Wie entsteht Verzug bei Zahnarztrechnung?

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freemont
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Re: Wie entsteht Verzug bei Zahnarztrechnung?

Beitrag von freemont »

Matinee hat geschrieben:Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe.

Es geht um eine private KV und eine Rechnungsbegleichung aus einem privaten Behandlungsvertrag (Dienstvertrag). Die Erstattung der KV und die Bezahlung der ZA-Rechnung haben keine direkte Verbindung miteinander. Genau genommen muss die Abrechnungsfirma nicht mal abwarten, bis die PKV irgendetwas erstattet. Ob, wann und wie viel sie erstattet, ist der Abrechnungsfirma zunächst mal völlig egal. Sie will die Bezahlung durch den Patienten, mit dem ein Vertrag zustande kam. Wie viel dieser von seiner PKV bekommt, ist allein dessen Problem.

Wie kann ein Privatpatient also eine gekürzte Rechnung bezahlen und den Rest quasi bei der PKV "abladen"? Kann es sein, dass Sie von einer GKV ausgehen?

Inwiefern "muss" sich der ZA mit der fundierten Stellungnahme der PKV auseinandersetzen?
Man kann sich das Leben selbstverständlich selber schwer machen.

Ich mache das immer so, daß ich die Rechnung erst bezahle, wenn die (Teil-) Erstattung der Kasse auf meinem Konto eingegangen ist. Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen hat das bisher immer ausgereicht. Bei hohen Rechnungen geht das i.Ü. gar nicht anders.

Falls die Kasse Abzüge vornimmt oder Rechnungsposten beanstandet, wird sie das fachlich-sachlich begründen. Das kann man sich dann zu eigen machen und muss das Rad nicht neu erfinden.

Wichtig wäre eben, daß der Leistungsantrag überhaupt erst mal gestellt wird. Das geht ja hier seit 11.06. Falls auch noch die Beihilfe involviert ist nicht vergessen eine Kopie der Rechnung zurückzubehalten.
Matinee
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Re: Wie entsteht Verzug bei Zahnarztrechnung?

Beitrag von Matinee »

Das macht der Patient schon auch so, d.h., wenn irgendmöglich versucht man das Geld vorher erstattet zu bekommen und erst dann zu bezahlen. Das ändert aber nichts daran, dass die PKV den demnächst eingereichten Erstattungsantrag teilweise nicht erstatten wird und der Patient dann vor der Frage steht, ob er wegen der In-Verzug-Setzung nur den erstatteten Betrag oder den gesamten Betrag bezahlen soll.

Bezahlt er ganz, macht er sich davon abhängig, was durch nachträgliche Begründungen des ZA evtl. hinterher noch "geht".
Bezahlt er nur das Erstattete (offenbar Ihr Vorschlag), löst er damit gewisse Rechtsfolgen aus: Die Abrechnungsfirma wird mahnen und für einen Teilbetrag einen eingetretenen Verzug verfolgen.

Es bliebe dabei, wissentlich eine falsche Rechnung einzureichen bei der PKV. Und wäre das außerdem nicht eine Art Anerkenntnis der falschen Rechnung?

Klar kann man dann dem ZA die Ablehnungsbegründungen der PKV vorlegen, aber die wurden dem Praxismanagement des ZA bereits mündlich vorgetragen und sind dort auf taube Ohren gestoßen, z.B. "wir können auch apparaturbezogene höhere Gebührensätze bei digitalem Röntgen geltend machen".
freemont
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Re: Wie entsteht Verzug bei Zahnarztrechnung?

Beitrag von freemont »

Matinee hat geschrieben:...
Es bliebe dabei, wissentlich eine falsche Rechnung einzureichen bei der PKV. Und wäre das außerdem nicht eine Art Anerkenntnis der falschen Rechnung?
...

Deshalb habe ich oben geschrieben, dass das unter dem ausdrücklichen Hinweis des drohenden Verzugs und unter ausdrücklicher Darlegung und Erläuterung der fraglichen Posten und Fehler unter weiterem Hinweis, dass der Arzt sich weigert neu abzurechen erfolgen muss.

Andernfalls wäre das versuchter Betrug, es ist auch Betrug wenn ein Dritter, d.h. hier der Arzt den Vermögensvorteil hat.

Ich fürchte, Sie werden da einen Anwalt bemühen müssen. Bloß wegen einer fehlerhaften Rechnung ist das eigentlich nicht nötig, aber hier scheint es unumgänglich zu sein.
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