Rückgabe von Hilfsmittel wenn die med. Gründe entfallen

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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charly.w
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Rückgabe von Hilfsmittel wenn die med. Gründe entfallen

Beitrag von charly.w »

Hallo,

angenommen ein Angehöriger möchte auf Anraten des Arztes nach dem Tod seiner Mutter zur Trauerbewältigung das Schlafzimmer der Verstorbenen nicht gleich ausräumen und deshalb das von einem Sanitätshaus bereitgestellte Pflegebett und einen Beistelltisch nicht umgehend zurück geben, was nach Aussage der Krankenkasse ok ist, weil die Pauschale für die Hilfsmittel bis März 2019 gezahlt sind, was aber das Sanitätshaus nicht interessiert und eine private Leihgebühr für die Hilfsmittel, dem Angehörigen schickt.

In der Kostenübernahmebescheinigung von der Kasse, hiese es lediglich, dass man den Vertragspartner informieren soll, wenn das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird. Angaben in welchem Zeitraum das gemacht werden muss, würden nicht gemacht werden.
In der Empfangsbestätigung des Sanitätshauses, das vom Patienten unterschrieben wurde, hiese es , dass die Hilfsmittel an den Leistungserbringer zurückzugeben sind, wenn die medizinischen Gründe für die Versorgung wegfallen. Eine Frist, in der die Rückgabe erfolgen muss, wäre nicht festgelegt.

Zur Begründung der privaten Rechnungsstellung sage das Sanitätshaus, dass es am 28.09.2017 den Auftrag von der Pflegekasse erhalten habe, die Hilfsmittel wegen Tod der Patientin zurück zu nehmen und weil dies nicht möglich gemacht wurde, wird nun ab 01.10.2017 eine Leihgebühr, die doppelt so hoch ist, wie die mit der Kasse vereinbarten Pauschalen, in Rechnung gestellt, obwohl die Hilfsmittel bis März 2019 von der Pflegekasse bezahlt sind.

Diese Leihgebühr wäre nicht erhoben worden, wenn die Hilfsmittel innerhalb der vom Sanitätshaus gesetzten Frist bis zum 29.12.2017 zurückgegeben worden wären, was nicht möglich gewesen war, weil der Angehörige bis 01.01.2018 verreist war.

Eine solche Haltung des Sanitätshauses, kann ich genauso wenig nach vollziehen, wie die nicht näher begründete Privatrechnung für von der Kasse bereits bezahlte Hilfsmittel.

Andere Sanitätshäuser machen übrigens keinen Rückgabedruck, wenn die Pauschalen für die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel bezahlt sind !

Weiß vielleicht jemand von Euch, ob es bei nicht näher definierte Rückgabezeiten für Hilfsmittel in den Bedingungen der Pflegekassen und Sanitätshäuser, gesetzliche Regelungen gibt, an die sich der Hinterbliebene zur Klärung der Rechtslage orientieren kann ?

Ich weiß, dass ich hier nur von Beispielfällen berichten soll und habe mich bemüht, den Sachverhalt entsprechend darzustellen. Falls mir dies nicht gelungen ist, sagt mir bitte Bescheid, damit ich den Text forumsgerecht umformulieren kann.

Für hilfreiche Infos wäre ich Euch sehr verbunden.
Charly w.
CDS
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Re: Rückgabe von Hilfsmittel wenn die med. Gründe entfallen

Beitrag von CDS »

Hallo!

Hier beißen sich schonmal zwei Aussagen: Der Rücknahmeauftrag der Pflegekasse und die angeblich für bereits 6 Monate im Voraus bezahlten Kosten für die Hilfsmittel.

Ich kann mir zwar - wenn auch schwer - vorstellen das es seitens der Pflegekasse üblich ist derartige Hilfsmittel aus Gründen der Verwaltungsminimierung für einen gewissen Zeitraum im Voraus zu bezahlen,
ich kann mir aber eher nicht vorstellen das die Kasse auf die Rückzahlung verzichtet wenn das Hilfsmittel während des Vorausgezahlten Zeitraums nicht mehr benötigt wird, aber gleichzeitig einen konkret datierten Rücknahmeauftrag vergibt.

Möglicherweise war die Auskunft der Pflegekasse da nicht korrekt.
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