Nutzungsausfallentschädigung und Ersatzbeschaffung

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Fürst
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Nutzungsausfallentschädigung und Ersatzbeschaffung

Beitrag von Fürst »

Hallo liebes Forum,

bekanntlich darf bei der Abrechnung eines Verkehrsunfalles eine fiktive Schadensabrechnung nicht mit einer konkreten vermischt werden.

Wie verhält es sich denn eurer Meinung nach in nachstehendem Fall?

Das beschädigte Fzg. wird in Eigenregie repariert. Hierbei fordert der Geschädigte von der gegnersichen Versicherung den Nutzungsausfallschaden laut Gutachten für die Dauer der Reparatur.

Der Geschädigte entschließt sich unmittelbar danach allerdings, das Fzg. doch nicht weiter fahren zu wollen und schafft sich ein Ersatzfahrzeug an, das mit Umsatzsteuer gekauft wird. Die Umsatzsteuer fordert er nun von der gegnerischen Versicherung (anteilig in Höhe der Schadenshöhe gem. Gutachten).

Die stellt m. E. eine unzulässige Vermischung von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung dar, so dass die MwSt. aus der Ersatzbeschaffung nicht gefordert werden kann.

Seht ihr das genauso oder gibt es hier ggf. doch noch anderslautende Rechtsprechungen / Auffassungen?

Vielen Dank im Voraus und Grüße