eben nicht gut...

@Kormoran
Der Besitzer kann mit seinem Vater nur 1-2 mal im Monat telefonieren, da dieser weder Handy, noch einen Festnetzanschluss im Ausland hat. Telefoniert wird über so "Call-Shops" bzw. Telefonzellen. Der Vater kann sich nicht einmal mehr daran errinern, dass Auto überhaupt verliehen zu haben! :shock: Der Mann ist laut Papier 83 Jahre alt, jedoch ist er in Wahrheit mindestens 88 Jahre alt, weil es im Ausland zu damaligen Zeiten üblich war ein Kind sehr spät registrieren zu lassen.
hws
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von hws »

Mieter_NRW hat geschrieben:Der Vater des Besitzers ist >80 Jahre alt
und dann leiht man dem alten Herrn das Auto :roll: Aber ok
Mieter_NRW hat geschrieben:.. und halt nicht da. Der Besitzer erkennt den Fahrer nicht.
Eine Diskussion zum Thema "der Verantwortung entziehen" will und werde ich hier nicht führen.
Dann wird der Fahrzeugbesitzer wohl einen Fahrtenbuch führen müssen. Und wenn er dem 80jährigen Vater das Fahrzeug leiht, auch den in die Funktion eines Fahrtenbuches einweisen müssen. Oder niemanden mit dem Auto fahren lassen (und auch nicht den Schlüssel am Schlüsselbrett hängen lassen.)

Wer ein Fahrzeug besitzt, hat gewisse Verpflichtungen, die man nicht mit "Vater>80" und "in Langzeiturlaub" und "weiß ich nicht" entziehen kann. Und das Foto nach Teneriffa zu schicken und den Vater zu fragen geht natürlich auch nicht :roll: Wenn der Vater zu senil ist, darf man ihm das Auto eben nicht leihen - punktum :!:

hws
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
Mieter_NRW hat geschrieben: ...
Dieser hat das Auto öfter mal an Nachbarn verliehen
...
Mieter_NRW hat geschrieben: ...
Es ist davon auszugehen (aus unserer Sicht) das der Fahrer ein Freund/Bekannter eines Nachbarn ist
...
Privates Car-Sharing? :wink:

Alles in Allem sieht´s unterm Strick wohl nun schlecht für den Halter aus.
Ob die Polizei auch alle Freunde und Bekannte der Nachbarn abklappert möchte ich bezweifeln



MfG
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Kormoran »

Mieter_NRW hat geschrieben:Der Besitzer kann mit seinem Vater nur 1-2 mal im Monat telefonieren, da dieser...
Was soll das jetzt werden? Sie kommen im Nachhinein mit immer mehr Angaben herüber, spicken diese mit :shock: und mimen den Entrüsteten. Zu alledem habe ich mich überhaupt nicht geäußert - ging ja gar nicht.

Sie schrieben
Mieter_NRW hat geschrieben:Eine Diskussion zum Thema "der Verantwortung entziehen" will und werde ich hier nicht führen.
Bis jetzt habe ich die auch nicht geführt. Aber Ihre Sachverhaltsergänzungen sind so wenig überzeugend, dass Sie genau diese Diskussion, die Sie nicht führen wollen, selbst erzeugen werden.

Ist der Vater, mit dem Sie nur 1-2 Mal im Monat telefonieren können, eigentlich erst kürzlich 5000 km weggezogen oder verleiht der Ihr Auto aus der Entfernung, ohne mit jemandem Kontakt aufnehmen zu können?
Mieter_NRW
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von Mieter_NRW »

Der Vater war noch in Deutschland, als der Sohn mit der Familie im Urlaub war. Als der Sohn aus dem Urlaub kam, sind die Eltern in ihre Heimat geflogen für ~ 1 Jahr.

Es bringt doch nichts die ganze Familien-Geschichte zu erläutern oder?
hws
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Re: Zu geringer Abstand

Beitrag von hws »

Mieter_NRW hat geschrieben:Es bringt doch nichts die ganze Familien-Geschichte zu erläutern oder?
Dann möge man hat die rechtlichen Konsequenzen betr. § 31a StVZO tragen.
Oder sucht man hier eine Möglichkeit wegen Ausland und hohem Alter des Vaters um sämtliche Konsequenzen herumzukommen? "War ja nur einmal und ab jetzt passen wir ganz sicher besser auf" :roll:

hws
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