Amtsanmaßung

Moderator: FDR-Team

Kläusschen
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Amtsanmaßung

Beitrag von Kläusschen »

Hallo liebes Forum,

ist es eine Amtsanmaßung oder Strafbar oder kann es Disziplinar geahndet werden wenn ein Soldat:

- vorgibt eine militärische Ausbildung (Spezialausbildung) absolviert zu haben, die er nicht hat;

- vorgibt in einer militärischen Funktion tätig gewesen zu sein, in der er nie war;

und

- dies als Vorgesetzter (z.Z. StUffz. o.P. in der Laufbahn der Feldwebelanwärter) gegenüber seinen Untergebenen kund tut;

- dies als "kommandierter" Hilfsausbilder seinem Vorgesetzten erzählt und ihn damit täuscht;

darüberhinaus

- militärische und Truppenspezifische Ausbildungsinhalte (VS-NfD) an Soldaten weitergibt die NICHT dieser Truppengattung angehören.

Ich hoffe ihr wisst einen Rat und könnt mir zu der Rechtslage was sagen.

Dankeschön
Herzog, Jörg
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Beitrag von Herzog, Jörg »

Das dürfte sicherlich auf den Einzelfall ankommen. Die Amtsanmaßung ist in § 132 StGB geregelt. Der Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen findet sich in § 132 a StGB. Strafanzeigen können bei der Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden. Ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist oder nicht, entscheidet nur die zuständige Dienststelle, nicht aber der einzelne Soldat, der seinem Vorgesetzten, Kameraden oder Untergebenen "eins reinwürgen" möchte. Die Verletzung von Dienstpflichten wird (zum Glück) nur dort untersucht, auch die unerlaubte Weitergabe von Verschlusssachen, die nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind.

Hat sich der Soldat unter Vortäuschung falscher Angaben eine Stelle erschlichen, für die er eigentlich gar nicht qualifiziert ist, kann unter Umständen auch ein Betrug nach § 263 StGB vorliegen. Nächeres kann nur eine Prüfung im Einzelfall ergeben. Wird der zuständigen Stelle Meldung gemacht, so untersucht diese selbständig, welche Maßnahmen ggf. einzuleiten sind. Hat der Anzeigeerstatter bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht, kann die Sache für ihn selbst zum "Bumerang" werden. :wink:
Kläusschen
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Beitrag von Kläusschen »

Erstmal danke für diese schnelle und ausführliche Antwort.

Wie sieht der fiktive Fall bei der "mündlichen" Weitergabe von militärischen und Truppenspezifische Ausbildungsinhalte (VS-NfD) an Soldaten aus, die NICHT dieser Truppengattung angehören?

Gibt es da Unterschiede? Ob eine Information mündlich oder schriftlich weitergegeben wurde?
heini12

Beitrag von heini12 »

Hallo,

VS NFD ist die geringste Geheimhaltungsstufe.
von militärischen und Truppenspezifische Ausbildungsinhalte
Wer sagt denn das diese Informationen stimmen, die er weitergibt.

Siehe:
vorgibt eine militärische Ausbildung (Spezialausbildung) absolviert zu haben, die er nicht hat;
vorgibt in einer militärischen Funktion tätig gewesen zu sein, in der er nie war;
Es gab schon immer Vorgesetzte die etwas hinzugemogelt haben.

Meine Meinung als juristischer Laie und Reservist.

Mit freundlichen Grüßen


Heini
Heckersbruch
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Beitrag von Heckersbruch »

Also mein Ausbilder in der Grundausbildung war auch "Scharfschütze" in einem Jägerbataillon und prahlte damit unter uns Rekruten fleißig herum, bis sich dann im Nachhinein herausstellte, dass er "nur" S1-Uffz war.

Das scheint unter den Ausbildern in der Allgemeinen Grundausbildung durchaus üblich zu sein, sich solche "Legenden" auszudenken, um bei den Rekruten Eindruck zu schinden.

Den "Job" wird der Kamerad in Deinem fiktiven Fall wohl kaum aufgrund dieser Geschichten bekommen haben, denn dafür gibt es Lehrgangszeugnisse und eine Personalakte.

Um es mal mit den Worten der "Ärzte" zu sagen: Lasse reden!

Wenn er sich dadurch besser fühlt, soll er doch Minentaucher oder KSK-Soldat sein. Rechtliche Konsequenzen hieraus sehe ich keine.
0Klaus
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Beitrag von 0Klaus »

Meines Erachtens liegt eine Dienstpflichtverletzung nach § 13 Abs. 1 SoldG vor. Danach hat der Soldat in dienstlichen Angelegenheitend die Wahrheit zu sagen.

Eine dienstliche Angelegenheit liegt vor, weil aus der Angabe von bisherigen Tätigkeiten auf die Befähigung geschlossen werden kann.
mfg
Klaus
ohne Name
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von ohne Name »

Es liegt nach dem oben geschilderten Sachverhalt keine Straftat vor.

Es liegt auch kein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei dienstlichen Meldungen vor, da keine dienstliche Meldung vorliegt.

Es kommt allenfalls ein (leichter) Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht vor, der nach den hier vorliegenden Schilderungen bei einem sonst tadellosen Soldaten wohl kaum zu einer disziplinaren Ahndung führen würde.
0Klaus
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von 0Klaus »

Ich bin mir nicht sicher, aber § 13 Abs. 1 SoldG geht von "dienstlichen Angelegenheiten" aus, geht also über Meldungen hinaus, wie die eindeutige Wortwahl des Abs. 2 zeigt. Unter Meldung verstehe ich die Darlegung einer Tatsachenbehauptung auf Verlangen eines Dritten.
mfg
Klaus
ingok.
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von ingok. »

Wir können hier viel über die rechtliche Handhabe diskutieren. Es wird nicht viel dabei herauskommen. Für mich sieht es danahc aus, als ob hier ein Kamerad einem anderen Kamerad einen "hineinwürgen" will.

Solange der Soldat nicht schriftlich dieses zugesichert hat, sollte es schwer werden. Reden kann man viel, .......
Und VS-NfD ist nun wirklich keine Geheimhaltungsstufe. Selbst die ZDV 3/11 ist im Netz einzusehen. Soviel dazu.
Torstein
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von Torstein »

Zu den meisten Punkten sag ich jetzt einfach mal, dass ich das bei gewissen Gelegenheiten in der Ausbildung anderer auch mach(t)e. Das nennt man dann "Künstlerische Freiheit zum Ansporn des Nachwusches über sich selbst hinauszuwachsen" ;) Es kommt natürlich immer darauf an wie man was wann warum von sich gibt.
Hier kommt der Leitsatz "Souveränes und selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" zum tragen.

Hierzu:
Kläusschen hat geschrieben: ist es [...] Strafbar oder kann es Disziplinar geahndet werden wenn ein Soldat:

- militärische und Truppenspezifische Ausbildungsinhalte (VS-NfD) an Soldaten weitergibt die NICHT dieser Truppengattung angehören.

Klares NEIN!
Nehmen wir mal das Beispiel Sanitätssoldat. Dieser bekommt in seiner Ausbildung Inhalte jeder Truppengattung beigebracht. Er muss nicht nur wissen, was ein Schiff ist oder wie man sich lautlos infanteristisch per Handzeichen verständigt. Er muss auch wissen was eine Luftlandeoperation ist und wie man aus einem Hubschrauber springt.
Anderes Beispiel ist z.B. der Marinesicherer: Er muss nicht nur Schiffe entern oder landbasierte Liegenschaften sichern oder einnehmen können sondern muss auch technische Spezifika von Material des Heeres & der Luftwaffe kennen.

So zumindest steht es in meinem Offiziershandbuch :!:
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
ingok.
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von ingok. »

VS-nfD = Verschlusssache-nur für den Dienstgebrauch. Da steht nix von anderen Truppenteilen.
- dies als "kommandierter" Hilfsausbilder seinem Vorgesetzten erzählt und ihn damit täuscht;
Erstens sollte der Vorgesetzte wissen, welche Ausbildungen, etc. der Soldat inne hatte und zweitens, was ist ein kommandierter Stuffz o.P. in Feldwebellaufbahn? Und dann noch als Hilfsausbilder.
Torstein
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Re: Amtsanmaßung

Beitrag von Torstein »

Er meint wohl nen StUffz (FD) FA
Ich hab den Eindruck der Mann ist noch nicht lange beim Verein ;)
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
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