Hallo,
Herr X hat Herrn Y (zu Unrecht) mit einem Mahnverfahren belegt, gegen dass dieser Widerspruch einlegen ließ.
Y war in dieser Zeit im Urlaub und hatte eine Anwältin mit der Widerspruchseinlegung beauftragt. Dieses Mandat endete danach, Y war wieder im lande und die
Anwältin hat abgerechnet.
Nun datiert der (fristgerechte) Widerspruch auf den 25.01.2017; seitdem ist nichts mehr passiert.
Y ist sich sicher, dass X das Verfahren nicht mehr betreiben wird.
Er möchte nun die Kosten ersetzt haben, die er an die Anwältin bezahlt hatte.
Frage nun: Y hat im netz gelesen, dass es ev darauf ankommt, ob X die "Durchführung des streitigen Verfahrens" beantragt hatte oder nicht.
Falls ja, wäre seine Untätigkeit nach nun deutlich mehr als sechs Monaten wie eine Klagerücknahme zu behandeln und Y konnte (wie auch immer...) seine Kosten
geltend machen.
Wenn X die Durchführung NICHT beantragt hat, kann er dies wohl noch tun und der Y muss weiter warten.
Ist dies zutreffend?
Mahnverfahren - nach Widerspruch nichts mehr los
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