Hallo,
ich frage mich und die Experten hier, ob das Schreiben (Brief) eines Richters eines Gerichts zu einem Verfahren eine Urkunde darstellt?
Laut Definition im Rechtslexikon ist "Eine Urkunde ... jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit."
Das Schreibe ist sicherlich eine Gedankenerklärung, und der Austeller ist auch ersichtlich.
Was aber meint Beweisbestimmung und Beweiseignung?
Und würde in dem Fall §126 BGB greifen, demzufolge eine Urkunde - wenn schriftliche Form vorgeschrieben - unterschrieben sein muss?
Ist ein Amtsgericht-Schreiben eine Urkunde?
Moderator: FDR-Team
Re: Ist ein Amtsgericht-Schreiben eine Urkunde?
Wird das Forum für Reichsbürger gerade gewartet?
Re: Ist ein Amtsgericht-Schreiben eine Urkunde?
Ist zwar ein komischer Ort für die Frage - aber so unsinnig ist die Frage doch nicht!webelch hat geschrieben:Wird das Forum für Reichsbürger gerade gewartet?
Geht da wohl um die Echtheitsvermutung bei so einem Dokumnt, wenn es nicht Uterzeichnet ist.
Man könnte ja sagen ok, im PC -Zeitalter ist sowas ggf. auch mal schnell täuschend ähnlich gefälscht.
Was passiert, wenn nun (ich weiss eher nicht wahrscheinlich) ein Gericht bestreitet. dass ein vorgelegtes Schreiben echt ist?
(... so wie bei der E-Mail - man bekommt da ja nicht mit wie die Rechtsprechung bei soetwas tickt - muss ja nur der BGH mal etwas urteilen und schon )
Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
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