Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Moderator: FDR-Team
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Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Hallo zusammen;
Gestern wurde im Betriebsversammlung bekanntgegeben, das wir ab dem 01.2018 anderen Arbeitszeiten haben werden.
Das heißt;
Wir haben 5 Tage die Woche â 8 Stunden gearbeitet, damit wir auch laut Arbeitsvertrag 40 Stunden die Woche vollkriegen.
Aber ab dem 01.18 sollen wir eine Woche 7,5*5 Tage (37,5 Stunden) und danach die Woche 7,5*6 Tage (45 Stunden) arbeiten, damit wir durchschnitt auch mind. 40 stunden die Woche kommen.
Aber ist es überhaupt erlaubt? oder müssen wir jede Woche mind. 40 Stunden arbeiten, damit wir auch unsere geforderte Arbeitszeiten kommen? wie zB. 5*7,5 und am Samstag nur 2,5 Stunden
MFG
Gestern wurde im Betriebsversammlung bekanntgegeben, das wir ab dem 01.2018 anderen Arbeitszeiten haben werden.
Das heißt;
Wir haben 5 Tage die Woche â 8 Stunden gearbeitet, damit wir auch laut Arbeitsvertrag 40 Stunden die Woche vollkriegen.
Aber ab dem 01.18 sollen wir eine Woche 7,5*5 Tage (37,5 Stunden) und danach die Woche 7,5*6 Tage (45 Stunden) arbeiten, damit wir durchschnitt auch mind. 40 stunden die Woche kommen.
Aber ist es überhaupt erlaubt? oder müssen wir jede Woche mind. 40 Stunden arbeiten, damit wir auch unsere geforderte Arbeitszeiten kommen? wie zB. 5*7,5 und am Samstag nur 2,5 Stunden
MFG
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Wie meinen Sie "erlaubt"? Gesetzlich? Ja es ist von Gesetz wegen erlaubt, weniger oder mehr als 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Bis zu 48 Stunden im Durchschnitt, maximal in einzelnen Wochen bis zu 60 Stunden, ist gesetzlich erlaubt.Aber ist es überhaupt erlaubt?
Wer hat das bekanntgegeben, der Arbeitgeber aka Geschäftsführer? Oder der Betriebsrat? Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen?Gestern wurde im Betriebsversammlung bekanntgegeben, dass
Gibt es irgendjemand, der einer Gewerkschaft angehört? Der könnte sich beraten lassen und das Gehörte den anderen Kollegen mitteilen.
Grüße, Susanne
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Geschäftsführung hat es bekanntgegeben. Kein Betriebsrat. Laut Arbeitsvertrag muss ich ja mind. 40 Stunden die Woche arbeiten. Aber mit neue Arbeitszeiten bekommen wir es nicht hin weil wir nur 37,5 Stunden in eine Woche arbeiten. Aber danach die Woche wiederum 45 Stunden. Darf mein AG das durchsetzen weil er eine Woche nicht hinbekommt was im Arbeitsvertrag verlangt wird? Der AG versucht es ja danach die Woche wieder gut zumachen und will das wir 45 stunden arbeiten.
Also 1. Woche 37,5
2. Woche 45
3. Woche wieder 37,5
4. Woche 45 usw...
Also 45 Stunden ist erlaubt weil es gesetzlich bis zu 48 Stunden erlaubt ist, ok. Aber darf der AG von mir 37,5 Stunden verlangen obwohl im Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche steht?
Also 1. Woche 37,5
2. Woche 45
3. Woche wieder 37,5
4. Woche 45 usw...
Also 45 Stunden ist erlaubt weil es gesetzlich bis zu 48 Stunden erlaubt ist, ok. Aber darf der AG von mir 37,5 Stunden verlangen obwohl im Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche steht?
Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Zunächst einmal kann da irgendjemand nicht rechnen.
37,5+45=82,5
Innerhalb von 2 Wochen müssen aber nur 80h gearbeitet werden. Erst bei einem 3-Wochen-Rhythmus wäre das OK: 37,5+37,5+45=120
Ob so eine Änderung zulässig ist, hängt von den genauen Bedingungen (Wortlaut) im Arbeitsvertrag ab und ggf. im Tarifvertrag, wenn einer zur Anwendung kommt.
37,5+45=82,5
Innerhalb von 2 Wochen müssen aber nur 80h gearbeitet werden. Erst bei einem 3-Wochen-Rhythmus wäre das OK: 37,5+37,5+45=120
Ob so eine Änderung zulässig ist, hängt von den genauen Bedingungen (Wortlaut) im Arbeitsvertrag ab und ggf. im Tarifvertrag, wenn einer zur Anwendung kommt.
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Arbeitsverträge kann man ändern.Aber darf der AG von mir 37,5 Stunden verlangen obwohl im Arbeitsvertrag 40 Stunden/Woche steht?
Die Frage ist, wie austauschbar sind Sie? Kann der Arbeitgeber einfach neue Leute einstellen, die dann von Anfang an zu den neuen Arbeitszeiten arbeiten, oder ist er auf Sie angewiesen?
Grüße, Susanne
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Das weiß ich auch ) der will bestimmt das wir dann jeden 2. samstag nur 5 stunden arbeiten sollen oder so:)
Im Arbeitsvertrag steht es drin:
Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden pro Woche.
Also laut Arbeitsvertrag darf ich nicht weniger als 40 Stunden arbeiten.
Aber wenns so berechnet wird, wie du es geschrieben hast, haben wir ja gar kein chance.
37,5+42,5(nach AG Korrektur)+37,5+42,5+..... durchschnitt wieder 40
Im Arbeitsvertrag steht es drin:
Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt mindestens 40 Stunden pro Woche.
Also laut Arbeitsvertrag darf ich nicht weniger als 40 Stunden arbeiten.
Aber wenns so berechnet wird, wie du es geschrieben hast, haben wir ja gar kein chance.
37,5+42,5(nach AG Korrektur)+37,5+42,5+..... durchschnitt wieder 40
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Hallo Susanne, es geht nicht nur um mich:))
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Ja und? Der Arbeitgeber will doch, dass in jeder zweiten Woche weniger gearbeitet wird.Also laut Arbeitsvertrag darf ich nicht weniger als 40 Stunden arbeiten.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Änderung vereinbaren, dann darf man auch weniger arbeiten.
Grüße, Susanne
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Das hat der AG entschieden, nicht wir, wir wollen nicht jeder 2. Woche am Samstag arbeiten
Deshalb wollte ich wissen ob der AG 40 Stunden die Woche ignoriert und uns jede 2. Woche 37,5 Stunden arbeiten lässt...
Deshalb wollte ich wissen ob der AG 40 Stunden die Woche ignoriert und uns jede 2. Woche 37,5 Stunden arbeiten lässt...
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Ich dachte es geht nicht um dich? Ach so, "nicht nur". Ja das dachte ich mir schon, dass es um mehr als einen Mitarbeiter geht, denn sonst gäbe es auch keine "Betriebsversammlung".Deshalb wollte ich wissen ob der AG 40 Stunden die Woche ignoriert und uns jede 2. Woche 37,5 Stunden arbeiten lässt...
Der Arbeitgeber wird es entweder "einfach so" machen, oder er macht es offiziell und legt den AN Änderungsverträge vor.
Gibt es kein Arbeitszeitkonto? Was passierte bisher mit Überstunden?
Grüße, Susanne
Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Gibt es einen Betriebsrat? AFAIR hat der bei solchen Fragen nämlich ein Wörtchen mitzureden.
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Ist schon beantwortet.ExDevil67 hat geschrieben:Gibt es einen Betriebsrat? AFAIR hat der bei solchen Fragen nämlich ein Wörtchen mitzureden.
Geschäftsführung hat es bekanntgegeben. Kein Betriebsrat.
Grüße, Susanne
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Entweder auszahlen lassen oder inm Arbeitszeitkonto lassenkarisikpizza hat geschrieben:Gibt es kein Arbeitszeitkonto? Was passierte bisher mit Überstunden?
Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
1.) § 42 Absatz 1 BetrVG "Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet." Es gab hier also KEINE Betriebsversammlung, sondern allenfalls eine betriebliche Versammlung.
2.) Laut den Arbeitsverträgen ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Der AG gerät somit bei "Abnahme" von lediglich 37,5 Stunden in Annahmeverzug und hat daher trotzdem 40 Stunden zu bezahlen.
3.) Laut den Arbeitsverträgen ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Die kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes dann aber weder so einfach rauf, noch runter setzen. https://www.haufe.de/personal/personal- ... 70355.html
Fazit: EIGENTLICH könnt Ihr dem AG seine Pläne juristisch "um die Ohren hauen". Aber ob die Mitarbeiter das dann auch tun, ist eine andere Frage.
2.) Laut den Arbeitsverträgen ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Der AG gerät somit bei "Abnahme" von lediglich 37,5 Stunden in Annahmeverzug und hat daher trotzdem 40 Stunden zu bezahlen.
3.) Laut den Arbeitsverträgen ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Die kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes dann aber weder so einfach rauf, noch runter setzen. https://www.haufe.de/personal/personal- ... 70355.html
Fazit: EIGENTLICH könnt Ihr dem AG seine Pläne juristisch "um die Ohren hauen". Aber ob die Mitarbeiter das dann auch tun, ist eine andere Frage.
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Re: Von 5 auf 5,5 Tage die Woche
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann gibt es auch kein gemeinschaftliches "um die Ohren hauen". In der Gewerkschaft ist auch keiner (so interpretiere ich jedenfalls das Übergehen meiner Frage, ob unter den AN des Betriebs Mitglieder sind), also entfällt auch die Unterstützung von einer Gewerkschaft. Jeder einzelne Arbeitnehmer müsste vor dem Arbeitsgericht eine Klage einreichen, um seine Rechte zu wahren. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Es kann natürlich sein, dass der AG nach einer oder 2 verlorenen Klagen aufgibt, dazu müssten sich jedoch entsprechend unter den Arbeitnehmern Vorreiter finden, die Klage einreichen.Fazit: EIGENTLICH könnt Ihr dem AG seine Pläne juristisch "um die Ohren hauen". Aber ob die Mitarbeiter das dann auch tun, ist eine andere Frage.
A) Wenn der Arbeitgeber den juristisch korrekten Weg geht, legt er den AN Änderungskündigungen vor. Wer mit der Änderung nicht einverstanden ist, hat folgende Möglichkeit: den neuen Vertrag nicht unterschreiben und gegen die Kündigung innerhalb der Dreiwochenfrist nach Empfang der Änderungskündigung vor dem Arbeitsgericht klagen.
B) Wenn der Arbeitgeber den unkorrekten Weg geht und einfach die neuen Schichtpläne bekannt gibt, müsste man die erste Lohnabrechnung zu 37,5h-Woche abwarten, und vor dem Arbeitsgericht den Differenzbetrag einklagen, des weiteren dagegen klagen, dass die 40h Arbeitszeit geplant regelmäßig jede 2. oder 3. Woche überschritten wird.
C) Gegen die Samstagarbeit an sich (die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 6 Tage statt wie bisher auf 5) kann man nichts machen, da der Samstag arbeitsrechtlich ein normaler Werktag ist. Außer es wäre im Arbeitsvertrag festgelegt, dass nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird.
D) Eine Hürde besteht noch, und zwar ob ein Arbeitszeitkonto und das Leisten von Mehrarbeit/Überstunden zwischen AN und AG vereinbart ist. Ist nämlich ein solches vereinbart, darf der AG auch anordnen, dass weniger gearbeitet wird, solange er weiterhin die 40 Stunden pro Woche bezahlt. Die aufgelaufenen Minusstunden werden dann in Wochen mit einer höheren Stundenzahl als 40 ausgeglichen. Wenn dieses (Arbeitszeitkonto und Mehrarbeit) vertraglich vereinbart ist, dann wäre die Änderung der Schichtpläne in diesem vorgestellten Rahmen völlig legal. Man nennt das ein "verstetigtes Gehalt" unter Ausnutzung von flexiblen Wochenarbeitszeiten im Rahmen des Arbeitszeitkontos.
Frage an cromacoma: Wird ein Tarifvertrag angewandt?
Grüße, Susanne
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