Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst entstand
Moderator: FDR-Team
Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst entstand
hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine wirkliche (doch blöde) Frage. Ein Freund von mir quält sich mit sehr starken Rückenschmerzen und das seit mittlerweile 14 Jahren. Manchmal ist es besser, manchmal ist es wirklich schlimm, so dass Oxycodon eingenommen werden muss, um es etwas erträglich zu machen.
Der Bandscheibenvorfall entstand vor 14 Jahren in der Zeit des Wehrdienstes.
Meine bescheidene Frage ist, die o.g. Person ist im Bundeswehrkrankenhaus zwar behandelt worden, die Folgen davon jedoch trägt sie bis heute, ist die BW nicht in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen?
Bitte seid mir nicht böse, seit 14 Jahren zahlt der Patient alle Behandlungen, sprich Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte (Tagegeld) usw. selbst. Den Beruf des Pflegers kann er auch nicht mehr ausüben (stationäre Pflege) da er nicht mehr in der Lage ist, mehr als 5 Kg zu heben.
Denke ich da falsch?
Ich wäre für eine Antwort dankbar.
ich habe eine wirkliche (doch blöde) Frage. Ein Freund von mir quält sich mit sehr starken Rückenschmerzen und das seit mittlerweile 14 Jahren. Manchmal ist es besser, manchmal ist es wirklich schlimm, so dass Oxycodon eingenommen werden muss, um es etwas erträglich zu machen.
Der Bandscheibenvorfall entstand vor 14 Jahren in der Zeit des Wehrdienstes.
Meine bescheidene Frage ist, die o.g. Person ist im Bundeswehrkrankenhaus zwar behandelt worden, die Folgen davon jedoch trägt sie bis heute, ist die BW nicht in der Pflicht für die Folgen gerade zu stehen?
Bitte seid mir nicht böse, seit 14 Jahren zahlt der Patient alle Behandlungen, sprich Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte (Tagegeld) usw. selbst. Den Beruf des Pflegers kann er auch nicht mehr ausüben (stationäre Pflege) da er nicht mehr in der Lage ist, mehr als 5 Kg zu heben.
Denke ich da falsch?
Ich wäre für eine Antwort dankbar.
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Wenn der Bandscheibenvorfall als Wehrdienstschaden nach dem Soldatenversorgungsgesetz damals anerkannt wurde, kann auch nach 14Jahren noch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen bestehen. Ansonsten nicht.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
das weiß ich leider nicht Diagnostik fand auf jeden Fall statt, aber ob das jemand anerkannt hat, ist mir nicht bekannt.
Versorgungsamt auf jeden Fall nicht, da hat die Person nur einen GdB erhalten, aber vom Wehrdienstschaden war da noch keine Rede.
Kann denn ein Wehrdienstschaden nach so ein langer Zeit noch "beantragt" bzw noch anerkannt werden (MRT usw. liegt vor) oder macht es keinen Sinn mehr? Muss das sofort nach dem Unfall passieren?
Vielen vielen Dank!
PS: habe nämlich im einem Bundeswehrforum gelesen: "Die Anerkennung einer WDB im Nachhinein scheitert meistens am Nachweis der Klausalität. Solange Du nicht beweisen kannst, dass Deine Verletzung bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des GWDL bestanden hat, wird die WDB nicht anerkannt."
Versorgungsamt auf jeden Fall nicht, da hat die Person nur einen GdB erhalten, aber vom Wehrdienstschaden war da noch keine Rede.
Kann denn ein Wehrdienstschaden nach so ein langer Zeit noch "beantragt" bzw noch anerkannt werden (MRT usw. liegt vor) oder macht es keinen Sinn mehr? Muss das sofort nach dem Unfall passieren?
Vielen vielen Dank!
PS: habe nämlich im einem Bundeswehrforum gelesen: "Die Anerkennung einer WDB im Nachhinein scheitert meistens am Nachweis der Klausalität. Solange Du nicht beweisen kannst, dass Deine Verletzung bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des GWDL bestanden hat, wird die WDB nicht anerkannt."
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Gibt es denn überhaupt eine tatsächliche Kausalität? Bisher ist ja nur die Rede davon, dass der Bandscheibenvorfalll während des Wehrdienstes eingetreten ist, nicht aber dass es ein spezifische auslösendes Ereignis gab ("hat versucht, einen Leopard anzuheben").
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
richtig, es heißtPirate hat geschrieben:Gibt es denn überhaupt eine tatsächliche Kausalität? Bisher ist ja nur die Rede davon, dass der Bandscheibenvorfall während des Wehrdienstes eingetreten ist, nicht aber dass es ein spezifische auslösendes Ereignis gab ("hat versucht, einen Leopard anzuheben").
genau genommen also noch nicht mal "während". Und wenn da nicht nachgewiesen wird, dass eine Anforderung gestellt wurde, die allein verantwortlich ist, dass ein junger Mann (18-20 ) gleich einen Bandscheibenvorfall davon trägt, sieht es in der Tat schlecht aus.glorios hat geschrieben:Der Bandscheibenvorfall entstand vor 14 Jahren in der Zeit des Wehrdienstes.
was für ein Unfall?glorios hat geschrieben:Muss das sofort nach dem Unfall passieren?
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Einfach einmal bei der zuständigen Behörde nachfragen:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziale Entschädigung -
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziale Entschädigung -
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
vielen Dank, da habe ich schon angerufen, komme nicht durch bei der Hotline.
Ich danke Euch vielmals, mehr als versuchen kann man es nicht.
Danke schön nochmals!
Die Person hat versucht, einen damals schweren Defibrilator vom Schrank runter zu nehmenGibt es denn überhaupt eine tatsächliche Kausalität? Bisher ist ja nur die Rede davon, dass der Bandscheibenvorfall während des Wehrdienstes eingetreten ist, nicht aber dass es ein spezifische auslösendes Ereignis gab ("hat versucht, einen Leopard anzuheben").
Ich danke Euch vielmals, mehr als versuchen kann man es nicht.
Danke schön nochmals!
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Nehmen Sie es nicht übel, aber: Ihr Engagement in Ehren, jedoch wird es nicht möglich sein, dass man Ihnen an der genannten Adresse Auskunft über die im Wehrdienst erlittenen Gesundheitsschäden Ihres Freundes und über die damals durchgeführten Untersuchungen erteilt. Ich kann ja auch nicht Informationen über die Behandlung meiner Freundin bei deren Hausarzt einholen.glorious hat geschrieben:vielen Dank, da habe ich schon angerufen, komme nicht durch bei der Hotline.
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Das ist die Frage (neben der, was das für ein tragbarer Defibrilator sein soll ).glorious hat geschrieben: Die Person hat versucht, einen damals schweren Defibrilator vom Schrank runter zu nehmen
Ein ca. 20jähriger Mann nimmt einen Defibrilator vom Schrank runter und hat einen Bandscheibenvorfall.
Hier eine alleinige Kausalität herzustellen und den Bandscheibenvorfall nicht als Ergebnis einer vorher bestehenden Schädigung zu sehen, die aufgrund einer üblichen Belastung entstanden ist, dürfte "schwierig" werden.
Dass der Betreffende sich selbst informieren muss und nicht rechtlich beauftragte Dritte keine Info bekommen ist natürlich richtig.
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- Registriert: 14.12.06, 18:18
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
Dann sollte der betroffene Freund nicht Sie dort anrufen lassen, was, wie BäckerHD bereits schrieb, wohl ohnehin nicht zielführend sein wird, sondern ein Blatt Papier und einen Stift zur Hand nehmen und, ganz altmodisch, einen Brief schreiben, diesen dann in einen Umschlag stecken und auf diesen wiederum die von khmlev gepostete Adresse schreiben. Und, um beim Altmodischen zu bleiben, den mit einer Briefmarke frankierten Umschlag in einen dieser gelben Kästen am Straßenrand stecken.glorious hat geschrieben:vielen Dank, da habe ich schon angerufen, komme nicht durch bei der Hotline.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Folgen eines Bandscheibenvorfalles der i.Wehrdienst ents
dürfte vom anatomischen Ablauf nicht ganz nachvollziehbar sein.winterspaziergang hat geschrieben:glorious hat geschrieben: Die Person hat versucht, einen damals schweren Defibrilator vom Schrank runter zu nehmen
Der DeFi war also schwer und stand oben.Beim Versuch,diesen herunterzuheben,ist der auf die Füße des Betroffenen gefallen,da entweder Armkraft,Schultermuskulatur,Rücken oder Beine nicht mit diesem Monstrum gerechnet haben.
Füße gequetscht.Das würde gehen.
a bisserl was geht immer
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