Nach Partnerschaft Geld zurückhalten

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s2016
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Nach Partnerschaft Geld zurückhalten

Beitrag von s2016 »

Hallo liebes Forum,

ich weiß nicht ob diese Frage hier im Richtigen Forum/Thema ist, da ich es nicht genau zuordnen kann, sollte das der Fall sein bitte bescheid sagen.

Es geht um folgenden Sachverhalt. Da ich nicht weiß ob und was davon Strafbar ist, Stelle ich folgenden Sachverhalt als Personen A und B dar.

Person A hat eine Kontopfändung und ein P-Konto eingerichtet. A hat vom ehemaligen Arbeitgeber noch offene Abbrechungen und Auszahlungen die auszugleichen waren gehabt und aufgrund der Umstände, Zahlungen für die letzten 3 Monate an bzw. auf das Konto von Person B überweisen lassen. Das hat auch soweit funktioniert. Person A und Person B waren liiert. Nun sind diese Personen nicht mehr liiert und Person B weigert sich ein letzten Teil des Geldes an A auszuzahlen. B begründet das mit folgendem: da A und B eine gemeinsame Wohnung hatten wurde diese aufgelöst. B hat einen Kühlschrank gekauft welcher zudem deutlich unter Wert des noch offenen Betrages ist. B ist der Meinung, dass B das Geld einbehalten kann, um nicht auf den Schulden des Gerätes sitzen zu bleiben. Hierzu hat A jedoch keinen Kaufvertrag abgeschlossen dass es nun das Eigentum von A ist und nichts weiteres, das bedeutet dann auch dass B jeder Zeit das Gerät zurück fordern kann da nichts davon nachzuweisen ist. A hat hierfür (das Gerät) ebenfalls einen kleinen Teil beigesteuert. Das Gerät befindet sich bei A. A hat B mitgeteilt dass B das Gerät abholen soll und ihm die volle Summe inkl. des bereits gezahlten Anteile des Gerätes auszuzahlen hat. B hat A auch eine Aufstellung der offenen Kosten und wie viel Sie des Geldes von A hat, zugesandt. Kommuniziert wird nur über Email. Nun werden jedoch Nachrichten von B nicht mehr beantwortet.


Jetzt die Frage, wie stehen die Chancen, dass A noch an sein Geld kommt? Wie vorgehen?
Welche Möglichkeiten bestehen?
Wer ist im Recht?
Darf B das Geld zurückhalten?
ExDevil67
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Re: Nach Partnerschaft Geld zurückhalten

Beitrag von ExDevil67 »

Unabhängig von den privaten Differenzen die A und B haben, sollte A hoffen das keiner seiner Gläubiger davon
s2016 hat geschrieben:Person A hat eine Kontopfändung und ein P-Konto eingerichtet. A hat vom ehemaligen Arbeitgeber noch offene Abbrechungen und Auszahlungen ... für die letzten 3 Monate an bzw. auf das Konto von Person B überweisen lassen.
erfährt.
Der Anspruch von A auf Herausgabe des (Rest)Geldes gegen B kann nämlich gepfändet werden und dabei gibt es dann keine unpfändbaren Freibeträge.
s2016
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Re: Nach Partnerschaft Geld zurückhalten

Beitrag von s2016 »

ExDevil67 hat geschrieben:Unabhängig von den privaten Differenzen die A und B haben, sollte A hoffen das keiner seiner Gläubiger davon
s2016 hat geschrieben:Person A hat eine Kontopfändung und ein P-Konto eingerichtet. A hat vom ehemaligen Arbeitgeber noch offene Abbrechungen und Auszahlungen ... für die letzten 3 Monate an bzw. auf das Konto von Person B überweisen lassen.
erfährt.
Der Anspruch von A auf Herausgabe des (Rest)Geldes gegen B kann nämlich gepfändet werden und dabei gibt es dann keine unpfändbaren Freibeträge.
Gut zu wissen, danke.
freemont
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Re: Nach Partnerschaft Geld zurückhalten

Beitrag von freemont »

s2016 hat geschrieben:...
Gut zu wissen, danke.

Wenn Überschuldung vorliegt, sollte man sich, das gilt für A und B, auch mit den Insolvenzstraftaten beschäftigen, §§ 283 ff. StGB.
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