Altenpflegeausbildung
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Altenpflegeausbildung
Wer haftet wie -wenn ein Altenpflegeschüler während einer Anleitung einen Patienten verletzt, so dass dieser in ärztliche Behandlung muß. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Re: Altenpflegeausbildung
Kommt letztendlich drauf an, wie es zu der Verletzung gekommen ist.
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Re: Altenpflegeausbildung
wenn der Schüler in der Anleitung jeemanden verletzt dann haftet zunächst mal der AG, aber nur wenn der Patient das nicht selbst verursacht hat.
Re: Altenpflegeausbildung
Etwas Literatur dazu: http://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hint ... aftung.htm
Geist ist Geil!
Re: Altenpflegeausbildung
Denke auch, dass die AG haftet, wenn eine Aufsichtsperson dabei war. Jedoch müsstest du uns etwas mehr Details passieren: Also wer war alles dabei? Was ist genau geschehen? Kam jemand ernsthaft zu Schaden? Wenn ja, welcher Schaden ist entstanden?
Nur mit solchen Details kann man halbwegs gute Auskünfte gebe.
Nur mit solchen Details kann man halbwegs gute Auskünfte gebe.
Re: Altenpflegeausbildung
Auch wenn keine dabei war, da er der Vertragspartner des Heimbewohners ist.Bale hat geschrieben:Denke auch, dass die AG haftet, wenn eine Aufsichtsperson dabei war.
Aber daraus folgt nicht, daß andere Beteiligte nicht (auch) haften würden.
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Re: Altenpflegeausbildung
Bei grob fahrlässigen verhaltens, könnte neben einer Strafrechtlichen Geschichte (Körperverletzung) auch zivilrechtliche Forderungen (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten u.ä) gefordert werden.
Wer im einzelnen herangezogen werden könnte, würde von den tatsächlichen Begebenheiten abhängig sein. (z.B. Ausbilder, Ausbildungsbetrieb, Genossenschaft, Dritte...).
Wer im einzelnen herangezogen werden könnte, würde von den tatsächlichen Begebenheiten abhängig sein. (z.B. Ausbilder, Ausbildungsbetrieb, Genossenschaft, Dritte...).
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