A führt eine Zivilklage und wird anwaltlich vertreten.
Aufgrund des Entfernungsproblems des Anwalts B beauftragt dieser einen Anwalt C am Ort des Gerichts, die mündliche Verhandlung wahrzunehmen.
Anwalt C erscheint aber nicht zum Termin, daher ist niemand der Klagepartei anwesend (auch A nicht)
Es wird ein Versäumnisurteil erlassen.
Fragen: Hätte durch die Anwesenheit des A ein Versäumnisurteil abgewendet werden können.
Allerdings hatte nur B eine Vorladung (A nicht)
Kann hier Beschwerde eingelegt werden, sodass die mündliche Verhandlung wiederholt werden kann?
Vertretungsanwalt verbummelt Termin --> Versäumnisurteil
Moderator: FDR-Team
Re: Vertretungsanwalt verbummelt Termin --> Versäumnisurteil
Gegen ein Versäumnisurteil kann gem. § 338 ZPO Einspruch eingelegt werden.
A hätte sich als Partei am Richtertisch melden und den Anwalt entschuldigen können.
Das Gericht hätte bei der Antragsteller geholfen, wenn keine Vertragung in Erwägung gezogen wurde.
Also ist A Partei.A führt eine Zivilklage und wird anwaltlich vertreten.
Ja, wenn es kein Verfahren vor dem Landgericht istHätte durch die Anwesenheit des A ein Versäumnisurteil abgewendet werden können.
A hätte sich als Partei am Richtertisch melden und den Anwalt entschuldigen können.
Das Gericht hätte bei der Antragsteller geholfen, wenn keine Vertragung in Erwägung gezogen wurde.
Gruß Spezi
-
- Letzte Themen