Hallo,
gesetzt ein Haus ist angemietet worden. Vor knapp 1/2 Jahr hat der Mieter darauf hingewiesen, dass bei extremen Schlagregen Wasser durch die Dichtungen der Fenster in das Gebäude eindringt und z.B. das Laminat unter Wasser setzt. Der Vermieter hat daraufhin erst einmal nichts unternommen.
Mit dem neuerlichen Sturm und dem Starkregen in den letzten Tagen ist wieder Wasser durch defekte Dichtungen in das Haus eingedrungen und das Laminat beginnt aufzuquillen.
Die Hausrat des Mieters will den Schaden nicht übernehmen, da der Grund in der mangelhaften Verfassung der Dichtungen liegt und sieht die Regulierung auf der Seite der Versicherungen des Vermieters. Diese sagt aber: Hausrat greift.
Wer muss denn nun dafür aufkommen? Wenn der Vermieter doch schuldhaft handelt indem er aufgezeigte Schäden nicht repariert, dann müsste er doch auch dafür haften?
LG
Sascha
Undichte Fenster, Wasserschaden, Haftpflicht?
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Re: Undichte Fenster, Wasserschaden, Haftpflicht?
Hallo,
Wie lange muss das Wasser auf dem Boden liegenbleiben bis das Laminat anfängt zu quellen? Der Mieter könnte das Wasser auch aufwischen statt zu warten bis es vom Laminat aufgesaugt wird.Mit dem neuerlichen Sturm und dem Starkregen in den letzten Tagen ist wieder Wasser durch defekte Dichtungen in das Haus eingedrungen und das Laminat beginnt aufzuquillen.
Grüße, Susanne
Re: Undichte Fenster, Wasserschaden, Haftpflicht?
Ich bin kein Handwerker und kann die Haltbarkeit von Laminat nicht beurteilen, aber wenn der Mieter zum Beispiel berufstätig ist, dann dürften 8-10 Stunden Abwesenheit der Regelfall ohne Verschulden sein.
Re: Undichte Fenster, Wasserschaden, Haftpflicht?
Ja, der Mieter trägt natürlich eine Schadensmiderungspflicht.SusanneBerlin hat geschrieben:Wie lange muss das Wasser auf dem Boden liegenbleiben bis das Laminat anfängt zu quellen? Der Mieter könnte das Wasser auch aufwischen statt zu warten bis es vom Laminat aufgesaugt wird.
Die Hausrat tritt nur ein, wenn der Laminat dem Mieter gehört und wenn ein versichertes Risiko (Feuer, Sturm und Hagel, Elementarschäden, Leitungswasser usw. zutrifft. Dann sollte sie aber in die Pflicht genommen werden, denn sie ersetzt in der Regel den Neuwert. Wenn der Schaden durch einen anderen verschuldet wurde, dann kann die Hausratversicherung sich bei dessen Haftpflichtversicherung schadlos halten.Sascha_1975 hat geschrieben:Die Hausrat des Mieters will den Schaden nicht übernehmen, da der Grund in der mangelhaften Verfassung der Dichtungen liegt und sieht die Regulierung auf der Seite der Versicherungen des Vermieters. Diese sagt aber: Hausrat greift.
Der Mieter sollte bei seiner Hausrat Schadenersatz fordern mit dem Hinweis, dass das Wasser infolge Starkregen unter Sturmeinwirkung in die Wohnung eingedrungen ist. Diese kann dann, so sie will, mit dem Vermieter streiten.Sascha_1975 hat geschrieben:Wer muss denn nun dafür aufkommen? Wenn der Vermieter doch schuldhaft handelt indem er aufgezeigte Schäden nicht repariert, dann müsste er doch auch dafür haften?
Zusätzlich kann man den Mieter bezüglich der Reparatur des undichten Fensters unter Druck setzen, in dem man die Miete kürzt. Der Mangel als solcher sollte dokumentiert werden, weil der Vermieter ja behaupten könnte, der Mieter hätte bei Sturm das Fenster offen gelassen.
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