Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

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densch
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Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von densch »

Liebe User, im Moment bin ich ziemlich Ratlos weswegen ich mich an euch wende. Ich schildere euch folgende Sachlage und hoffe das ihr mir helfen könnt. Im März 2014 verlängerte ich meinen Vertrag bei einem Internetanbieter um 2 Jahre. Ende Mai bin ich allerdings Umgezogen und wollte ebenfalls mein Internet mitnehmen und Ummelden lassen um dieses in der neuem Wohnung nutzen zu können. Nach mehreren Telefonaten in denen mir versichert wurde das dass Internet an der neuen Adresse angemeldet wird passiert allerdings nie etwas ich verbrachte meine extra genommenen Urlaubstage damit vergebens zu warten es kam aber kein Techniker oder ähnliches. Nach mehreren Wochen rief ich wieder beim besagten Internetanbieter an und teilt ihm mit das ich solange nicht für etwas zahle was mir nicht zur Verfügung steht. Seitdem verstrich alles im Sand es kam kein Anruf kein Brief, nichts. Jetzt nach ungefähr einem Jahr bekam ich auf einmal ein Vollstreckungsbescheid über 400€ sowie gleich einen Brief eines Inkassounternehmens über nochmal 400€ ich habe nach meinem Umzug weder eine Rechnung eine Mahnung noch ein Mahnschreiben von Gericht erhalten. Bitte sagt mir wie ich vorgehen kann. Hätte ich tatsächlich für einen Service zahlen sollen der mir nicht in vollen Umfang zur Verfügung stand?
Rohan
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von Rohan »

densch hat geschrieben:Bitte sagt mir wie ich vorgehen kann.
Forenregeln lesen und verstehen.

Gruß
Rohan
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
Ronny1958
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von Ronny1958 »

Ein sehr sinniger Rat an jemanden, der bereits bei der Auswahl des richtigen Unterforums überfordert zu sein scheint.
:ironie:
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
SusanneBerlin
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von SusanneBerlin »

. Nach mehreren Telefonaten in denen mir versichert wurde das dass Internet an der neuen Adresse angemeldet wird passiert allerdings nie etwas ich verbrachte meine extra genommenen Urlaubstage damit vergebens zu warten es kam aber kein Techniker oder ähnliches.
Haben Sie denn nie was Schriftliches erhalten, z. B eine Auftragsbestätigung, dass der Anschluss an die neue Adresse umgezogen wird?
Hatten Sie keinen schriftlichen Technikertermin erhalten, sondern haben Sie einfach auf Verdacht tagelang darauf gewartet, dass jemand kommt?

Haben Sie Ihre Adressänderung und den Umzugswunsch des Anschlusses auch nicht schriftlich oder zimindest auf einem Web- Formular dem Unternehmen mitgeteilt?

Haben Sie mal Ihre e-mails durchgesehen, auch den Spam-Ordner?

Wie kommt es, dass die Gebühren nicht mehr abgebucht wurden, haben Sie das Bankkonto ebenfalls gewechselt? oder haben Sie die Abbuchungen zurückgeholt?

Alles total unklar, wie soll man da eine Antwort darauf geben.
Grüße, Susanne
densch
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von densch »

Hallo Susanne, erstmal vielen Dank für deine Sinnvolle und schnelle Antwort. Ich hatte mehrere Telefonate mit den Mitarbeitern des Internetanbieters, wo mir versichert wurde das sie es an die Technikabteilung weiterleiten auch meine neue Adresse sowie Telefonnummer sollte ich angeben. Nachdem nichts weiter geschah rief ich wieder an und bat darum mir doch endlich einen Termin nennen zu können bzw. wenigstens eine Sinnvolle Aussage wie es weitergeht da würde mir gesagt es wird sich die Technikabteilung bei ihnen melden das kann je nachdem etwas dauern nachdem ich wieder 2 Wochen auf eine Antwort wartete und der Anbieter immer fleißig das Geld von meinem Konto buchte rief ich wieder an und sagte das ich nicht mehr bereit dazu sei für den Vertrag zu bezahlen wenn die Leistung nun seit 2 Monaten nicht erbracht sei trotz frühzeitiger Ankündigung. Daraufhin zog ich die letzte aber auch nur die letzte Abbuchung zurück. Danach geschah nichts mehr auch keine Rechnung oder Mahnung über E-Mail es kam absolut nichts an.
SusanneBerlin
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von SusanneBerlin »

Da Sie den Vertrag nicht gekündigt haben vermute ich, dass Sie zahlen müssen.
Nächstes Mal das richtige Vorgehen im Unterforum Verbraucherrecht erfragen.
(in Stichworten wäre das ungefähr so gewesen: Anbieter liefert nicht - schriftlich Frist zur Leistungserbringung setzen - nach Ablauf der Frist kündigen.)

Da der Vertrag immer noch nicht gekündigt ist, würde ich die Kündigung schnellstens nachholen, sonst zahlen Sie im schlimmsten Fall immer weiter.


Wenn Sie hier zum Inkasso noch kundigere Antworten wollen als meine, müssten Sie noch genauer werden:
von wem haben wann Sie welche Zahlungsaufforderungen bekommen und wie setzen sich die Beträge zusammen? (wann ist wichtig wegen der Fristen)

Weder der Internetanbieter noch ein Inkassounternehmen kann einen "Vollstreckungsbescheid" ausstellen, das kann nur ein Gericht.
Grüße, Susanne
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von danyb »

Ende Mai bin ich allerdings Umgezogen und wollte ebenfalls mein Internet mitnehmen und Ummelden lassen um dieses in der neuem Wohnung nutzen zu können. Nach mehreren Telefonaten in denen mir versichert wurde das dass Internet an der neuen Adresse angemeldet wird passiert allerdings nie etwas ich verbrachte meine extra genommenen Urlaubstage damit vergebens zu warten es kam aber kein Techniker oder ähnliches. Nach mehreren Wochen rief ich wieder beim besagten Internetanbieter an und teilt ihm mit das ich solange nicht für etwas zahle was mir nicht zur Verfügung steht.
Ist da irgendetwas schriftliches vorhanden oder handelte es sich nur um Gespräche mit diversen Call Agents ?
Gab es schriftliche reaktionen der Gegenseite ?
Wann wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt ?
EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse
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densch
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von densch »

Der VB ist vom 22.04.2015 und es gab leider keine schriftlichen Reaktionen der Gegenseite mir blieben letztendlich nur die Telefonate mit dem Anbieter.
hawethie
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von hawethie »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, indem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Re: Vollstreckungsbescheid von Internetanbieter

Beitrag von danyb »

densch hat geschrieben:Der VB ist vom 22.04.2015 und es gab leider keine schriftlichen Reaktionen der Gegenseite mir blieben letztendlich nur die Telefonate mit dem Anbieter.
Dann hat man meistens schlechte Karten
Es wäre wichtig gewesen die Gegenseite schriftlich nachweisbar über die monierten Punkte in Kenntnis zu setzen
Ich würde die einzelnen Posten im Vollstreckungsbescheid überprüfen - und gegebenenfalls Teilleinspruch tätigen und hierbei die Einspruchsfrist beachten
Und den unstrittigen Rest zeitnah und zweckgebunden zahlen denn sonst ist tituliert und die Gegenseite kann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html
EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse
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