Verkauf von Freikarten

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kanuddel
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Verkauf von Freikarten

Beitrag von kanuddel »

Hallo,

kleiner Fall:

Zirkus Z versendet an Person A ungefragt Freikarten per Post. Einfach einen Umschlag mit Flyer, Freikarten (Eintritt frei) und "VIP Karten" (50% ermäßigter Eintritt).
A, der Zirkusse nicht mag, würde nun die Freikarten verkaufen.
Jedoch steht auf den Freikarten "Diese Karte ist nicht übertragbar und der Verkauf ist strafbar".

A hat aber die Karten ungefragt zugesendet bekommen und somit auch nicht irgendwelchen AGB des Zirkus Z zugestimmt. Weiterhin handelt A als Privatperson.

Darf A die Karten tatsächlich nicht verkaufen? Inwiefern würde er sich strafbar machen?

Vielen Dank für eure Einschätzungen und Meinungen im Voraus!

kanuddel
Tastenspitz
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Re: Verkauf von Freikarten

Beitrag von Tastenspitz »

Da die Karte nicht übertragbar ist, scheitert der Verkauf. Strafbar ist es nmE. nur im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, wenn beim Kauf bezüglich der Eigenschaften ein Irrtum erzeugt wird. Wenn der Verkäufer zB. behauptet, dass die Karten übertragbar sind.
kanuddel
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Re: Verkauf von Freikarten

Beitrag von kanuddel »

Danke für die Antwort.

A hat aber nun mehrere Freikarten für die selbe Veranstaltung (gleicher Tag/Uhrzeit/Ort) bekommen. Wie soll A alle Karten nutzen, wenn diese nicht übertragbar sind?

Wenn A nun seine Frau F mitnimmt dann ist doch genau genommen eine Karte schon von A an F übertragen worden, oder?

Auf den Freikarten steht auch kein Name und auch keine Nummer oder ähnliches. Nur Datum, Ort, "gültig für 1 Person ab 16 Jahren), Freikarte und der bereits oben erwähnte Satz.
SusanneBerlin
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Re: Verkauf von Freikarten

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Freikarten kommen üblicherweise nicht mit der Post, sondern werden von Flyerverteilern in die Briefkästen eingelegt.

Da die jeder im Einzugsgebiet im Briefkasten hat, bzw. diese Werbemasche allgemein bekannt ist, und die Freikarten außerdem auch an anderen Stellen zur kostenlosen Mitnahme ausliegen, wird ohnehin niemand bereit sein, für diese Freikarten Geld zu bezahlen.

Und wenn sich gegen alle Wahrscheinlichkeit doch ein Käufer findet, ist es nicht strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches. Strafrechtlich relevant wäre es nur dann, wenn der Verkäufer eine Täuschung begeht. Etwa indem er behauptet, diese "VIP-Karten" berechtigen zum halbstündigen Elefantenritt in der Manege. Oder er hätte selber Geld für die Karten bezahlt.

Allenfalls wären zivilrechtliche Ansprüche des Zirkusbetreibers denkbar (Unterlassung und Harausgabe des erzielten Gewinns). Kann man auch als Strafe betrachten.
Grüße, Susanne
kanuddel
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Re: Verkauf von Freikarten

Beitrag von kanuddel »

Hallo,

die Freikarten kamen mit der Post. "Dialogpost". Diese Dialogpost ist vermutlich an Personen gegangen, die ein Unternehmen besitzen, so wie auch A es tut. Aber nicht pauschal an alle Haushalte. Der Zirkus will ja auch noch etwas verdienen und der reguläre Eintritt liegt bei 26 Euro.

Aber ich weiß nun Bescheid über die Lage. Vielen Dank!
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