Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
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Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Hallo,
angenommen, jemand fährt ein Fahrzeug im ländlichen Raum über kleine Straßen ohne Kennzeichen und würde nach Anzeige von dritter Person zu 200 Euro vom Gericht verurteilt werden - wäre dies eine Straftat = Vorstrafe ?
angenommen, jemand fährt ein Fahrzeug im ländlichen Raum über kleine Straßen ohne Kennzeichen und würde nach Anzeige von dritter Person zu 200 Euro vom Gericht verurteilt werden - wäre dies eine Straftat = Vorstrafe ?
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Könnte eine Einstellung nach 153a gewesen sein. Eine Einstellung also keine Strafe und auch keine Vorstrafe.
Ansonsten sollte man wissen, was da dazu steht. Sonst können wir gerne weiter raten.
Ansonsten sollte man wissen, was da dazu steht. Sonst können wir gerne weiter raten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Die Frage nach der Vorstrafe wird aus welchem Grund interessant?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Der Sachverhalt gibt zur Beurteilung im Grunde überhaupt nichts her. Wenn das Fahrzeug, wie beschrieben, (nur) ohne Kennzeichen bewegt wurde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat und es handelte sich um ein Bußgeld und um keine Geldstrafe.
Je nach Fahrzeug und Art des Kennzeichens, Fahrlässigkeit oder Vorsatz wäre das dann unterschiedlich teuer, zunächst einmal aber eigentlich immer billiger, als die genannte Summe.
Warum die Geschichte dann überhaupt vor Gericht ging, ist offen, warum der Bußgeldregelsatz (wenn es sich darum handeln sollte) vom Gericht erhöht wurde (was z.B. wegen Vorsatzes denkbar wäre), ist auch offen.
Ob das Fahren ohne Kennzeichen nur die Folge anderen unzulässigen Verhaltens (keine Versicherung, keine Zulassung, usw.) sein könnte, ist ebenfalls offen. Dafür wären 200 € dann wiederunm evtl. eher wenig und dann stünden ggf. auch Straftaten im Raum.
Insofern sollte der Fragesteller sich einmal äußern, was überhaupt Sache ist.
Je nach Fahrzeug und Art des Kennzeichens, Fahrlässigkeit oder Vorsatz wäre das dann unterschiedlich teuer, zunächst einmal aber eigentlich immer billiger, als die genannte Summe.
Warum die Geschichte dann überhaupt vor Gericht ging, ist offen, warum der Bußgeldregelsatz (wenn es sich darum handeln sollte) vom Gericht erhöht wurde (was z.B. wegen Vorsatzes denkbar wäre), ist auch offen.
Ob das Fahren ohne Kennzeichen nur die Folge anderen unzulässigen Verhaltens (keine Versicherung, keine Zulassung, usw.) sein könnte, ist ebenfalls offen. Dafür wären 200 € dann wiederunm evtl. eher wenig und dann stünden ggf. auch Straftaten im Raum.
Insofern sollte der Fragesteller sich einmal äußern, was überhaupt Sache ist.
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Es fehlt die Definition des Fahrens ohne Kennzeichen.
Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Fahrzeug angemeldet aber keine Kennzeichen = Ordnungswidrigkeit
Möglichkeit 2: Fahrzeug nicht angemeldet und nicht versichert = Straftat Siehe §6 PflVG
Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Fahrzeug angemeldet aber keine Kennzeichen = Ordnungswidrigkeit
Möglichkeit 2: Fahrzeug nicht angemeldet und nicht versichert = Straftat Siehe §6 PflVG
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Ach sooooo... Das macht doch üüüberhaupt nichts...peersteiner hat geschrieben: im ländlichen Raum über kleine Straßen
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Also es ist real schon ein Unterschied, ob ich auf dem Kudamm ohne Kennzeichen fahre oder querfeld durch die Uckermark ?!
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Aha.
Querfeldeinfahren ist nach den meisten Landeswaldgesetzen (oder wie die vergleichbaren je nach Bundesland heißen) ohnehin verboten. Auch mit Kennzeichen. Also eine Owi mehr.
Ursprünglich ging es aber nicht um "querfeldein", sondern um "kleine Straßen im ländlichen Raum".
Für die Rechtslage bezüglich des Kennzeichens ergibt diese Feststellung aber keinen Unterschied, weil es sich in allen drei Fällen dennoch um öffentlichen Verkehrsraum handeln dürfte.
Und der Beantwortung der offenen Fragen bringt diese hingeworfene Behauptung einen auch keinen Millimeter weiter.
(Hoffentlich fuhr hier nicht die auf Reputation bedachte und als Schlampe bezeichnete Sachverständige aus dem Nachbarthread ohne Kennzeichen).
Querfeldeinfahren ist nach den meisten Landeswaldgesetzen (oder wie die vergleichbaren je nach Bundesland heißen) ohnehin verboten. Auch mit Kennzeichen. Also eine Owi mehr.
Ursprünglich ging es aber nicht um "querfeldein", sondern um "kleine Straßen im ländlichen Raum".
Für die Rechtslage bezüglich des Kennzeichens ergibt diese Feststellung aber keinen Unterschied, weil es sich in allen drei Fällen dennoch um öffentlichen Verkehrsraum handeln dürfte.
Und der Beantwortung der offenen Fragen bringt diese hingeworfene Behauptung einen auch keinen Millimeter weiter.
(Hoffentlich fuhr hier nicht die auf Reputation bedachte und als Schlampe bezeichnete Sachverständige aus dem Nachbarthread ohne Kennzeichen).
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Können sie Ihre Meinung mit irgendwas belegen?peersteiner hat geschrieben:Also es ist real schon ein Unterschied, ob ich auf dem Kudamm ohne Kennzeichen fahre oder querfeld durch die Uckermark ?!
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Hallo ? Ist nicht die Gefährdung Unbeteiligter wesentlich größer ...?
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Nix "Hallo", Sie Plenker. Tun Sie mal nicht so, als ob wir hier auf der Leitung stünden, nur, weil es gerade bei Ihnen der Fall ist.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Steigt die Gefährdung Unbeteiligter, wenn das Fahrzeug kein Kennzeichen dran hat? Hallo?peersteiner hat geschrieben:Hallo ? Ist nicht die Gefährdung Unbeteiligter wesentlich größer ...?
Grüße, Susanne
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Typischer Fall von "ich stelle eine Frage, suche aber keine Antwort, sondern möchte nur provozieren".
Deutlicher als hier kann man einen Sachverhalt ja nicht "nicht beschreiben", sondern sich konsequent an der Angelegenheit vorbei nur auf nichtssagendes Gefasel beschränken.
Deutlicher als hier kann man einen Sachverhalt ja nicht "nicht beschreiben", sondern sich konsequent an der Angelegenheit vorbei nur auf nichtssagendes Gefasel beschränken.
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Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Bitte keine Beleidigungen wie "Gefasel" oder "Plenker".
Ich habe wohl mehr Lebenserfahrung als die Leute, die SOWAS allen Ernstes posten.
Danke Anke
Ich habe wohl mehr Lebenserfahrung als die Leute, die SOWAS allen Ernstes posten.
Danke Anke
Re: Fahrzeug ohne Kennzeichen bewegt
Achso kurz ein Link, dass man den gesamten Sachverhalt versteht.
Somit wissen wir ja schon, dass ein Kennzeichen nicht notwendig scheint und alles wohl eher auf dem Ärger einer individuell empfundenen Lärmbelästigung gründet.
Somit wissen wir ja schon, dass ein Kennzeichen nicht notwendig scheint und alles wohl eher auf dem Ärger einer individuell empfundenen Lärmbelästigung gründet.
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