Fall "Carrie" (Kaiserslautern) - Mord durch Unterlassung

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jtf
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Fall "Carrie" (Kaiserslautern) - Mord durch Unterlassung

Beitrag von jtf »

Guten Tag zusammen,

ich muss sagen, die Urteile in dem Fall beschäftigen mich. Einem der drei Angeklagten hat der Richter bereits prophezeit, dass er nach 15 Jahren nicht raus kommen wird und, nach Ansicht des Richters, lebenslang einsitzen wird. Ich finde diese Aussage fast schon anmaßend (der Verurteilte ist 31 Jahre alt).

Die Crux liegt für mich darin, dass der "Mord" ja letztlich durch Unterlassen, also durch Passivität geschehen sein soll.

Ich will noch nicht mal sagen, dass mir o.g. Urteil absolut, also wenn man nur das Ergebnis (Tod der kleinen Carrie) betrachtet, ohne mit anderen Fällen zu vergleichen, zu hart erscheinen würde.

Beachtlich finde ich die Urteile, wenn man mit anderen Urteilen bei Tötugnsdelikten vergleicht:
Immer wieder kommt es z.B: vor, dass Täter jemanden buchstäblich das Hirn zu Brei prügeln oder jemanden tot fahren. Kürzere Haftstrafen (alles im einstelligen Bereich käuft bei mir unter "kurz") oder gar "Bewährung" sind, meiner subjektiven Wahrnehmung nach, leider fast schon eher die Regel als die Ausnahme (häufig greift dummerweise das Jugendstrafrecht).


Andererseits zeigt es auch, dass die Justiz hart sein kann, wenn sie es nur willwill. Oft hatte ich, im Gegensatz dazu, in der Vergangenheit den Eindruck, dass manchen Richtern noch die abwegisten Gründe nicht abwegig genug sind (abwegig aus der Sicht von Otto Normalverbraucher), um Totschlägern und sonstigen Schwerverbrechern die Strafe zu ersparen oder zu verkürzen (ich denke u.a. an den sogenannten "20-Cent-Mord").

Das es jetzt mal in die andere Richtung geht könnte man einerseits erfreulich finden, andererseits könnte es aus Sicht von Otto Normalverbraucher das Handeln der Justiz fast wilkürlich erscheinen lassen (auch wenn der Richter natürlich objektive Gründe für das Urteil angegeben hat).

Ich finde, das könnte womöglich ein grundlegendes Problem unseres Rechtssystems sein:

Es gibt recht viel Spielraum in der Auslegung des Rechts. Ich persönlich würde ja eher vom Ergebnis her ausgehen (d.h. wenn es Tote gab, ist Bewährung eigentlich immer ausgeschlossen, ganz egal, wie es dazu kam). Und dass "Unterlassen", was auch immer im Detail geschehen sein mag, mit einer zigfach höheren Strafe, womöglich sogar einer echt lebenslänglichen, geahndet wird als wilkürlicher, aktiver Mord oder Totschlag (wie man immer es auch nennen mag), dürfte einfach nicht sein. Das ist meine Meinung. Ich sage damit nicht, dass der Richter im Fall Carrie eine Pippifax-Strafe hätte vergeben sollen! Es geht mir wie gesagt um die Relation zwischen Urteilen in unterschiedlichen Tötungsprozessen!

Wohlgemerkt: Das Gericht ist im Fall Carrie davon ausgegangen, dass die Verletzungen durch einen Sturz zustande kamen (ob das wirklich so war, sei mal dahin gestellt).

Im Grunde ist unser Rechtssystem damit auch nicht erwartungstreu: Jemand der eine zufällig ausgewählten Passanten zu Brei schlägt kann das Gericht als freier Mann verlassen, jemand der "nichts" macht kann lebenslang hinter Gittern sitzen.

Haltet Ihr das Strafrecht für reformbedürftig? Wenn dem so ist, wie sollte reformiert werden?

Ich hoffe, ich bin nicht polemisch geworden, ich finde die Sache gerade ein wenig aufwühlend.

Beste Grüße
jtf

PS:
Es versteht sich eigentlich von selbst, aber um noch mal sicherzugehen: Es geht mir nicht darum den traurigen Tod der kleinen Carrie auf irgendeinen Weise zu verharmlosen oder die Schuld der Verurteilten zu leugnen!
Gammaflyer
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Re: Fall "Carrie" (Kaiserslautern) - Mord durch Unterlassung

Beitrag von Gammaflyer »

So viel vorweg: Sie sind mir zu polemisch.

Deswegen nur ein kurzer Einwurf: Es kommt bei einem Urteil bzw. genauer gesagt der Findung eines gerechten Strafmaß eben nicht nur aus dass Ergebnis ("Mensch tot") oder grob auf die Handlung an ("Unterlassen vs. zu Brei schlagen") an, sondern auf viel mehr Dinge, die in Tat und Täter zu suchen sind.
Diese Umstände und ihre genaue Wertung kennt der Außenstehende meist nicht, deshalb sind für ihn manche Urteile subjektiv falsch.

Ein solch differenziertes Strafrecht finde ich jedoch begrüßenswert.
freemont
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Re: Fall "Carrie" (Kaiserslautern) - Mord durch Unterlassung

Beitrag von freemont »

jtf hat geschrieben:...

Haltet Ihr das Strafrecht für reformbedürftig? Wenn dem so ist, wie sollte reformiert werden?

...

Hallo,

das ist Allgemeingut und völlig unstreitig, die Tötungsdelikte sind dringend reformbedürftig. das ist seit Jahrzehnten überfällig. In mehrfacher Hinsicht.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... lebenslang

Der Justizminister hat dazu eine Expertengruppe eingesetzt, deren 900 Seiten starker Abschlussbericht liegt seit 2015 vor:

http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Forsc ... _node.html

Dazu gibt es auch einen Referenten-Gesetzentwurf des BMJV, damit wird ein Gesetzgebungsverfahren normalerweise eingeleitet. Der Union gehen aber die Vorschläge zu weit, deshalb stockt das Verfahren aktuell.

Man kann bloß hoffen, daß es bald voran geht. Die Kritik am status quo ist vielschichtig und vielfältig. Und sie ist berechtigt.

Das fängt schon damit an, daß der Mord-Paragraph aus der Feder Freislers stammt, 1941 noch als Staatssekretär geschrieben. Das ist originär "völkisches" Recht, das eigentlich im bundesdeutschen Strafrecht absolut nichts zu suchen hat.

"Mörder ist, wer ...", "Der Gesetzgeber hat ihn nicht durch Zusammensetzung von Tatbestandsmerkmalen konstruiert. Er hat ihn ganz einfach hingestellt. Damit der Richter ihn ansehen und sagen kann: Das Subjekt verdient den Strang."

Das ist die Ideologie, die hinter dem aktuellen Mordparagraphen steckt, jetzt 80 Jahre alt.

Durchhalten lässt sich das "lebenslang" sowieso nicht, der Haustyrannenmord lässt sich mit dem geltenden Recht nicht lösen, der BGH musste die Rechtsfolgenlösung "erfinden".

https://de.wikipedia.org/wiki/Haustyrannenmord
cmd.dea
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Re: Fall "Carrie" (Kaiserslautern) - Mord durch Unterlassung

Beitrag von cmd.dea »

jtf hat geschrieben:ich muss sagen, die Urteile in dem Fall beschäftigen mich. Einem der drei Angeklagten hat der Richter bereits prophezeit, dass er nach 15 Jahren nicht raus kommen wird und, nach Ansicht des Richters, lebenslang einsitzen wird. Ich finde diese Aussage fast schon anmaßend (der Verurteilte ist 31 Jahre alt).
Gibt es zu der Aussage eine Quelle?
Die Crux liegt für mich darin, dass der "Mord" ja letztlich durch Unterlassen, also durch Passivität geschehen sein soll.
Ja natürlich. Ist es denn weniger schlimm, dass jemand durch Nichthandeln zu Tode kommt, als durch Handeln? Macht es das für das Opfer irgendwie besser?
Ich will noch nicht mal sagen, dass mir o.g. Urteil absolut, also wenn man nur das Ergebnis (Tod der kleinen Carrie) betrachtet, ohne mit anderen Fällen zu vergleichen, zu hart erscheinen würde.


Der Täter hat das Kind nach den gerichtlichen Feststellungen jahrelang misshandelt und eingesperrt, dann hat er zugesehen, wie es nach einer schweren Verletzung langsam verblutet ist, gerade um eben die vorhergehenden Taten nicht ans Licht kommen zu lassen. Da finden Sie jetzt das Urteil zu hart, nur weil er nicht noch selbst beim Sterben nachgeholfen hat?
Beachtlich finde ich die Urteile, wenn man mit anderen Urteilen bei Tötugnsdelikten vergleicht:
Immer wieder kommt es z.B: vor, dass Täter jemanden buchstäblich das Hirn zu Brei prügeln oder jemanden tot fahren. Kürzere Haftstrafen (alles im einstelligen Bereich käuft bei mir unter "kurz") oder gar "Bewährung" sind, meiner subjektiven Wahrnehmung nach, leider fast schon eher die Regel als die Ausnahme (häufig greift dummerweise das Jugendstrafrecht).
Es sollte langsam bekannt sein, dass man Urteile nicht miteinandere vergleichen kann, insb. dann nicht, wenn man sich nur Tatgeschehen und Strafe anschaut, ohne den Verfahrensgang zu kennen und das Urteil gelesen zu haben.
Andererseits zeigt es auch, dass die Justiz hart sein kann, wenn sie es nur willwill. Oft hatte ich, im Gegensatz dazu, in der Vergangenheit den Eindruck, dass manchen Richtern noch die abwegisten Gründe nicht abwegig genug sind (abwegig aus der Sicht von Otto Normalverbraucher), um Totschlägern und sonstigen Schwerverbrechern die Strafe zu ersparen oder zu verkürzen (ich denke u.a. an den sogenannten "20-Cent-Mord").

Das es jetzt mal in die andere Richtung geht könnte man einerseits erfreulich finden, andererseits könnte es aus Sicht von Otto Normalverbraucher das Handeln der Justiz fast wilkürlich erscheinen lassen (auch wenn der Richter natürlich objektive Gründe für das Urteil angegeben hat).
Das ist reine Polemik von jemandem, der sich nicht einmal ansatzweise die Mühe macht, sich zu Informieren und mit den Rechtsgrundlagen und den einzelnen Verfahren näher zu beschäftigen. Nur weil man selbst kein Ahnung hat, folgt daraus nicht, dass die Justiz plötzlich willkürlich handelt.

Der Gesetzgeber hat den Gerichte ausdrücklich und aus gutem Grunde einen großen Spielraum gegeben, was alles zu berücksichtigen ist und wie geurteilt werden kann. Das alleine schon dadurch, dass Anknüpfungspunkt der Strafe nicht die Tat oder das Ergebnis sind, sondern gem. § 46 StGB die Schuld. Lesen Sie mal die Norm, was da so alles drinsteht.
Ich finde, das könnte womöglich ein grundlegendes Problem unseres Rechtssystems sein:

Es gibt recht viel Spielraum in der Auslegung des Rechts. Ich persönlich würde ja eher vom Ergebnis her ausgehen (d.h. wenn es Tote gab, ist Bewährung eigentlich immer ausgeschlossen, ganz egal, wie es dazu kam). Und dass "Unterlassen", was auch immer im Detail geschehen sein mag, mit einer zigfach höheren Strafe, womöglich sogar einer echt lebenslänglichen, geahndet wird als wilkürlicher, aktiver Mord oder Totschlag (wie man immer es auch nennen mag), dürfte einfach nicht sein. Das ist meine Meinung. Ich sage damit nicht, dass der Richter im Fall Carrie eine Pippifax-Strafe hätte vergeben sollen! Es geht mir wie gesagt um die Relation zwischen Urteilen in unterschiedlichen Tötungsprozessen!
Es ist genau umgekehrt. Die Willkür wäre viel größer, würde der Gesetzgeber mehr regeln und die Fälle stärker kategorisieren. Umso weniger könnten die Gerichte die konkrete Situation beurteilen und zu einem angemessenen Urteil kommen. Es ist eine Grunderkenntnis der Rechtswissenschaft, dass Norm abstrakt sein müssen, um im Einzelfall richtig angewendet zu werden, und dass ein starreres Regelungssystem zu unangemesseneren Entscheidungen führt.

Jeder Fall ist anders, jeder Täter ist anders. Man kann keine "Tötungsprozesse" vergleichen.
Wohlgemerkt: Das Gericht ist im Fall Carrie davon ausgegangen, dass die Verletzungen durch einen Sturz zustande kamen (ob das wirklich so war, sei mal dahin gestellt).
Das Gericht hat den Angeklagten verurteilt, weil er das Kind sehenden Auges hat verbluten und sterben lassen, ohne einen Arzt zu kontaktieren, damit die Misshandlungen der vergangenen Jahre nicht ans Licht kommen. Das blenden Sie anscheinend völlig aus, § 46 Abs. 2 StGB sieht das aber etwas anders.
Im Grunde ist unser Rechtssystem damit auch nicht erwartungstreu: Jemand der eine zufällig ausgewählten Passanten zu Brei schlägt kann das Gericht als freier Mann verlassen, jemand der "nichts" macht kann lebenslang hinter Gittern sitzen.
Wenn Sie das, weswegen der Angeklagte hier verurteilt wurde, als "nichts" ansehen oder für weniger schlimm halten, als wenn er selbst zugeschlagen hätte, dann bitte. Eine solche Auffassung werde ich weder teilen können noch wollen.
Haltet Ihr das Strafrecht für reformbedürftig? Wenn dem so ist, wie sollte reformiert werden?
Überwiegend nein. Was die Gerichte wollen, ist tatsächlich eine durchaus zu diskutierende Strafrahmenmöglichkeit bei Mord. Der Rest, insbesondere der NS-Hintergrund, stammt aus Ideen des Ministeriums und mancher strafrechtlichen Literatur, mit der die Praxis nichts anfangen kann. Sie braucht aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte schlicht einen Strafrahmen. Nicht mehr und nicht weniger
Ich hoffe, ich bin nicht polemisch geworden
Das sind Sie. Das eigentlich ärgerliche ist aber weniger das, sondern die Erkenntnis, wie erschreckend wenig Sie sich über die gesamten Thematik überhaupt informiert haben vor der Meinungsbildung.
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