Vertretungsanwalt verbummelt Termin --> Versäumnisurteil

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cfelle
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Vertretungsanwalt verbummelt Termin --> Versäumnisurteil

Beitrag von cfelle »

A führt eine Zivilklage und wird anwaltlich vertreten.
Aufgrund des Entfernungsproblems des Anwalts B beauftragt dieser einen Anwalt C am Ort des Gerichts, die mündliche Verhandlung wahrzunehmen.
Anwalt C erscheint aber nicht zum Termin, daher ist niemand der Klagepartei anwesend (auch A nicht)
Es wird ein Versäumnisurteil erlassen.

Fragen: Hätte durch die Anwesenheit des A ein Versäumnisurteil abgewendet werden können.
Allerdings hatte nur B eine Vorladung (A nicht)

Kann hier Beschwerde eingelegt werden, sodass die mündliche Verhandlung wiederholt werden kann?
Spezi
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Re: Vertretungsanwalt verbummelt Termin --> Versäumnisurteil

Beitrag von Spezi »

Gegen ein Versäumnisurteil kann gem. § 338 ZPO Einspruch eingelegt werden.
A führt eine Zivilklage und wird anwaltlich vertreten.
Also ist A Partei.
Hätte durch die Anwesenheit des A ein Versäumnisurteil abgewendet werden können.
Ja, wenn es kein Verfahren vor dem Landgericht ist
A hätte sich als Partei am Richtertisch melden und den Anwalt entschuldigen können.
Das Gericht hätte bei der Antragsteller geholfen, wenn keine Vertragung in Erwägung gezogen wurde.
Gruß Spezi
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