Hallo
Person A hat bei Händler B ein Auto gekauf mit den Vermerk Motorhaube und Scheinwerfer repariert.
Es hat sich heraus gestellt das es ein Unfall war wo der Kotflügel beschädigt war und auch Stoßstange und Windschutzscheibe was ausgetauscht werden musste.
Händler B hat nur nichts von Unfall oder Unfallfrei im Vertrag eingetragen.
Im Abholschein(1Woche später) wurde scheitenschaden an der Front eingetragen war nicht im Vertrag stand.
Gutachter hat Kotflügel benannt aber meite das es kein Grosser schaden wäre somit hat Person A beim Landesgerich verloren.
Streitwert 16000 Euro .
Ist die RSV von (Wortsperre: Firmenname) da kulant das es eine Berufung zahlen würde ?
Pro Instanz ca 5000 Euro Kosten.
Sollte person A der RSV mitteilen an der Kosten zu beteiligen damit es zu Berufung kommen kann?
Rechtsanwalt meinte muss mit RSV reden und Sache nochmal prüfen.
Person A ist Nervlich stark angeschlagen das er im Recht ist aber nicht recht bekommt.
Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Moderator: FDR-Team
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Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Woher sollen wir das wissen. Fragen sie die RSV.internetnihat hat geschrieben:ist die RSV von (Wortsperre: Firmenname) da kulant das es eine Berufung zahlen würde ?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Ich weis nicht ob RSV Berufungen zahlen oder zum größten teil abraten bzw abwimmeln .
Weis nicht wovon es abhängt.
Da es hier ein Forum des Rechts ist habe ich mir gedacht das hier einige Erfahrungen haben und mit Rat und Infos weiter helfen können
RA meinte warten wir was passiert und wenn zusage kommt dann Berufung sonst rät er davon ab weil es ca 5000 Euro kosten kann.
Er ist sehr zurückhaltend .
Händler B Anwalt hat 3 seiten geschrieben und Person A Anwalt nur 4-5 Zeilen.
Weis nicht wovon es abhängt.
Da es hier ein Forum des Rechts ist habe ich mir gedacht das hier einige Erfahrungen haben und mit Rat und Infos weiter helfen können
RA meinte warten wir was passiert und wenn zusage kommt dann Berufung sonst rät er davon ab weil es ca 5000 Euro kosten kann.
Er ist sehr zurückhaltend .
Händler B Anwalt hat 3 seiten geschrieben und Person A Anwalt nur 4-5 Zeilen.
Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Wenn der Scheinwerfer und die Motorhaube repariert werden mussten, dann kann man davon ausgehen, dass der Stoßfänger und der Kotflügel auch etwas abbekommen haben.internetnihat hat geschrieben:Person A hat bei Händler B ein Auto gekauf mit den Vermerk Motorhaube und Scheinwerfer repariert.
Mit dem Vermerk hat er den Unfall mehr oder weniger angezeigt.Händler B hat nur nichts von Unfall oder Unfallfrei im Vertrag eingetragen.
Vermutlich nicht.Ist die RSV von (Wortsperre: Firmenname) da kulant das es eine Berufung zahlen würde ?
Pro Instanz ca 5000 Euro Kosten.
Damit würdest Du noch mehr Geld verlieren.Sollte person A der RSV mitteilen an der Kosten zu beteiligen damit es zu Berufung kommen kann?
Vergiß es einfach. Das Auto ist doch sicherlich so gut repariert, dass der Schaden nicht auffällt.Person A ist Nervlich stark angeschlagen das er im Recht ist aber nicht recht bekommt.
Unser Sohn hat vor 6 Jahren unser neu- und hochwertiges Fahrzeug auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren. Die Vollkaskoversicherung hat uns eine Werkstatt vermittelt, die das Auto so gut repariert hat, dass man selbst nach 6 Jahren nichts von dem Unfall bemerkt.
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Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Leider war ich in der Kentniss das man jeden Unfall deutlisch Anzeigen muss und auch benennen muss .Hanomag hat geschrieben:Wenn der Scheinwerfer und die Motorhaube repariert werden mussten, dann kann man davon ausgehen, dass der Stoßfänger und der Kotflügel auch etwas abbekommen haben.internetnihat hat geschrieben:Person A hat bei Händler B ein Auto gekauf mit den Vermerk Motorhaube und Scheinwerfer repariert.Mit dem Vermerk hat er den Unfall mehr oder weniger angezeigt.Händler B hat nur nichts von Unfall oder Unfallfrei im Vertrag eingetragen.Vermutlich nicht.Ist die RSV von (Wortsperre: Firmenname) da kulant das es eine Berufung zahlen würde ?
Pro Instanz ca 5000 Euro Kosten.Damit würdest Du noch mehr Geld verlieren.Sollte person A der RSV mitteilen an der Kosten zu beteiligen damit es zu Berufung kommen kann?Vergiß es einfach. Das Auto ist doch sicherlich so gut repariert, dass der Schaden nicht auffällt.Person A ist Nervlich stark angeschlagen das er im Recht ist aber nicht recht bekommt.
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BGH hat da auch feste Regeln aber jeder Richter ist frei in seiner Meinung/Urteil.
Es wurde im Vertrag 2 Sachen zugesichert (nur ein Teildes Schadens ) aber dabei war die halbe front weck und auch Kotflügel sowie Stossstange was nicht hinterlegt war .Somit nach meiner und RA meinung Bagatelliesiert.
Ich denke das ich dadurch 5-6 Teuro schaden habe weil ein DEUTSCHER HÄNDLER gelogen hat wie gedruck und verheimlich und verdreht hat soviel es ging.
Das ist man von SÜDLÄNDDISCHEN AUTOHÄNDLER gewöhnt.
Ich darf so etwas behaupten da ich selber Südländer bin und auch hier geboren bin .Somit habe ich von beiden etwas .
MFG
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Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Was ich immer nicht verstehe ist, wenn man sich für 16.000€ ein gebrauchtes Auto kauft, wieso man den Wagen nicht vor Unterschreiben des Kaufvertrags für 100-200€ bei einem Gutachter oder der Werkstatt seiner Wahl auf mögliche Schäden durchchecken lässt, zumal wenn ein Vorschaden bekannt ist (was dachten Sie, warum die Motorhaube und beide Scheinwerfer repariert wurden?). Wenn der Händler sich gegen den Check auf eigene Kosten den Käufers sperrt, lässt man die Finger davon.
Nach Unterschreiben des Kaufvertrags und nach dem Bezahlen 6.000 € wiederhaben zu wollen, weil der Händler irgendwas nicht angegeben hat, ist riskant, mit viel Ärger und Kosten verbunden und kann öfters auch in die Hose gehen.
Nach Unterschreiben des Kaufvertrags und nach dem Bezahlen 6.000 € wiederhaben zu wollen, weil der Händler irgendwas nicht angegeben hat, ist riskant, mit viel Ärger und Kosten verbunden und kann öfters auch in die Hose gehen.
Grüße, Susanne
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Topicstarter - Interessierter
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- Registriert: 26.04.09, 18:01
Re: Würde RSV zusage geben zu Berufung im Autokauf ?
Da hast du recht aber wenn der Verkaufer mir zugesichert hat das etwas auf die Motorhaube gefallen ist und daurch Haube und Scheinwerfer beschädigt worden ist musste ich es ihm glauben da er auf Anfrage auf Unfall die warheit sagen muss , aber er hat gelogen wie gedruckt vor Gericht.SusanneBerlin hat geschrieben:Was ich immer nicht verstehe ist, wenn man sich für 16.000€ ein gebrauchtes Auto kauft, wieso man den Wagen nicht vor Unterschreiben des Kaufvertrags für 100-200€ bei einem Gutachter oder der Werkstatt seiner Wahl auf mögliche Schäden durchchecken lässt, zumal wenn ein Vorschaden bekannt ist (was dachten Sie, warum die Motorhaube und beide Scheinwerfer repariert wurden?). Wenn der Händler sich gegen den Check auf eigene Kosten den Käufers sperrt, lässt man die Finger davon.
Nach Unterschreiben des Kaufvertrags und nach dem Bezahlen 6.000 € wiederhaben zu wollen, weil der Händler irgendwas nicht angegeben hat, ist riskant, mit viel Ärger und Kosten verbunden und kann öfters auch in die Hose gehen.
Fakt ist Vertrag ist nur Scheinwerfer und Motorhaube zugesichert aber halbe front war weck mit Scheibe .
Gericht ist sachverständigen Gutachten gefolgt und hat meine Klage abgewissen mit begründung das es keine grossen schäden waren.
BGH sagt wie ich gelesen habe das jedes Metallhaut benannt werden muss beim aussberen bzw Lackierung sowie austausch.
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