Universitätsstadt
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Universitätsstadt
Ich diskutierte heute mit einem Kollegen über Universitätsstädte.
Nun frage ich mich, ob und wenn ja welchen rechtlichen Unterschied
es zwischen einer Stadt und einer Universitätsstadt gibt.
Nun frage ich mich, ob und wenn ja welchen rechtlichen Unterschied
es zwischen einer Stadt und einer Universitätsstadt gibt.
-Ich bin kein Jurist, die Basis meiner Beiträge sind Recherchen.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Universitätsstadt
Ich würde das ganz stark am Vorhandensein einer Universität festmachen.
Re: Universitätsstadt
Treuenbrietzen nennt sich "Sabinchenstadt", Teltow ist die "Rübchenstadt". Manchmal ist der Beiname sogar in den Ortsnamen mit aufgenommen: Das frühere Obereschenbach heißt nach dem bedeutendsten Sohn der Stadt, dem mittelalterlichen Minnesänger Wolfram von Eschenbach, seit 1917 offiziell "Wolframs-Eschenbach".
Rechtliche Bedeutung (im Sinne von unterschiedlichen oder besonderen Zuständigkeiten oder Kompetenzen) hat das alles nicht - "Universitätsstadt" auch nicht.
Gruß,
moro
Rechtliche Bedeutung (im Sinne von unterschiedlichen oder besonderen Zuständigkeiten oder Kompetenzen) hat das alles nicht - "Universitätsstadt" auch nicht.
Gruß,
moro
Re: Universitätsstadt
Es gibt z.B.:
http://www.br.de/radio/bayern2/sendunge ... 9d3321.jpg
oder:
https://www.marburg.de/sixcms/media.php ... g.4671.jpg
wohingegen die übliche Variante ist:
http://www.ksta.de/image/view/2012/3/2/ ... 252529.jpg
Irgendwo muss doch wohl geregelt sein, welche Reklame eine Kommune auf einem immerhin amtlichen Verkehrsschild anbringen darf. Ich weiß aber auch nicht wo. Sonst schreibt noch jemand hin "Bierstadt Oettingen" oder "Haribo-Stadt Bonn".
http://www.br.de/radio/bayern2/sendunge ... 9d3321.jpg
oder:
https://www.marburg.de/sixcms/media.php ... g.4671.jpg
wohingegen die übliche Variante ist:
http://www.ksta.de/image/view/2012/3/2/ ... 252529.jpg
Irgendwo muss doch wohl geregelt sein, welche Reklame eine Kommune auf einem immerhin amtlichen Verkehrsschild anbringen darf. Ich weiß aber auch nicht wo. Sonst schreibt noch jemand hin "Bierstadt Oettingen" oder "Haribo-Stadt Bonn".
Re: Universitätsstadt
Für Brandenburg siehe § 9 Abs. 4 Kommunalverfassung:FM hat geschrieben:Irgendwo muss doch wohl geregelt sein, welche Reklame eine Kommune auf einem immerhin amtlichen Verkehrsschild anbringen darf. Ich weiß aber auch nicht wo. Sonst schreibt noch jemand hin "Bierstadt Oettingen" oder "Haribo-Stadt Bonn".
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 47187.de#9
Und was schon daraus geworden ist:
http://www.steffenkahl.de/2014-01/beina ... ortsschild
Gruß,
moro
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Re: Universitätsstadt
Das scheint aber eine größere Tendenz im Osten der Republik zu sein, oder irre ich mich?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Universitätsstadt
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Universitätsstadt
Da haben wir dann ja die Rechtsgrundlage:
Ich bin gespannt, ab wann sich Köln wieder "Freie Reichsstadt" nennt.§ 13 Gemeindeordnung NRW Name und Bezeichnung
....
(3) Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Inneres zuständigen Ministeriums.
Re: Universitätsstadt
Und dass das dann auf der Ortstafel stehen darf, ergibt sich aus Satz 5 im Absatz IV der StVO-Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 310 und 311:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Kat310.htm
Gruß,
moro
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Kat310.htm
Gruß,
moro
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