Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz möglich?

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gok
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Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz möglich?

Beitrag von gok »

Bei einem Unfall zieht sich ein Versicherungsnehmer eine schwere Verletzung zu, die zu einer Sofortleistung der Versicherung führen muss. Zuerst bezahlt die UV anstandslos Krankenhaustagegeld. Nach Auszahlung der Sofortleistung flattert eine außerordentliche Kündigung ins Haus.
Frage 1 - ist diese Kündigung durch den Versicherer zu diesem Zeitpunkt noch möglich? Schon bei Unfallmeldung war klar, dass aufgrund der Unfallverletzung die im Vertrag vereinbarte Sofortleistung zu bezahlen ist.

Frage 2 - Bei dem Unfall handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Sollte die Kündigung wirksam sein, wird der VN aufgrund eines weiteren Unfalls in den letzten 5 Jahren (der allerdings keine hohe Belastung der Unfallversicherung nach sich zog) und bestehender gesundheitlicher Probleme kaum eine Chance haben, noch bei irgend einer Versicherung genommen zu werden und steht damit ohne Versicherungsschutz da. Kann hierfür von der Gegenseite Schadenersatz gefordert werden und wie wäre dieser realistisch zu berechnen, da ja gleichzeitig Versicherungsbeiträge eingespart werden. Bisher waren neben einer Invaliditätsleistung auch Krankenhaustagegeld und Unfallrente versichert.

Für eine kurze Einschätzung danke ich !
webelch
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von webelch »

Welchen Grund führt die V für die ausserordentliche Kündigung an?
SusanneBerlin
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von SusanneBerlin »

Frage 2 - Bei dem Unfall handelt es sich um einen Haftpflichtfall.
Welche Relevanz hat es zur Vertragsbeziehung mit der privaten Unfallversicherung, dass für den Unfall außerdem eine Haftpflichtversicherung (des Unfallverursachers?) einsteht?
Oder meinten Sie Haftungsfall?
und steht damit ohne Versicherungsschutz da. Kann hierfür von der Gegenseite Schadenersatz gefordert werden und wie wäre dieser realistisch zu berechnen, da ja gleichzeitig Versicherungsbeiträge eingespart werden.
Nein, man kann keinen Schadensersatz fordern für eine Gefahr, die möglicherweise in der Zukunft eintritt.

Entweder die Kündigung der Versicherung war berechtigt, dann haben Sie keine weiteren Ansprüche. Oder die Kündigung war unberechtigt, dann muss man gegen die Kündigung vorgehen um bei zukünftigen Unfällen Leistungen dieser Versicherung zu erhalten.
Grüße, Susanne
hambre
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von hambre »

Für eine Unfallversicherung besteht kein Kündigungsschutz. Die Versicherung kann daher den Vertrag jederzeit ordentlich fristgemäß kündigen.

Die Kündigung des Unfallversicherungsvertrages führt zu keinen Schadenersatzansprüchen gegen jemanden, der zuvor einen Unfall verursacht.

Was spricht denn dagegen, bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag abzuschließen?
SusanneBerlin
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von SusanneBerlin »

Sollte die Kündigung wirksam sein, wird der VN aufgrund eines weiteren Unfalls in den letzten 5 Jahren (der allerdings keine hohe Belastung der Unfallversicherung nach sich zog) und bestehender gesundheitlicher Probleme kaum eine Chance haben, noch bei irgend einer Versicherung genommen zu werden
Glaube nicht, dass gesundheitliche Probleme Anlass zu einer Ablehnung einer Neuversicherung geben. Da eine Unfallversicherung nur bei Unfall zahlt, nicht bei Verschlechterung der Gesundheit ohne Fremdeinwirkung.
Grüße, Susanne
gok
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von gok »

webelch hat geschrieben:Welchen Grund führt die V für die ausserordentliche Kündigung an?
Die Versicherung schreibt "wir machen von unserm Recht Gebrauch und nehmen den eingetretenen Schaden zum Anlass, das Versicherungsverhältnis gemäß den gültigen Versicherungsbedingungen mit Monatsfrist zu kündigen. "

Eine Einigung über die Summe musste nicht erfolgen, da vertraglich festgelegt (anders als im Falle eines Invaliditätsgrades der erst verhandelt wurde). Der Zeitpunkt der Kündigung ist in etwa einen Monat nach Zahlung der Sofortleistung, die allerdings erst 1/2 Monate nach Meldung des Unfalls und der Verletzung erfolgte.
gok
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von gok »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Sollte die Kündigung wirksam sein, wird der VN aufgrund eines weiteren Unfalls in den letzten 5 Jahren (der allerdings keine hohe Belastung der Unfallversicherung nach sich zog) und bestehender gesundheitlicher Probleme kaum eine Chance haben, noch bei irgend einer Versicherung genommen zu werden
Glaube nicht, dass gesundheitliche Probleme Anlass zu einer Ablehnung einer Neuversicherung geben. Da eine Unfallversicherung nur bei Unfall zahlt, nicht bei Verschlechterung der Gesundheit ohne Fremdeinwirkung.
Bei der jetzigen Gesellschaft ist man mit den Vorschäden und den Unfällen des VN in der Vergangenheit (die in den letzten 5 Jahren nur in einem Fall zu einer Leistung geführt haben) z.B. nicht versicherbar. Selbstverständlich wird der VN versuchen bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden ! Nur- wenn frühere Unfälle keine Rolle spielen würde, müsste die UV bei Vertragsabschluss nicht danach fragen.

Ursache des Unfalls war ein Fremdverschulden, weshalb die Haftpflichtversicherung des Schädigers z.b. den Verdienstausfall deckt. Sollte keine Versicherung mehr abgeschlossen werden können, ist dem VN ein Schaden dadurch entstanden, dass der VN künftig keinen Unfallversicherungsschutz mehr hat. Hier stellt sich die Frage, ob die Gegenseite in irgend einer Weise in Haftung genommen werden kann. Ohne den jetzt erlittenen Unfall bestünde nämlich eine finanzielle Absicherung bei Invalidität.
khmlev
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Re: Unfallvers. kündigt wg. Schadensfall -Schadenersatz mögl

Beitrag von khmlev »

Die Kündigung erfolgt gemäß Par. 92 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Demnach kann jeder Vertragspartei nach Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Gruß
khmlev
- out of order -
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