Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

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MichiFed
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Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von MichiFed »

Hallo,

gibt es bei den Versicherungen für Roller bis 45 km/h also dem typischen "Versicherungskennzeichen" eine Übergangszeit? Kann man das auslaufende Kennzeichen evtl. ein oder fünf Tage länger benutzen oder das neue früher anbauen? Was wären die Konsequenzen bei einer Über- oder Unterschreitung?


Danke!
ktown
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von ktown »

MichiFed hat geschrieben:Was wären die Konsequenzen bei einer Über- oder Unterschreitung?
Fehlender Versicherungsschutz und somit eine fehlende Zulassung des Fahrzeuges.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:Fehlender Versicherungsschutz und somit eine fehlende Zulassung des Fahrzeuges.
Mofas mit Versicherungskennzeichen haben keine Zulassung.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von MichiFed »

Dass das Moppet nicht mehr versichert ist habe ich fast geahnt. Es gibt da keine "Karenzzeit"?

Vielen Dank!
Rabenwiese
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von Rabenwiese »

Es gibt keine Überhangzeiten. Wenn ich z.B. über Nacht zu 01.März unterwegs sein möchte muss ich um 0:00 Uhr das Kennzeichen tauschen.
ktown
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:Fehlender Versicherungsschutz und somit eine fehlende Zulassung des Fahrzeuges.
Mofas mit Versicherungskennzeichen haben keine Zulassung.
Klar. War vermutlich etwas verwirrend die Aussage. Mir ging es darum, dass ein fehlender Versicherungsschutz mit einer fehlenden Zulassung gleichzusetzen ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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MichiFed
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Re: Mopetversicherung Roller- Kenzeichen Übergangsregelung?

Beitrag von MichiFed »

Rabenwiese hat geschrieben:Es gibt keine Überhangzeiten. Wenn ich z.B. über Nacht zu 01.März unterwegs sein möchte muss ich um 0:00 Uhr das Kennzeichen tauschen.
Ich wollte es fast nicht glauben aber ja das ist so!


Und erneut:

Vielen Dank für die Hilfe!!!!
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