Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

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Superpenguin
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Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

Beitrag von Superpenguin »

Hallo

mal folgende hypothetische Frage.
A + B erben jeder ein Haus das durch einen Verbindungsbau verbunden ist. Im Notarvertrag von vor 7 Jahren wird festgelegt, dass B den Bau unverzüglich abreißen muss.
Wenn B sich querstellt - wie lange würde es schlimmstenfalles dauern, durch alle Instanzen, bis das Ding endlich weg kommt?

Superpinguin
Azik
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Re: Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

Beitrag von Azik »

Was hat das mit Baurecht zu tun ?
Superpenguin
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Re: Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

Beitrag von Superpenguin »

Naja ich dachte abreißen und bauen ist ziemlich ähnlich.
Wo wäre es besser aufgehoben?
Azik
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Re: Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

Beitrag von Azik »

Superpenguin hat geschrieben:Naja ich dachte abreißen und bauen ist ziemlich ähnlich.
Wo wäre es besser aufgehoben?
Dass Ihre Frage mit "Bauen" zu tun hat ist schon klar. Nur hat sie nichts mit Baurecht zu tun, schließlich dürfte es hier nicht um baurechtlich Vorschriften gehen, sondern eher um Vertragsrecht (Zivilrecht) oder Erbrecht.
ralph12345
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Re: Verbindungsbau zwischen zwei Häusern abreissen

Beitrag von ralph12345 »

Baurecht käme eventuell ins Spiel. Wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten sind und man daher mal eben aus 2 eins gemacht hat, also Statt Neubau einen Anbau, dann kann man nicht einfach die Verbindung kappen. Am besten mal in die Baugenehmigungen gucken, was da wann entstanden ist und ggf. beim Bauamt nachfragen.
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