Mal Frage zu obigen Begriff, die aktiven oder ehm. kennen den sicher von der Wache her.
Meine Frage dazu, wie lange ist eine solche bindend. Also wenn die Wache vergattert wurde, klar bis zum Ende der Wache.
Hatte aber eine in einer anderen Sache eine Vergatterung , sag mal vorsichtig in die der Bat S2 mit beteiligt war und der Verein mit den 3 Buchstaben wo es auch einen Comic gab. ( gute Umschreibung) und das ganze ist noch zu Zeiten Warschauer Pakt gewesen.
Punkt ist, ich will das mal loswerden, nur dabei aber nicht eins auf die nicht mehr vorhandene Mütze bekommen .
Finde dazu im Netz nichts, Strafrechtlich ist es ja wie eine Vereidigung.
Vergatterung
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Re: Vergatterung
Was sie meinen, ist der Militärische Abschirmdienst. Haben sie Angst, dass die hier mitlesen oder was soll die Umschreiberei?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Vergatterung
Das ist zu pauschal beschrieben.
War es ein Dienstgeheimnis oder um was gehts es?
Oftmals wurde auch ausserhalb der Wache "vergattert", gerade von diesen Schlapphut-Columbo-Mantel-Typen vom MÄD, was lediglich einschüchtern sollte.
War es ein Dienstgeheimnis oder um was gehts es?
Oftmals wurde auch ausserhalb der Wache "vergattert", gerade von diesen Schlapphut-Columbo-Mantel-Typen vom MÄD, was lediglich einschüchtern sollte.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Vergatterung
Hallo,
"Vergatterung" ist die Herauslösung des Wachsoldaten aus seinem regulären Vorgesetztenverhältnis und die Unterstellung unter die Wachvorgesetzten gem. § 3 VVO. Mehr nicht!
Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes sind ind er Regel keine Wachvorgesetzten und somit auch nicht Befugt, eine "Vergatterung" vorzunehmen.
Mir entzieht sich derzeit auch ein wenig der Hintergrund dieser Maßnahme.
Gruß
Jens
"Vergatterung" ist die Herauslösung des Wachsoldaten aus seinem regulären Vorgesetztenverhältnis und die Unterstellung unter die Wachvorgesetzten gem. § 3 VVO. Mehr nicht!
Mitarbeiter des Militärischen Abschirmdienstes sind ind er Regel keine Wachvorgesetzten und somit auch nicht Befugt, eine "Vergatterung" vorzunehmen.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Re: Vergatterung
Vergatterung hat nix mit dem MAD zu den. Da der MAD nix mit der Wache zu tun hat.
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Re: Vergatterung
Aha.Matthias05 hat geschrieben:Vergatterung hat nix mit dem MAD zu den. Da der MAD nix mit der Wache zu tun hat.
Jetzt müssen wir nur noch klären, was die Wache mit der Vergatterung zu tun hat und dann......sind wir genau so schlau wie vorher. Mist.
Ich vermute ja der TE schmort schon beim MAD im Kellergewölbe und starrt eine 100 Watt Schreibtischlampe an.
Al Kaida, Merkel, Bombe, Anschlag, Berlin, Gasflasche, Biowaffe, Atom, Dihydrogenmonoxid
Sodele. Jetzt liest der BND mit. Vielleicht können die ja helfen.
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Re: Vergatterung
Sicher, daß das eine Vergatterung war? Das bezweifle ich mal sehr. Sollten die Jungs vom MAD tatsächlich da in irgendeine Maßnahme, die vom S2 ausgelöst wurde, miteinbezogen worden sein, sind übrigens eben jene die beste Anlaufstelle. Wurden Sie in eine Verschlußsache eingewiesen, sind sie das immer noch.Robby_46 hat geschrieben:Mal Frage zu obigen Begriff, die aktiven oder ehm. kennen den sicher von der Wache her.
Hatte aber eine in einer anderen Sache eine Vergatterung , sag mal vorsichtig in die der Bat S2 mit beteiligt war und der Verein mit den 3 Buchstaben wo es auch einen Comic gab. ( gute Umschreibung) und das ganze ist noch zu Zeiten Warschauer Pakt gewesen.
Und zu den Dingen, die wärend dem Kalten Krieg vor sich gingen sei gesagt, daß sogar der alte Mobilmachungsplan seit über 15 Jahren nicht mehr geheim ist.
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
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