Kostenaufteilung

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manneier
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Kostenaufteilung

Beitrag von manneier »

Eine einstweilige Verfügung wurde vom Gericht abgelehnt

Jetzt soll ich alleine die Kosten tragen, obwohl an der Klage ein Zweiter als Kläger mit beteiligt war.

Begründung: nach § 32 GKG haften beide als Gesamtschulnder, Etwaige Ausgleichsansprüche zu Antragsteller 2 kann gegebenenfalls im Gesamtschuldnerinnenausgleich geltend gemacht werden.

Jetzt will Nr. 2 nicht zahlen, weil er als Vermieter die Kosten beim Finanzamt geltend machen will, die Rechnung aber auf meinen Namen lautet.

§32 bezieht sich nur auf die Haftung bei Nichtbezahlen.

Muss das Gericht nicht 2 Rechnungen ausstellen mit dem jeweils hälftigen Betrag ode kann das das Gericht mehr oder wenigwr willkürlich machen, von einem anderen (LG-)Gericht bekamen wir ja auch 2 Rechnungen.

Vielen Dank
webelch
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Re: Kostenaufteilung

Beitrag von webelch »

Ich finde
§ 32 GKG hat geschrieben:Streitgenossen haften als Gesamtschuldner, wenn die Kosten nicht durch gerichtliche Entscheidung unter sie verteilt sind. Soweit einen Streitgenossen nur Teile des Streitgegenstands betreffen, beschränkt sich seine Haftung als Gesamtschuldner auf den Betrag, der entstanden wäre, wenn das Verfahren nur diese Teile betroffen hätte.
ist da recht eindeutig. Wurde denn keine gerichtliche Entscheidung zur Kostenteilung beantragt?
SusanneBerlin
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Re: Kostenaufteilung

Beitrag von SusanneBerlin »

Jetzt soll ich alleine die Kosten tragen, obwohl an der Klage ein Zweiter als Kläger mit beteiligt war.

Begründung: nach § 32 GKG haften beide als Gesamtschulnder, Etwaige Ausgleichsansprüche zu Antragsteller 2 kann gegebenenfalls im Gesamtschuldnerinnenausgleich geltend gemacht werden.Jetzt will Nr. 2 nicht zahlen, weil er als Vermieter die Kosten beim Finanzamt geltend machen will, die Rechnung aber auf meinen Namen lautet.
Das ist doch kein Beinbruch, dass nur einer der Kläger Adressat der Rechnung ist. Der Mitkläger kann doch die Gerichtskostenrechnung zusammen mit der Klageabweisung (auf der beide Kläger stehen) beim FA einreichen, so dass dem FA ersichtlich ist, dass er als Mitkläger die hälftigen Kosten trägt.
Grüße, Susanne
manneier
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Re: Kostenaufteilung

Beitrag von manneier »

Hallo
Deren Steuerberater hat gesagt, dass sie eine Kostenrechnung auf ihren Namen bräuchte
Deshalb hatte ich ja bei der Geschäftstelle beantragt die Kosten aufzuteilen oder ersatzweise die Rechnung an den Mitkläger komplett zu schicken. ich werde mit ihr wegen der hälftigen Zahlung schon klarkommen.
manneier
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Re: Kostenaufteilung

Beitrag von manneier »

nach Beschwerde beim Gerichtspräsidenten ging es plötzlich mit 2 getrennten Rechnungen!
hawethie
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Re: Kostenaufteilung

Beitrag von hawethie »

Was nicht alles möglich ist, wenn man einfach mal nachfragt.... 8)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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