Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 292
- Registriert: 14.08.08, 23:13
Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Hallo,
A und B kaufen sich zwei Hunde (HA und HB). A steht im Kaufvertrag. A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.
A zahlt allerdings sowohl Steuern, als auch Versicherung für HA und HB. B zahlt den Beitag (Bar) für seinen HB immer an A.
Alle Bekannten wissen, dass HA dem A gehört und HB dem B.
Irgendwann trennen sich die Wege von A und B.
Wer ist Besitzer/Eigentümer des HB´s?
revoman2006
A und B kaufen sich zwei Hunde (HA und HB). A steht im Kaufvertrag. A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.
A zahlt allerdings sowohl Steuern, als auch Versicherung für HA und HB. B zahlt den Beitag (Bar) für seinen HB immer an A.
Alle Bekannten wissen, dass HA dem A gehört und HB dem B.
Irgendwann trennen sich die Wege von A und B.
Wer ist Besitzer/Eigentümer des HB´s?
revoman2006
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Hallo,
wieso schreiben Sie immer Besitzer/Eigentümer mit Schrägstrich, kennen Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Ein Beispiel: Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist der Mieter der Besitzer der Wohnung. Eigentümer ist derjenige, der im Grundbuch steht.
Besitzer ist derjenige, der im Besitz der Sache ist. Er ist nicht unbedingt auch Eigentümer der Sache.
Wenn A ubd B vereinbart haben, dass dem B der Hund HB gehört, dann gilt das. A und B müssten sich nur darüber klar werden, ob damit Besitz oder Eigentum gemeint war.
wieso schreiben Sie immer Besitzer/Eigentümer mit Schrägstrich, kennen Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Ein Beispiel: Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist der Mieter der Besitzer der Wohnung. Eigentümer ist derjenige, der im Grundbuch steht.
Besitzer ist derjenige, der im Besitz der Sache ist. Er ist nicht unbedingt auch Eigentümer der Sache.
Wenn A ubd B vereinbart haben, dass dem B der Hund HB gehört, dann gilt das. A und B müssten sich nur darüber klar werden, ob damit Besitz oder Eigentum gemeint war.
Grüße, Susanne
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 292
- Registriert: 14.08.08, 23:13
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Hallo,
vielen Dank für Ihre Erklärung und Antwort.
Gehen wir einmal anders heran. HB befindet größtenteils in B´s Aufsicht. Während B auf HB aufpasst verursacht HB einen Schaden.
Haftet nun der Eigentümer von HB oder der Besitzer (zum Schadenszeitpunkt) von HB?
revoman2006
vielen Dank für Ihre Erklärung und Antwort.
Ich merkt, die Sache ist viel komplexer als gedacht.SusanneBerlin hat geschrieben: ...
Wenn A ubd B vereinbart haben, dass dem B der Hund HB gehört, dann gilt das. A und B müssten sich nur darüber klar werden, ob damit Besitz oder Eigentum gemeint war.
Gehen wir einmal anders heran. HB befindet größtenteils in B´s Aufsicht. Während B auf HB aufpasst verursacht HB einen Schaden.
Haftet nun der Eigentümer von HB oder der Besitzer (zum Schadenszeitpunkt) von HB?
revoman2006
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Im ersten Post wurde doch ausgeführt, dass HB versichert sei. Diese Versicherung dürfte der richtige Ansprechpartner sein, wenn HB Schäden verursacht.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 292
- Registriert: 14.08.08, 23:13
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Hallo,
das stimmt.
(1.) Nehmen wir mal an, die Versicherung schließt "Fremdhüterrisiko" aus. Dann ist wieder die Frage zu stellen, wer Eigentümer von HB ist.
(2.) Nehmen wir mal an, die Versicherung zahlt den Schaden aus, zieht aber die Selbstbeteiligung ab. Wer muss die Selbstbeteiligung zahlen (Eigentümer oder Besitzer) an den Geschädigten?
revoman2006
das stimmt.
(1.) Nehmen wir mal an, die Versicherung schließt "Fremdhüterrisiko" aus. Dann ist wieder die Frage zu stellen, wer Eigentümer von HB ist.
(2.) Nehmen wir mal an, die Versicherung zahlt den Schaden aus, zieht aber die Selbstbeteiligung ab. Wer muss die Selbstbeteiligung zahlen (Eigentümer oder Besitzer) an den Geschädigten?
revoman2006
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Bei derlei Konstruktionen sind A und B i.d.R. ein Paar. A zahlt in diesem Beispiel alles und das Paar einigt sich, das HB dem B "gehört", demnach B der Besitzer ist. A bleibt der Eigentümer.revoman2006 hat geschrieben:Hallo,
A und B kaufen sich zwei Hunde (HA und HB). A steht im Kaufvertrag. A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.
A zahlt allerdings sowohl Steuern, als auch Versicherung für HA und HB. B zahlt den Beitag (Bar) für seinen HB immer an A.
Alle Bekannten wissen, dass HA dem A gehört und HB dem B.
Irgendwann trennen sich die Wege von A und B.
Wer ist Besitzer/Eigentümer des HB´s?
revoman2006
Was alle Bekannte wissen, ist unerheblich, denn sie unterscheiden offenbar genauso wenig wie A und B zwischen Eigentum und Besitz.
Es stellt sich also nur die Frage, welche Art von Rechtsverhältnis dem Besitz zugrunde liegt. Miete fällt aus, man denkt eher an Leihe. Diese kann zurückgefordert werden.
ist HB unter der Aufsicht von B oder ist B nun der Besitzer des Hundes?Gehen wir einmal anders heran. HB befindet größtenteils in B´s Aufsicht. Während B auf HB aufpasst verursacht HB einen Schaden.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 292
- Registriert: 14.08.08, 23:13
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
A und B sind eben kein Paar. A und B wohnten allerdings in einem Haus zur Miete. A wohnte im OG zur Miete und B wohnte im EG zur Miete. Wenn nun B ausging hat A auf HB aufgepasst. Andersherum genauso. Futter (oder Geld) wurde jeweils von A und B zur Verfügung gestellt. A und B kauften also jeweils für "ihren Hund" ein.winterspaziergang hat geschrieben:
Bei derlei Konstruktionen sind A und B i.d.R. ein Paar. A zahlt in diesem Beispiel alles und das Paar einigt sich, das HB dem B "gehört", demnach B der Besitzer ist. A bleibt der Eigentümer.
Was alle Bekannte wissen, ist unerheblich, denn sie unterscheiden offenbar genauso wenig wie A und B zwischen Eigentum und Besitz.
Es stellt sich also nur die Frage, welche Art von Rechtsverhältnis dem Besitz zugrunde liegt. Miete fällt aus, man denkt eher an Leihe. Diese kann zurückgefordert werden.
HB befand sich in der Wohnung von B und verursachte einen Schaden. A war im Urlaub.winterspaziergang hat geschrieben: ist HB unter der Aufsicht von B oder ist B nun der Besitzer des Hundes?
revoman2006
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Wenn man aus
Man könnte ggfs auch auf die Anmeldung des HB abstellen. Wo ist HB von wem steuerlich gemeldet? Sollten hier allerdings andere Eigentumsverhältnisse abzuleiten sein, als im Sachverhalt mit
ableitet, dass B der Eigentümer des HB ist, dann verstehe ich die Frage zurevoman2006 hat geschrieben:A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.
nicht wirklich. Zumal, wieso "trennen sich die Wege von A und B" wenn doch beide wohl noch wie vorher auch im selben Haus leben. Oder ist die Wohnung des B, in der HB den Schaden verursacht hat, in einem anderen Haus? Der Sachverhalt wird nicht klarer.revoman2006 hat geschrieben:HB befand sich in der Wohnung von B und verursachte einen Schaden.
Man könnte ggfs auch auf die Anmeldung des HB abstellen. Wo ist HB von wem steuerlich gemeldet? Sollten hier allerdings andere Eigentumsverhältnisse abzuleiten sein, als im Sachverhalt mit
beschrieben, kommen wir auch nicht wirklich weiter. Eventuell sollten A und B die Eigentumsverhältnisse und die Kostentragung in Bezug auf HB mal grundlegend klären.revoman2006 hat geschrieben:A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 292
- Registriert: 14.08.08, 23:13
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
A ist ausgezogen. A bzw. die Versicherung soll nun für den Schaden aufkommen. B möchte den Schaden nicht bezahlen, hat aber den HB "behalten". Der Geschädigte ist der Meinung, dass der Eigentümer von HB haftet. A wiederrum sagt, dass Eigentumsverhältnis ist irrelevant, der HB war zum Schadenszeitpunkt bei B in der Wohnung, A war im Urlaub und daher haftet B. Und sogar wenn die Versicherung zahlt, bleibt der Selbstbehalt.webelch hat geschrieben:Wenn man ausableitet, dass B der Eigentümer des HB ist, dann verstehe ich die Frage zurevoman2006 hat geschrieben:A und B einigen sich mündlich, dass HA dem A gehört, HB dem B gehört.nicht wirklich. Zumal, wieso "trennen sich die Wege von A und B" wenn doch beide wohl noch wie vorher auch im selben Haus leben. Oder ist die Wohnung des B, in der HB den Schaden verursacht hat, in einem anderen Haus? Der Sachverhalt wird nicht klarer.revoman2006 hat geschrieben:HB befand sich in der Wohnung von B und verursachte einen Schaden.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1577
- Registriert: 28.02.05, 14:37
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Also mir ist das alles zu verwirrend... Aber prinzipiell gilt dass der Hundehalter in der Regulierungspflicht steht, wenn ein Hund einen Schaden verursacht. Deswegen heisst es ja auch Hundehalterhaftpflichtversicherung, und nicht Hundeeigentümerhaftpflichtversicherung. Dito ist z.B. auch der Hundehalter steuerpflichtig, und nicht der Hundeeigentümer. Von daher scheint es mit völlig egal wer denn nun genau der Eigentümer von Hund A und/oder B ist. Viel wichtiger ist wer der Halter ist...
In wie weit durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ein Schaden reguliert wird, der dem Hüter des versicherten Hundes entstanden ist, ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.
In wie weit durch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ein Schaden reguliert wird, der dem Hüter des versicherten Hundes entstanden ist, ist dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen.
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Das ist so nicht richtig, siehe § 834 BGB. Derjenige, der ein Tier beaufsichtigt, haftet auch für Schäden die durch das Tier angerichtet werden, jedoch nur verschuldensabhängig.Waschbärin hat geschrieben:Aber prinzipiell gilt dass der Hundehalter in der Regulierungspflicht steht, wenn ein Hund einen Schaden verursacht.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 387
- Registriert: 28.09.09, 00:19
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Ich würde sagen die Hunde gehören ganz klar A, da A alle Verträge unterzeichnet hat und B nichts Schriftliches als Nachweis bieten kann.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
ktown
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1577
- Registriert: 28.02.05, 14:37
Re: Wem gehört der Hund? (Besitzer/Eigentümer)
Das kommt ganz darauf an ob man in diesem speziellen Fall noch von einem Gefälligkeitsverhältnis ausgehen kann oder nicht. Bei einer Aufsicht aus reiner Gefälligkeit, wie z.B. innerhalb der Familie oft üblich, haftet nicht der Tieraufseher.
Im übrigen ist aber der Tierhüter in diesem Fall der Geschädigte. Und dann ist es ausschlaggebend was der Versicherunsgvertrag her gibt in Bezug darauf, ob Schäden des Tierhüters mitversichert sind. Wenn denn Person B überhaupt der Halter von Hund B ist, und nicht vielleicht doch Person A (so wie es aus den Steuerunterlagen her ersichtlich wäre). Von den undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen mal ganz abgesehen...
Im übrigen ist aber der Tierhüter in diesem Fall der Geschädigte. Und dann ist es ausschlaggebend was der Versicherunsgvertrag her gibt in Bezug darauf, ob Schäden des Tierhüters mitversichert sind. Wenn denn Person B überhaupt der Halter von Hund B ist, und nicht vielleicht doch Person A (so wie es aus den Steuerunterlagen her ersichtlich wäre). Von den undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen mal ganz abgesehen...
-
- Letzte Themen