Hallo,
folgender Sachverhalt: Dem alten Versicherer wurde fristgemäß gekündigt, dem neuen Versicherer gem. den Daten des Nachtrages (30.03.2017) der alten Versicherung mitgeteilt. Bei der alten Versicherung wurde keine Rückstufung in der Haftpflichtklasse bei einem Schaden pro Jahr vereinbart. Ein Schaden trat im Februar 2017 ein, dieser wurde reguliert und infolge dieses Schadens der Nachtrag mit den aktuellen Daten erstellt.
Der neue Versicherer erhebt, aus seiner Sicht sicherlich zurecht, eine Nachforderung; Begründung: die von mir gemachten Angaben bzgl. der SF-Klasse in der Haftpflicht entsprechen nicht den von der alten Versicherung übermittelten Daten. Nach wiederholter Rückfrage bei der alten Vericherung, schreibt mir nun diese: der Schadensfall führte bei dieser "nicht zur Rückstufung, da Sie den Rabattschutz vereinbart hatten. Der rabattgeschützte SF-Verlauf gilt ausschließlich bei uns. Ihrem Nachversicherer haben wir daher den tatsächlichen Verlauf, welcher sich ohne den Rabattschutz ergeben hätte, weiterbestätigt." Es erfolgte mir gegenüber kein weiterer Hinweis, wo diese Problematik der Ausschließlichkeit festgehalten ist.
Meines Erachtens ist die Vorgehensweise der alten Versicherung nicht in Ordnung. Wie stellt sich die Situation dar? Welche Möglichkeiten ergeben sich?
Vielen Dank
Wechsel der Kfz-Versicherung
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Re: Wechsel der Kfz-Versicherung
Es ist doch immer so, dass die Höherstufung erst im Folgejahr erfolgt. Auch ohne den Rabattschutz können Sie davon ausgehen, dass Sie bei einem Versicherungswechsel höher eingestuft werden, als die aktuelle Schadensfreiheitsklasse besagt, weil da der Unfall noch nicht eingerechnet ist.
Grüße, Susanne
Re: Wechsel der Kfz-Versicherung
Hier ist sicherlich ein Blick in die Regularien der Versicherung ratsam. Meist erfolgt doch eine Höherstufung bei einem Unfall. Der "Schutz" wird dann in Form eines Rabattes abgezogen. Also bleibt man bei der aktuellen Versicherung augenscheinlich auf seiner SF hocken. Der "Trick" macht sich erst beim Wechsel bemerkbar.
Viele Grüße Dig
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Re: Wechsel der Kfz-Versicherung
Hallo,
ich habe mal in meinen Bedingungen der Kfz-Versicherung nachgelesen.
Dort heißt es:
Rabattschutz – ein Schaden ist frei
Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Für den Rabattschutz erheben wir einen Mehrbeitrag.
Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach nicht.
Zu vermuten ist, dass dies auch bei Ihrem Vertrag so.
Versicherer speichern zu jedem Vertrag zwei unterschiedlich berechnete Schadenfreiheitsrabatte, einen unter Berücksichtigung des Rabattschutzes und einen ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes.
Der Schadenfreiheitsrabatt mit Rabattschutz wird dann bei der Beitragsberechnung benutzt.
Der Schadenfreiheitsrabatt ohne Rabattschutz wird dann benutzt, wenn der Nachversicherer den Schadensfreiheitsrabatt übernimmt.
VG, Kuddelmuddel
ich habe mal in meinen Bedingungen der Kfz-Versicherung nachgelesen.
Dort heißt es:
Rabattschutz – ein Schaden ist frei
Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Für den Rabattschutz erheben wir einen Mehrbeitrag.
Die Sondereinstufung berücksichtigen wir bei der Auskunft an den Nachversicherer nach nicht.
Zu vermuten ist, dass dies auch bei Ihrem Vertrag so.
Versicherer speichern zu jedem Vertrag zwei unterschiedlich berechnete Schadenfreiheitsrabatte, einen unter Berücksichtigung des Rabattschutzes und einen ohne Berücksichtigung des Rabattschutzes.
Der Schadenfreiheitsrabatt mit Rabattschutz wird dann bei der Beitragsberechnung benutzt.
Der Schadenfreiheitsrabatt ohne Rabattschutz wird dann benutzt, wenn der Nachversicherer den Schadensfreiheitsrabatt übernimmt.
VG, Kuddelmuddel
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