Dispositives Recht

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anfrage123
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Dispositives Recht

Beitrag von anfrage123 »

Es gibt Zwingendes Recht im BGB und Dispositives Recht.

1) Woran erkenne ich den Unterschied, wenn ich die entspr. Norm betrachte?

2) Muß ich im Vertrag ein solches dispositives Recht, falls gewollt, ausdrücklich außer Kraft setzen? Oder ausdrücklich nennen, wenn es gelten soll, oder abgeändert sein soll?
cmd.dea
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von cmd.dea »

Ob eine Norm dispositiv ist, kann man manchmal, aber nicht immer erkennen. So erklärt § 536 Abs. 4 BGB etwa die vorstehenden Regelungen der Abs. 1 - 3 für nicht abänderbar zu Lasten des Mieters. Hier ist also ein gesetzliches Teilabweichungsverbot gegeben. § 276 Abs. 3 BGB verbietet den Erlass der Vorsatzhaftung im Voraus, was dieses (jedenfalls vorab) für nicht dispositiv erklärt, sinngemäß aber die übrigen Haftungstatbestände.

Bei anderen Normen ergibt sich das aus der Rechtsprechung, so dass man das in der jeweiligen Kommentierung nachlesen kann.

Damit Gesetze geltend, muss man sie nicht in Verträgen für anwendbar erklären, sondern nur umgekehrt, wenn Gesetze nicht gelten sollen.
anfrage123
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von anfrage123 »

Die zwingenden Normen sollten im BGB gekennzeichnet werden, ansonsten entsteht der Eindruck eines Geheimrechts.
Name4711
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von Name4711 »

anfrage123 hat geschrieben:Die zwingenden Normen sollten im BGB gekennzeichnet werden, ansonsten entsteht der Eindruck eines Geheimrechts.
LOL

Also die Idee allein anhand des Textes eines Gesetzes allzu sichere Prognosen z.B. auf die Entscheidung eines Gerichts machen zu können würd ich ohnehin verwerfen.

In einem Kommentar findet man dann ggf. noch wie bisher Gerichte und die Lehre die Sache aufgefasst haben - was ein Hinweis sein kann - Aber ob am Ende ein Gericht am Ball die Ecken zählt - da ist es trotzdem frei...
MikeyDread
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von MikeyDread »

Ich hatte die Frage während meines Studiums und die erste Antwort darauf erklärt es ganz gut :)
Pullunder
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von Pullunder »

Ich hatte das Wort "dispositiv" in diesem Zusammenhang einige Zeit als "zur Disposition stehend" verstanden, so dass man über die Anwendung verfügen kann. So in dem Sinne, dass es um das Recht ginge, das im Gesetz steht, und über dessen Geltung die Vertragspartner durch Vertrag verfügen. Später las ich irgendwo für irgendeinen Fall, es gelte "das dispositive Recht des Vertrags". Dazu passt dann auch die Im Duden für "dispositiv" gegebene Erklärung "anordnend, verfügend". Ist es nun so, dass bei zwingendem Recht sich das Wort "Recht" auf das Gesetz bezieht, während bei dispositivem Recht das vertraglich gefasste Recht gemeint ist? In der Antwort von cmd.dea, die ich inhaltlich natürlich teile, ist nun wieder die Rede davon, dass die "Norm dispositiv" sei. Ist die dispositive Norm eher vorschlagend und das zwingende Recht "andordnend, verfügend"? Ist der Vertragstext gegenüber der dispositiven Norm "anordnend, verfügend". Vielleicht kann das mal jemand hier sprachlich erhellen. Ein Jurist mit Hang zum Philologischen?

Viele Grüße

P.
rabenthaus
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Re: Dispositives Recht

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

um zu verstehen was dispositives Recht bedeutet muss man sich die Funktion des BGB ansehen. Das BGB ist Zivilrecht. Es regelt neben dem Familienrecht vor allem die vertragliche Verbindung zwischen zwei Personen.

Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Leute alles unter einander regeln und man ihnen eigentlich nichts sagen muss. Daher sind die meisten Regeln des BGB für den Fall da, dass die Parteien eben etwas nicht geregelt haben. Sie sollen gelten, wenn und soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Sie stehen also zur Disposition freien Verfügung der Parteien. Nur da wo ein Ungleichgewicht herrscht das einer Seite jede Möglichkeit der Dominanz einräumt wurden Regeln gesetzt die nicht verändert werden können weil der zu schützende Partner zu schwach ist um eine Änderung jemals zu verhindern.

Dispositiv heißt also im gegenseitigen Einvernehmen kann durch eine ausdrücklich abweichende Regelung eine andere als die gesetzliche Regelung durchgeführt werden.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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