Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Crossdrop
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Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Crossdrop »

Eine Frage, die mich zwar nicht persönlich betrifft, aber dennoch beschäftigt:

Jemand möchte nach Mittelafrika in den Urlaub. Vorher wird die Person beim Tropenmediziner vorstellig und bittet darum, gegen alles geimpft zu werden, was für diese Region empfohlen ist, da diese kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Nach der Impfung die böse Überraschung: Die Person wurde auch gegen Meningokokken B geimpft, die aber für ihre Reiseregion nicht empfohlen sind. Der Arzt berief sich als Quelle auf eine Internetpräsenz einer Krankenkasse, deren Angabe mit ohne Gewähr gekennzeichnet war. Da die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, fordert der Arzt die Kosten (160 €) nun von der Person ein. Nach einigem hin und her macht er das Angebot, die Hälfte der kosten zu übernehmen. Da die Person jedoch noch Beschwede bei der Ärztekammer einreicht, welche jedoch "kein Fehlverhalten" feststellen kann, neharrt der Arzt weiterhin auf seinem Geld.

Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage? Ich denke doch, dass man als Mediziner seine Quellen (Rober-Koch-Institut, Auswärtiges Amt) durchaus mit Bedacht wählen sollte. Für mich eigentlich ein klarer Fall von einer Dienstleistung, die niemals gefordert war.
Crossdrop
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Crossdrop »

...vielleicht noch der Hinweis, dass die Krankenkasse, von deren Internetseite der Arzt seine Informationen bekam und die jenige, in der die Person versichert ist, unterschiedlich sind!
Cordelia
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Cordelia »

Es ist immer von Vorteil sich vorab selbst zu informieren anstatt solche Pauschalaussagen zu machen

Die Impfung ist eine freiwillige Leistung der Krankenkasse und keine Regelleistung, weshalb nicht ohne weiteres von einer Kostenübernahme ausgegangen werden kann. Für Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung darf ein Kassenarzt von einem Patienten nur eine Vergütung einfordern, wenn der Versicherte auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen wurde und dem auch schriftlich zugestimmt hat. Ärztekammern können häufiger kein Fehlverhalten feststellen, ein Blick in den Bundesmanteltarifvertrag und die jeweilige Berufsordnung könnte vielleicht Abhilfe schaffen

§ 630c BGB (3)
§ 3 Abs. 1 BMV-Ä
MBO § 12 Honorar und Vergütungsabsprachen

Von einem Tropenmediziner sollte man eigentlich erwarten können, dass er um die Strittigkeit dieser Impfung weiß
Meningokokken B-Impfung von der STIKO unverändert nicht empfohlen
Crossdrop
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Crossdrop »

Ich gehe davon aus, dass sie der Übernahme der Kosten zugestimmt hat, da sie die Kosten zunächst vorgestreckt hat und dann hinterher von der Krankenkasse erstattet bekommen hat. Bis auf die Meningokokken B-Impfung, verständlicherweise.

Bleibt also der Fehler des Arztes (ich sags mal so: mit einer solchen Quellenwahl würde ich in meinem Fachgebiet sicher keine Abschlussarbeit schreiben). Geht trotzdem was in die Richtung?
Cordelia
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Cordelia »

Crossdrop hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass sie der Übernahme der Kosten zugestimmt hat, da sie die Kosten zunächst vorgestreckt hat...
Das ist natürlich blöd gelaufen. Kostenerstattung = eigenes Risiko. Aus Schaden wird man klug :wink:
winterspaziergang

Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von winterspaziergang »

Crossdrop hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass sie der Übernahme der Kosten zugestimmt hat, da sie die Kosten zunächst vorgestreckt hat und dann hinterher von der Krankenkasse erstattet bekommen hat. Bis auf die Meningokokken B-Impfung, verständlicherweise.
das bedeutet, wie bereits ausgeführt, dass es sich nicht um Leistungen der Regelversorgung handelt, die Kasse demnach nach vorherige Absprache, aus Kulanz, diese Kosten übernimmt. Der Patient hat ein Vertragsverhältnis mit dem Arzt, den es in dem Fall genau genommen nicht interessieren muss, ob und welche Kosten von der Kasse übernommen werden.
Bleibt also der Fehler des Arztes (ich sags mal so: mit einer solchen Quellenwahl würde ich in meinem Fachgebiet sicher keine Abschlussarbeit schreiben). Geht trotzdem was in die Richtung?
klingt tatsächlich bemerkenswert, dass sich ein Tropenmediziner anhand einer Website einer Krankenkasse informiert, welche Impfungen notwendig sind. :shock:
Falls die besagte Impfung lediglich strittig ist, dürfte aber wenig zu machen sein- der Arzt kann und muss in dem Fall auch nicht wissen, ob nun die Kasse X, die aus Kulanz Impfungen für Fernreisen übernimmt, diese Impfung auch finanziert oder nicht.
all-in
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von all-in »

Falls die besagte Impfung lediglich strittig ist, dürfte aber wenig zu machen sein- der Arzt kann und muss in dem Fall auch nicht wissen, ob nun die Kasse X, die aus Kulanz Impfungen für Fernreisen übernimmt, diese Impfung auch finanziert oder nicht.
Genau dem spricht der bereits genannte § 630 c BGB entgegen:
(3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.
Übernahme strittig = hinreichende Anhaltspunkte.
Cordelia
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Cordelia »

all-in hat geschrieben:Übernahme strittig = hinreichende Anhaltspunkte.
Grundsätzlich richtig, aber ohne Abrechnung über Krankenversichertenkarte ist man Privatpatient und da gelten andere Regeln. Das scheint hier der Fall zu sein.

Reiseimpfungen - Fachinfos Abrechnungsmodalitäten

Es gibt bei Reiseimpfungen offenbar verschiedene Abrechnungsarten. Einige Krankenkassen haben Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen, dann werden die erstatteten Impfungen direkt über die Kasse abgerechnet (Versichertenkarte). In dem Fall wäre jede Selbstzahlerleistung schriftlich festzuhalten. Beim Kostenerstattungsverfahren wird der Patient dagegen wie ein Privatpatient behandelt (keine Krankenversichertenkarte), erhält die Rechnungen und reicht sie bei der Kasse ein - auf eigenes Risiko.
Dummerchen
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Dummerchen »

Vielleicht sollten wir auch noch einmal ganz von vorne anfangen.
Hier beschwert sich jemand, weil er eine kostenpflichtige Reiseimpfung hat durchführen lassen. Dabei versucht er, den Kosten zu entgehen, indem er dem Arzt vorwirft untaugliche Informationsquellen benutzt zu habe,
Dies tut Jemand, indem er - Tusch! - selbst auf untaugliche Quellen hinweist. Weder das RKI noch das Auswärtige Amt geben eigene Impfempfehlungen heraus, sie bedienen sich ebenfalls anderer Dienste. (RKI: "Aufgabe der STIKO ist es, Empfehlungen zu Impfungen auszusprechen, für die vor dem Hintergrund der epidemiologischen Situation in Deutschland ein öffentliches Interesse besteht. Deshalb kann sich die STIKO zu Reiseimpfungen zwar generell äußern, gibt aber keine länderspezifischen Empfehlungen (siehe aktuelle Impfempfehlungen, Tabelle 2, Kategorie "R"). Das Reiseland ist aber gerade entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen.")

Wenn man jetzt aber einmal die Impfempfehlungen spezialisierter Dienste ansieht, dann stellt man fest, daß für typische Reiseländer in "Mittelafrika" eine Meningokokken-Impfung i.d.R. empfohlen wird.

Der Versuch, dem Arzt einen Behandlungsfehler vorzuwerfen und so um die Kosten herumzukommen, ist daher von vornherein zum Scheitern verurteilt.
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von freemont »

Crossdrop hat geschrieben:... Der Arzt berief sich als Quelle auf eine Internetpräsenz einer Krankenkasse, deren Angabe mit ohne Gewähr gekennzeichnet war. Da die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, fordert der Arzt die Kosten (160 €) nun von der Person ein. ...

Hallo,

die Frage ist doch, welche KK das veröffentlicht hat. War das die Kasse des Patienten wird sie sich, Gewähr hin oder her, nicht um die Kostenerstattung drücken können.

War es nicht die Kasse des Patienten müsste man dem Arzt den Vorwurf machen, daß er sich bei der falschen Kasse schlau gemacht hat. Dann bliebe er auf der Rechnung sitzen.

Das ist ja i.Ü. nichts Ungewöhnliches, ich will nur klagen wenn meine Rechtsschutz eintritt, ich will die Reparatur nur wenn meine Kasko zahlt. Das muss der Dienstleister dann prüfen, oder den Auftrag ablehnen. Hält er die Bedingung nicht ein hat er ein Problem, weshalb soll das beim Arzt anders sein.
Crossdrop
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Crossdrop »

Ich denke, die Krankenkasse wird anhand der Informationen der STIKO entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt oder nicht. Davon ist auszugehen.

Und @Dummerchen: Die STIKO ist eben dem Robert-Koch-Institut zugeordnet, und das Auswärtige Amt bedient sich genau dieser Daten für seine Reisehinweise, insofern finde ich es fehl am Platze, mir eine ungeeignete Quellenwahl vorzuwerfen!

Wenn man dann nur eine Minute investiert, findet man raus, dass zwar die Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen ist, nicht aber gegen Meningokokken B. Darum gehts.

Wenn nun also die Impfempfehlung an die Information der STIKO geknüpft ist, wieso erkundige ich mich dann bei einer komplett anderen Quelle? Zumal weiter oben ja schon der Link gepostet wurde: "Meningokokken B Impfung weiterhin nicht empfohlen."
Dummerchen
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von Dummerchen »

Crossdrop, Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein.
Ich habe dir oben bereits eine Information des Robert-Koch-Instituts zitiert und das wesentliche fett hervorgehoben: Das RKI gibt nach eigener Aussage keine Reiseimpfempfehlungen.
Daher ist es völlig daneben, sich auf eine Reiseimpfempfehung des RKI zu berufen, die dieses RKI nie herausgegeben hat!

Die von Cordelia verlinkte Information bezieht sich auf eine allgemeine Impfung im Rahmen der Impfempfehlungen des RKI, die beziehen sich jedoch auf Routineimpfungen in Deutschland, vulgo: das Impfschema für Kinder. Aber selbst wenn man darin nachsieht, schreibt das RKI, das für viele Länder mit hohem Risiko eine Meningokokken B-Impfung anzuraten sei und man den Empfehlungen der WHO und der Reiseländer folgen solle. Ei verbibscht, selbst lesen hätte schlauer gemacht.

Zu erbaulichen Lektüre: Epidemiologisches Bulletin
Dort besonders interessant: Tabelle 2, Meningokokken B, Buchstabe R
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winterspaziergang

Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von winterspaziergang »


War es nicht die Kasse des Patienten müsste man dem Arzt den Vorwurf machen, daß er sich bei der falschen Kasse schlau gemacht hat. Dann bliebe er auf der Rechnung sitzen.
siehe hierzu bereits anderweitig getätigte Aussagen zur privatärztlichen Vereinbarung
Das ist ja i.Ü. nichts Ungewöhnliches, ich will nur klagen wenn meine Rechtsschutz eintritt, ich will die Reparatur nur wenn meine Kasko zahlt.


nur, dass sich eine privatärztliche Behandlung mit etwaiger Kostenerstattung nicht mit einem Rechtsstreit oder einer KFZ-Reparatur vergleichen lässt
Das muss der Dienstleister dann prüfen, oder den Auftrag ablehnen. Hält er die Bedingung nicht ein hat er ein Problem, weshalb soll das beim Arzt anders sein.
Der Patient wollte alle notwendigen Impfungen, er hat alle notwendigen bekommen. Der Vertrag bestand zwischen Arzt und Patient. Welche Kasse das vielleicht im Einzelfall anders sieht oder ob die eigene Kasse eine Leistung, die nicht zur Regelversorgung gehört und damit ohnehin Privatsache ist, doch teilweise erstattet, muss den Arzt in einer privaten Abrechnung nicht interessieren.
Die Reduktion der Rechnung war Kulanz seinerseits- er hätte auf den kompletten Betrag bestehen können.
freemont
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Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von freemont »

winterspaziergang hat geschrieben:...
nur, dass sich eine privatärztliche Behandlung mit etwaiger Kostenerstattung nicht mit einem Rechtsstreit oder einer KFZ-Reparatur vergleichen lässt
....

Weshalb nicht?

Sind Bedingungen von denen der Patient die Behandlung abhängig macht unbeachtlich?

Weshalb gibt es die Informationspflicht nach § 630c III BGB, sogar wenn der Patient gar keine entsprechende Bedingung stellt?

Rechtsgrund der Behandlung und der Vergütung ist ein Behandlungsvertrag Arzt/Patient, §§ 630a ff. BGB. Die Parteien bestimmen den Inhalt der vertraglichen Absprachen.
winterspaziergang

Re: Arzt impft, obwohl Impfung nicht empfohlen

Beitrag von winterspaziergang »

freemont hat geschrieben:
Weshalb nicht?

Sind Bedingungen von denen der Patient die Behandlung abhängig macht unbeachtlich?
nein- nur in dem Fall handelt es sich um eine Leistung, die im Grundsatz von keiner KV finanziert wird oder werden muss (das beträfe die Regelversorgung der GKV). Wenn der Patient die Behandlung von etwaigen Kulanzleistungen und Ausnahmen zur Kulanz abhängig macht, so ist es die Pflicht des Patienten, die Info einzuholen, welche Leistungen refinanziert werden oder nicht
Weshalb gibt es die Informationspflicht nach § 630c III BGB, sogar wenn der Patient gar keine entsprechende Bedingung stellt?
ich würde hier auf Absatz 3 und 4 verweisen. Die Leistung ist im Grundsatz gar nicht erstattungsfähig- das dürfte der Arzt sagen oder den Patienten darauf hingewiesen haben. Es wurde ja ein gesonderter Vertrag ausgemacht (zugrunde gelegt, der Patient ist gesetzlich versichert).
Damit ist der genannten Pflicht nachgekommen.
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