Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Forum für
rechtsgeschichtliche, rechtsphilosophische, methodische und ähnliche rechtstheoretische Fragen

Moderator: FDR-Team

monter
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 223
Registriert: 12.08.13, 12:57

Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von monter »

Jura gehört zu den Studiengängen in denen ein Fernstudium in Deutschland nicht möglich ist. Zumindest nicht, wenn man es anstrebt Volljurist zu werden. Zwar kann man einen Bachelor of Laws im Fernstudium studieren, dieser führt aber nicht zum Volljuristen.

Begründet wird es damit, dass man keine Qualitätsunterschiede innerhalb der Gruppe der Volljuristen möchte.

Ich finde die Begründung bemerkenswert. Denn gerade Jura ist -im Vergleich zu anderen Studiengängen- ein sehr theorielastiges Studium (zumindest der Teil bis zum Staatsexamen). Informatik oder Psychologie sind z.B. beide als Fernstudiengänge möglich welche auch zum "vollen" Abschluss führen. Beide Fächer erfordern im Studium meiner Ansicht nach deutlich höhere praktische Tätigkeiten als beispielsweise ein Jurastudium.

Ist es wirklich wichtig, Jura in einem Präsenzstudiengang zu studieren, um das erforderliche Know-how zu erlernen? Ode spielt auch der Stallgeruch eine Rolle? Könnte es sein, dass ein altehrwürdiges Fach wie Jura sich grundsätzlich schwer tut mit Neuerungen?
Name4711
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2055
Registriert: 31.05.15, 08:19

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von Name4711 »

Naja - wnn man die Möglichkeit hat, hält man sich die Konkurrenz do ch so gut es geht vom Halse.

Einen Master gibt's auch schon an der Fernuni - nur zur Zulassung als Rechtsanwalt reicht's nicht - in Verwaltung und Wirtschaft wohl schon. Zufälle gibt das... :mrgreen:
all-in
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1173
Registriert: 27.06.14, 10:57

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von all-in »

Ist es wirklich wichtig, Jura in einem Präsenzstudiengang zu studieren, um das erforderliche Know-how zu erlernen?
Ja schon, via Fernkommunikation kann man sich nun mal schlecht Schmisse in die Fresse hacken lassen. :lachen:
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von FM »

Dass es möglich ist, zeigt die Johannes Kepler Universität Linz:
http://www.linzer.rechtsstudien.at/de/2/6.html

Unter bestimmten Bedingungen ist damit auch die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Deutschland möglich:
https://www.justiz.bayern.de/landesjust ... schluesse/
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4966
Registriert: 31.05.08, 18:09

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von cmd.dea »

monter hat geschrieben:Begründet wird es damit, dass man keine Qualitätsunterschiede innerhalb der Gruppe der Volljuristen möchte.
Wo steht das?
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8260
Registriert: 14.02.05, 19:12
Wohnort: Mein Körbchen.

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von questionable content »

Es gibt aktuell eine einzige staatliche FernUniversität - und das ist Hagen.

Da braucht man keine ominöse Verschwörung oder bizarre "Stallgeruchstheorien" aufzustellen. So lange diese eine staatliche Fernuniversität keinen Studiengang für realisierbar hält oder sich dem widmen möchte, war es das.

Abgesehen davon: Die Staatsexamensstudiengänge sind bei genauem Hinsehen deutlich strikter reglementiert als die üblichen Studiengänge. Die Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Universitäten sind geringer.

Wenn die FU Hagen sich entscheidet, dass sie mir ihrer recht moderaten juristischen Fakultät kein Vollzeitstudium "Rechtswissenschaft" durchsetzen kann oder möchte, war es dann auch schon.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4966
Registriert: 31.05.08, 18:09

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von cmd.dea »

Mir erschließt sich auch nicht wirklich, was bei den genannten Studiengängen die unterschiedlichen "praktischen Fähigkeiten" sein sollen und warum diese bei einem Präsenzstudium in irgend einer Weise eine andere Rolle spielen sollten, als bei einem Fernstudium.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von FM »

questionable content hat geschrieben: Wenn die FU Hagen sich entscheidet, dass sie mir ihrer recht moderaten juristischen Fakultät kein Vollzeitstudium "Rechtswissenschaft" durchsetzen kann oder möchte, war es dann auch schon.
Hat die FU Hagen schon einmal gemacht, soweit ich mich entsinne in Kooperation mit der Universität zu Köln. Warum das wieder eingestellt wurde, weiß ich nicht.
monter
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 223
Registriert: 12.08.13, 12:57

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von monter »

questionable content hat geschrieben:Es gibt aktuell eine einzige staatliche FernUniversität - und das ist Hagen.

Da braucht man keine ominöse Verschwörung oder bizarre "Stallgeruchstheorien" aufzustellen. So lange diese eine staatliche Fernuniversität keinen Studiengang für realisierbar hält oder sich dem widmen möchte, war es das.
Und wieso bietet die FU Hagen dann einen Bachelor und Master of Laws an?
Abgesehen davon: Die Staatsexamensstudiengänge sind bei genauem Hinsehen deutlich strikter reglementiert als die üblichen Studiengänge. Die Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Universitäten sind geringer.
Stimmt. Die Frage ist, ist das ein alter Zopf ode objektiv begründet? Das ein Jurastudium intellektuell anspruchsvoller ist als Informatik oder Mathematik (beides bietet die FU an) ist jedenfalls nicht anzunehmen.
Wenn die FU Hagen sich entscheidet, dass sie mir ihrer recht moderaten juristischen Fakultät kein Vollzeitstudium "Rechtswissenschaft" durchsetzen kann oder möchte, war es dann auch schon.
[/quote]

In Hagen kann man in Vollzeit studieren. Das ist ja das besondere an einem Fernstudium, dass man den Workload sehr genau steuern kann.

Verstehe ich Sie dahingehend richtig: Die FU ode ein anderer Anbieter dürfte ein Fernstudium in Jura anbieten, wenn Sie es denn wollten und fachlich umsetzen könnten?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von FM »

monter hat geschrieben: Und wieso bietet die FU Hagen dann einen Bachelor und Master of Laws an?
Das sind akademische Abschlüsse (Hochschulprüfungen), diese kann eine Universität in eigener Regie regeln. Für ein Staatsexamen muss, wie schon der Name sagt, die jeweils zuständige staatliche Stelle mitmachen - hier also die Justizverwaltung des Landes NRW.
Das ein Jurastudium intellektuell anspruchsvoller ist als Informatik oder Mathematik (beides bietet die FU an) ist jedenfalls nicht anzunehmen.
Auch diese Fächer bietet die FeU nicht mit Staatsexamen (etwa für Lehramt) an, sondern mit Bachelor/Master/Promotion bzw. früher Diplom. Mit "anspruchsvoll" hat das nichts zu tun, höhere akademische Abschlüsse sind oft durchaus anspruchsvoller als ein Staatsexamen. Der Master of Science muss ja nicht nur Oberstufenschüler unterrichten, er soll Wissenschaft betreiben können, z.B. in der Forschung. Und der Jurist mit Staatsexamen wird meistens ebenfalls nur als Amtsrichter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt arbeiten, also sich handwerklich mit Ladendiebstählen oder Sorgerecht bei Scheidungen in Routinefällen befassen, aber nicht Rechtswissenschaft betreiben. Dass diese Ausbildungen trotzdem an Universitäten stattfinden, hat eher historische Gründe. Von der Sache her wären eher Beamtenfachhochschulen dafür zuständig und geeignet.
RGSilberer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 287
Registriert: 19.08.13, 11:44

Re: Fernstudium in Jura ist nicht möglich - BEgründung?

Beitrag von RGSilberer »

Inzwischen bietet die Fernuniversität in Hagen einen Studiengang EJP (erste juristische Prüfung) an, der zum ersten Staatsexamen führt.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen