wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

besser und schneller außergerichtlich Streit beenden durch Mediation

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Cpt.Hardy
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wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

Beitrag von Cpt.Hardy »

hypothetischer Fall:
A fordert B auf, einen grenznahen Baum auf B's Grundstück zu fällen
B widerspricht
A fordert erneut auf mit extrem kurzer Fristsetzung von 10 Tagen
B befindet sich 3 Wochen im Urlaub und antwortet mit einer Email
A beauftragt seinen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Forderung
B versucht zunächst ohne eigenen Anwalt zu regeln und da er den nachbarschaftlichen Frieden wahren will wird er dem Anwalt des A antworten, daß er den Baum fällen wird
B will aber nicht die Anwaltskosten des A zahlen müssen.

Besteht diese Befürchtung überhaupt? Wenn ja, wie müsste B dem Anwalt antworten um klar zu stellen, daß er die Kosten nicht zahlen will (muß er dies überhaupt tun). Der Sachverhalt, ob der Baum gefällt werden muss und ob A einen Anspruch darauf hat kann ohne richterliche Entscheidung nicht zweifelsfrei beantwortet werden.
Cpt.Hardy
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Re: wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

Beitrag von Cpt.Hardy »

scheint eine schwierige Frage zu sein, oder hab ich's im falschen Board gepostet?
Jutta
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Re: wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

Beitrag von Jutta »

Also die einklagbare Auferlegung von Kosten (auch Anwaltskosten) kann nur in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen.

Im geschilderten Fall sind wir ja noch in einem außergerichtlichen Vergleich. Hier wird die Übernahme der Anwaltskosten gefordert. Wenn B diese aber nicht zahlen will, zahlt er eben nicht. Und könnte evtl. dem A mitteilen, dass er doch in einer angemessenen Frist geantwortet hat, dass er der Forderung der Baumfällung nachkommen wird, so dass die Anwaltskosten nicht notwendig waren (was stand denn in der Antwort-EMail?)

Wenn A dann auf Bezahlung der Kosten bestehen will, muss er diese letztendlich gerichtlich einfordern. Das Gericht wird dann danach urteilen, wie die Kommunikation im Vorfeld abgelaufen ist - und natürlich, ob der A die Fällung des Baumes überhaupt fordern durfte.

Wenn es denn vor Gericht geht, wird derjenige der verliert am Ende Gerichtskosten und Anwaltskosten zahlen müssen.
Sehr oft wird aber auch ein Urteil gefällt oder eine Einigung erzielt, bei dem jeder am Ende seine eigenen Kosten zahlt.
Das weiß man leider erst hinterher.
Gruß
Jutta
Cpt.Hardy
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Re: wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

Beitrag von Cpt.Hardy »

follow up hierzu:

der Anwalt von A schickt dem B eine Email ohne persönliche Anrede oder postalische Anschrift. Die Email Adresse des B hatte der Anwalt in der vorhergehenden Korrespondenz erfahren. In dieser unpersönlichen Email werden die Anwaltskosten das A eingefordert mit der Begründung, man sei mit der Zahlung dieser Kosten in Verzug geraten. Man beachte: Es handelt sich nicht um eine Email mit einer Rechnung als Anhang sondern mit einem Email-Fließtext ohne Anrede, Anschrift, Rechnungsnummer etc.
Im Vorfeld wurde überhaupt keine Rechnung zugestellt weder mit einem Rechnungsbetrag noch mit einer Zahlungsfrist.
Der Streitwert wird zum ersten Mal mit einem Betrag von EUR 5000 beziffert um darauf das Anwaltshonorar zu begründen.

Wenn das ganze keine Vorgeschichte hätte würde man es als SPAM ignorieren.

Sollte B hierauf überhaupt reagieren?
Cpt.Hardy
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Re: wer zahlt den Anwalt bei Einigung?

Beitrag von Cpt.Hardy »

Cpt.Hardy hat geschrieben:...mit der Begründung, man sei mit der Zahlung dieser Kosten in Verzug geraten.
Korrektur: Die Begründung besagt: "Aus Gründen des Verzugs haben Sie für die durch meine Tätigkeit entstandenen Kosten einzustehen."

Gemeint ist also nicht "Zahlungsverzug" sondern die nicht sofortige Umsetzung das Ansinnens von A durch den B denn er hat ja eine Frist gesetzt.

Völlig außer Acht gelassen wird die Frage, ob das Ansinnen des A überhaupt rechtmässig ist.
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