In diesem fiktiven Fall hat der AN einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2017. Seit Wochen bittet er um ein Gespräch mit dem AG und wird nur vertröstet. Es wird auch nie angedeutet ob er bleiben kann oder gehen muss. Aufgrund fehlendem Personal denkt er, dass sein Vetrag verlängert wird und machte sich keine größeren Gedanken. Proforma ist er ab 01.01.2018 beim Arbeitsamt seit 3 Monaten gemeldet.
Jetzt bietet sich die Gelegenheit, ab Februar einen lukrativeren Job anzunehmen. Das wird er auch machen.
Wie ist hier die Rechtslage? Ist es richtig, dass er nicht kündigen braucht, da der Vertrag automatisch am 31.12. ausläuft?
Sein Urlaubsanspruch 2017 ist ausgeschöpft er hat aber noch 164 Überstunden. Gem. AV werden Überstunden nicht vergütet, können aber abgefeiert werden. Das ist ja nun nicht mehr möglich. Können die Überstunden gegen bereits genommene Urlaubstage gewandelt werden (wie im Krankheitsfall während des Urlaubs) und dann die Urlaubstage ausgezahlt werden? Die Überstunden konnten aus betrieblichen Gründen in 2018 nicht abgefeiert werden (Personalmangel).
Befristeter Arbeitsvertrag
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Ja der Arbeitsvertrag ist befristet, das Arbeitsverhältnis endet am 31.12. ohne dass es einer Kündigung bedarf.Wie ist hier die Rechtslage? Ist es richtig, dass er nicht kündigen braucht, da der Vertrag automatisch am 31.12. ausläuft?
Die Verweisung darauf, dass angeordnete Überstunden mit Entnahmen aus dem Stundenkonto ausgeglichen werden und anschließendes Verweigern des Freizeitausgleichs das ganze Jahr hinweg ist natürlich unzulässig. Die angeordneten Überstunden, die nicht "abgefeiert" werden können, müssen dann am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.Sein Urlaubsanspruch 2017 ist ausgeschöpft er hat aber noch 164 Überstunden. Gem. AV werden Überstunden nicht vergütet, können aber abgefeiert werden.
(...)
Die Überstunden konnten aus betrieblichen Gründen in 2018 [wahrscheinlich ist 2017 gemeint] nicht abgefeiert werden (Personalmangel).
Grüße, Susanne
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Zudem kann er für Januar Arbeitslosengeld beziehen.Proforma ist er ab 01.01.2018 beim Arbeitsamt seit 3 Monaten gemeldet.
Jetzt bietet sich die Gelegenheit, ab Februar einen lukrativeren Job anzunehmen. Das wird er auch machen.
Grüße, Susanne
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Vielen Dank für die Antwort. Sorry, ja das sollte 2017 heißen.SusanneBerlin hat geschrieben:Zudem kann er für Januar Arbeitslosengeld beziehen.Proforma ist er ab 01.01.2018 beim Arbeitsamt seit 3 Monaten gemeldet.
Jetzt bietet sich die Gelegenheit, ab Februar einen lukrativeren Job anzunehmen. Das wird er auch machen.
Das möchte er gar nicht. Dem AG will er aber nichts schenken.
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Er sollte weder dem einem, noch dem anderen was schenken.Bumblebii hat geschrieben: Das möchte er gar nicht. Dem AG will er aber nichts schenken.
Wieso auf ALG-I verzichten?
ALG-I ist eine Versicherungsleistung, die auch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung beinhaltet. Er kann bei Anmeldung gleich angeben, dass er ab 02/2018 einen neuen Job hat. Dann dürfte er keinerlei Einschränkungen haben oder nutzlose Angebote bekommen.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Verständlich. 164 Überstunden entspricht einem Monatsgehalt bei 38 Wochenstunden. Das würde wohl niemand dem Arbeitgeber gerne schenken wollen.Dem AG will er aber nichts schenken.
Grüße, Susanne
-
- Letzte Themen